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Erbschaftsteuer (Fach) / § lernen ErbStG (Lektion)
§
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- Was ist stpfl.bei Erwerb von Todes wegen? §3(1)Nr. 1 durch Erbanfall, durch Vermächtnis Nr. 3 sonstige Erwerbe, durch Vermächtnis Nr. 4 Vermögensvorteil auf Grund vom Erblasser geschlossenen Vertrages
- Wann entsteht die Erbschaftsteuer? §9(1) Nr. 1 - Bei Erwerb von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers Nr.2 - Bei Schenkung unter Lebenden Zeitpunkt der Ausführung
- Was gilt als stpfl. Erwerb? §10 (1) - gilt die Bereicherung , der Betrag des Vermögensanfalls abzgl. Nachlassverbindl. abzgl. pers. Freibeträge und der stpfl.Erwerb ist auf volle 100 € abzurunden
- Wie sind Steuererstattungszinsen zur berücksichtigen? Nach §10(1)Satz 3 wenn sie rechtlich entstanden sind. Es sollte eine Änderung erfolgen, das sie auch zum Vermögensanfall werden wenn sie noch nicht entstanden sind - wurden jedoch zum Ende im Rahmen des JStG 2019 nicht umgesetzt.
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