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Gewerbesteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
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- Warum zahlt man Gewerbesteuer? - Ist eine Real- oder Objektsteuer - wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und gleichzeitig die umstrittenste und meist kritisierte Steuer im deutschen Steuersystem - großen regionalen Unterschiede durch verschiedene Hebesätze
- Welche Gewerbebetriebe gibt es? - kraft gewerblicher Tätigkeit - kraft Rechtsform - kraft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
- Was bedeutet Einheit/Mehrheit von Gewerbebetrieben - Steuergegenstand ist stets der einzelnen Gewerbebetrieb, unterhält Stpfl.mehrere Gewerbebetriebe, so ist zu prüfen ob wirtschaftl.eine Einheit gebildet wird oder ob es sich um mehrere selbstständige Betriebe handelt - bei EU: verschiedene Arten sind stets jeweils eigenständig außer diese ergänzen sich z.B. Bäcker mit Café - PersG + KapG bilden stets einen einheitlichen Gewerbebetrieb auch wenn unterschiedliche Geschäftszweige
- Wann beginnt und endet die Gewerbesteuerpflicht? Bei EU: - Beginn mit Aufnahme aktiven Tätigkeit - Ende mit Beendigung aktiver Tätigkeit - Grundsatz: Veräußerun-/Aufgabegewinne, Betriebsverpachtung unterliegen nicht der GewSt -> Ausnahme 100% Beteilgung an einer GmbH, Veräußerung MU-Schaft + MU-Anteil Bei KapG: - Beginn mit Eintragung ins HR - Ende mit Verteilung Vermögen an Gesellschafter
- Was ist die Besteuerungsgrundlage? - stehende Gewerbebetrieb - Steuerschuldner UN/PersG/KapG - Besteruerungsgrundlage Gewerbeertrag - Erhebungszeitraum Kalenderjahr
- Was ist die Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag? 1. Stufe: - EU = Gewinn aus Gewerbebetrieb - PersG = Steuerbilanzgewinn (Stufe 1+2) ggf. außerbilanzielle Korr. - KapG = Einkommen i.S.d. §8(1) KStG vor Verlustabzug 2.Stufe: + Hinzurechnungen §8 GewStG - Kürzungen §9 GewStG
- Welche Hinzurechnungen gibt es? Nr.1: - 1/4 der Entgelte für Schulden - 1/5 der Miet- und Pachtzinsen bew. WG des AV - 1/2 der Miet- und Pachtzinsen unbew. WG des AV -> soweit diese 100.000 € übersteigen Nr.8 i.V.m. §9 Nr.2a - Gewinn/Verlustanteil aus MU-Schaften
- Welche Kürzungen gibt es? Nr.1: - "einfache Kürzung" = 1,2% x Einheitswert x 140%(West) oder 400%(Ost) - "erweiterte Kürzung" - Sonderfall -> zu Beginn des Kalenderjahres
- Wie werden die Dividenden bei einem EU behandelt? Beteiligung <15% : nur Hinzurechnungen des 40%igen Anteils Beteiligung >15% : Kürzung des übrig gebliebenen Anteils und keine Hinzurechnung
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