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Markt und Staat (Fach) / Lektion 1 - Teilordnungen des Wirtschaftssystems und ihre Interdependenz (Lektion)

Lektion 1 - Teilordnungen des Wirtschaftssystems und ihre Interdependenz

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  • Grundformen des Wirtschaftssystem -> Zentralverwaltungswirtschaft die gesamte Volkswirtschaft bildet eine einzige große Organisation, die zentral den gesamten Wirtschaftsprozess plant (Produktion, Verwendung und Verteilung der gesamten Wirtschaftsleistung) -> Marktwirtschaft Koordination zwischen den wirtschaftlichen Akteuren erfolgt selbstregulierend über den Markt
  • Voraussetzungen für eine Zentralverwaltungswirtschaft die zentrale Planung und Lenkung der ZVW setzt umfassende Durchgriffsmöglichkeiten voraus ZVW schließt Konsumentenfreiheit, Berufsfreiheit, die individuelle Verfügung über Ressourcen usw. aus
  • Unterschiedliche Kombinationen von Lenkungssystem und Eigentum an den Produktionsmitteln 1) Zentrale Steuerung, Staatseigentum = ZVW (Bsp. UdSSR) 2) Zentrale Steuerung, Privateigentum = Staatlich gelenkte Privatwirtschaft (auch: Globalsteuerung) 3) Dezentrale Steuerung, Staatseigentum = Marktsozialismus 4) Dezentrale Steuerung, Privateigentum = Marktwirtschaft Fälle 2 und 3 sind Mischfälle, deren Stabilität und Funktionsfähigkeit prinzipielle Schwierigkeiten entgegenstehen in der Realität fast immer Nebeneinander beider Eigentumsformen und beider Koordinationsprinzipen
  • Marktsozialismus das Ergebnis des Marktes (also ein allgemeines Marktgleichgewicht) wird dezentral auf allen Ebenen simuliert, so dass am Ende eine effiziente Allokation erreicht wird, während die Verteilungsmacht beim Staat verbleibt scheitert am Informations- und Anreizproblem
  • staatlich gelenkte Privatwirtschaft Versuch einer zentralen, staatlichen Lenkung ohne Staatseigentum Je stärker zur Durchsetzung der staatlichen Lenkungsziele in die privaten Verfügungsrechte eingegriffen wird, desto weniger kann von „Privateigentum“ gesprochen werden
  • Teilordnungen des Wirtschaftssystems - Wirtschaftsordnung - Rechtsordnung (einschließlich Eigentumsordnung) - politische Ordnung = legt Bindung (Reichweite) und Quelle politischer Herrschaft fest - Gesellschaftsordnung = koordiniert die sozialen Beziehungen ihrer Mitglieder
  • Rechtsordnung Spontane Ordnung und Organisation erfordern unterschiedliche Arten von Rechtsregeln die spontane Ordnung erfordert allgemeine, abstrakte Regeln des Rechts --> Privatrecht (Vertragsfreiheit, Eigentumsrechte etc.) die Organisation erfordert konkrete Regeln öffentlichen Rechts
  • Quelle & Reichweite politischer Herrschaft Quelle: entweder Mehrheitsentscheidungen (Demokratie) oder autoritäre Entscheidungen Reichweite: beschränkt (Festlegung allgemeiner Regeln) oder unbeschränkt
  • Politische Herrschaftsformen a) demokratisch & beschränkt = freiheitliche Demokratie b) autoritär & beschränkt = aufgeklärter Absolutismus c) demokratisch & unbeschränkt = totalitäre Demokratie d) autoritär & unbeschränkt = totalitäre Diktatur
  • freiheitlicher Rechtsstaat Staatsgewalt ist beschränkt, der Staat ist selbst der Herrschaft des Rechts unterworfen (Bürger haben die Möglichkeit ihre Bürgerrechte einzuklagen) Gegenteil --> totalitäre Rechtsstaaten  
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  • offene Gesellschaft Merkmale einer offenen Gesellschaft = Freiheit, Eigenverantwortung, Pluralismus der Meinungen, Evolution durch Trial and Error, Grenze der Freiheit des Einzelnen in der Freiheit des Anderen und in den allgemeinen Regeln --> spontane Ordnung
  • These von der Interdependanz der Ordnungen Aussage: die Teilordnungen eines Wirtschaftssystems bedingen sich gegenseitig und sind nur gemeinsam auf Dauer realisierbar --> Mischsysteme häufig instabil und inkonsistent These von Walter Eucken
  • geschlossene Gesellschaft Merkmale einer geschlossenen Gesellschaft = starrer und einheitlicher Zweck, an einer Ideologie/Religion ausgerichtet, lässt Entscheidungs-, Meinungs- und Handelnsfreiheit sowie Evolution nur sehr beschränkt oder gar nicht zu --> Organisation