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Erbschaftsteuer (Fach) / § lernen ErbStG (Lektion)

§

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  • Was ist stpfl.bei Erwerb von Todes wegen? §3(1)Nr. 1 durch Erbanfall, durch Vermächtnis         Nr. 3 sonstige Erwerbe, durch Vermächtnis         Nr. 4 Vermögensvorteil auf Grund vom Erblasser geschlossenen Vertrages
  • Wann entsteht die Erbschaftsteuer? §9(1) Nr. 1 - Bei Erwerb von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers          Nr.2  - Bei Schenkung unter Lebenden Zeitpunkt der Ausführung
  • Was gilt als stpfl. Erwerb? §10 (1) - gilt die Bereicherung , der Betrag des Vermögensanfalls abzgl. Nachlassverbindl. abzgl. pers. Freibeträge und der stpfl.Erwerb ist auf volle 100 € abzurunden 
  • Wie sind Steuererstattungszinsen zur berücksichtigen? Nach §10(1)Satz 3 wenn sie rechtlich entstanden sind. Es sollte eine Änderung erfolgen, das sie auch zum Vermögensanfall werden wenn sie noch nicht entstanden sind - wurden jedoch zum Ende im Rahmen des JStG 2019 nicht umgesetzt.
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