Einkommensteuer (Fach) / Gesetze (Lektion)
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Überschriften der Gesetze des EStG
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- § 1 EStG unbeschränkte Steuerpflicht
- § 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begrifssbestimmung
- § 2 (1) EStG Einkommensteuerarten - Einkünfte aus LuF - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Einkünfte aus VuV - Sonstige Einkünfte
- § 2 (2) EStG Definition Einkünfte
- § 2 (3) EStG Gesamtbetrag des Einkünfte
- § 2 (4) EStG Einkommen
- § 2 (5) EStG zu versteuerndes Einkommen
- § 2 (6) EStG festzusetzende Einkommensteuer
- § 3 EStG steuerfreie Leistungen
- § 4 EStG Gewinnbegriff
- § 38b EStG Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
- § 38b (1) Nr. 3 EStG Steuerklasse III: Arbeitnehmer
- § 38 b (1) Nr. 3 Buchst. a EStG Steuerklasse III Arbeitnehmer a) verheiratet, beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, nicht dauernd getrennt, Ehegatte auf Antrag Steuerklasse V
- § 38b (1) Nr. 3 Buchst. b EStG Steuerklasse III: Arbeitnehmer b) verwitwet, beide zum Zeitpunkt des Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, nicht dauernd getrennt, im VJ und VJ+1
- § 38b Nr. 3 Buchst c EStG Steuerklasse III: Arbeitnehmer c) Ehe aufgelöst, im Kalenderjahr der Auflösung, aa) wenn nicht dauernd getrennt lebend, beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und bb) anderer Ehegatte wieder geheiratet, nicht dauernd getrennt lebt und er und neuer Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig
- § 38b (1) Nr. 5 EStG Steuerklasse V: Arbeitnehmer Nr. 4 verheiratet beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig nicht dauernd getrennt lebend Ehegatte auf Antrag beider Steuerklasse III
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