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Volkswirtschaft (VWL) (Fach) / Kapitel 19 (Lektion)

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  • Welche zwei wichtigen Handlungsparameter hat der Staat? - Staatsausgaben - Steuersätze
  • Probleme der antizyklischen Fiskalpolitik -> in Rezession relativ leicht umzusetzten --> Im Boom politisch schwierig, restrektive Maßnahmen durchzusetzen ---> müsste Beschäftigte im Öffentlichen Dienst entlassen, dringend notwendige Baumaßnahmen verschieben oder Steuern erhöhen und - im Voraus schwierig, eine konjunkturelle Abschwächung zu prognostizieren
  • Goldene Regel der Fiskalpolitik -> Staat grundätzlich nicht möglich, Investitionen durch Kredite zu finanzieren -> da staatliche Investitionen öffentliche Leistungen erbringen, also kann auch Finanzierung über Zeit hinweg erfolgen -> Politik hat sich für Verschuldungsverbot der öffentlichen Hand entschieden Nachteil: für Staat derzeit nicht möglich, das niedrige langfristige Zinsniveau für ein kreditfinanziertes öffentliches Investitionsprogramms zu nutzen
  • Schuldenbremse -> seit 2009 -> öffentliche Haushalte müssen mittelfristig ausgeglichen sein
  • Strukturelles Budegtsaldo (B^S) -> Messkonzept -> um Auswirkungen von Politikänderungen und automatischen Stabilisatoren auseinanderzuhalten -> ist ein hypothetisches Budgetsaldo, der unter der Annahme der Vollbeschäftigung, d.h. einer relativen Output-Lücke von 0 erreicht wird BS = tYV - G Demgegenüber geht der (unbedingte) Budgetsaldo von tatsächlichen Einnahmen aus: B = tY - G Vorteil der strukturellen Saldos: -> wird nur von Politikänderungen (t bzw. G) beeinflusst, nicht von Wirtschaftslage -> Man kann also ablesen in welchem Umfang eine Regierung aktiv auf die Wirtschaftslage Einfluss nimmt
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt - präventiver Arm -> soll dafür sorgen, dass es zu Siuationen mit exzessiven Defizit kommt korrektiver Arm -> Prozeduren und Sanktionen für exzessives Defizit
  • Vertrag von Maastricht Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion - fiskalpolitische Vorgaben durch Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie den Stabilitäts- und Wachstumspakt -> Vertrag von Maastricht -entstanden durch hohe Staatsverschuldung der 1990er Jahre -> strikte Obergrenze für Neuverschuldung -> durch Maastricht Vertrag in EG- Vertrag
  • Der "präventive Arm" Zur Vermeidung von Situationen mit exzessiven Defizit -> Verpflichtung durch Stabilitäts- und Wachstumspakt zu dem mittelfristigen Ziel eines ausgeglichenen Haushalts - jedes Mitgliedsland durch präventiven Arm gehalten, einmal im Jahr ein Stabilitäts- und Konvergenzprogramm für kurz- und mittelfristige Finanzpolitik vorzulegen -> Enthalten: mittelfristiges Haushaltsziel mit Erreichunsplanung, Auch Darstellung von Annahmen, die eine Regierung für wirtschaftliche Entwicklung ihres Landes zu unterstellen Programm wird im Herbst an EU übermittelt -> im darauffolgenden Jahr befassen sich Gremien damit Rat der Wirtschafts- und Finanzminister prüft, ob - Programm anspruchsvoll formuliert - tatsächliche Haushaltslage dem Stabilitätsprogramm vorgesehenen Haushaltsziel entspricht Bei Abweichungen -> Empfehlungen Stabilitätsprogramme enthalten Zielwerte für alle wichtigen Eckpunkte der Haushaltspolitik
  • Der "korrektive Arm" Verfahrenschritte bei übermäßigem Defizit -großes Gewicht bei Schuldenstandskriterium - zudem Kommission kann frühzeitige Sanktionen festlegen (Können nur vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister mit Mehrheit abgelehnt werden) 1. Stufe: Feststellung des übermäßigen Defizits, erstellt Bericht für Einleitung des Verfahrens 2. Stufe: ECOFIN-Rat entscheidet über übermäßiges Defizit 3. Stufe: wenn Defizit, Empfehlungen und Frist von höchstens 6 Monaten für Ergreifen von Maßnahmen 4. Stufe: wenn keine Maßnahmen ergriffen, Möglichkeit Empfehlungen zu veröffentlichen 5. Stufe: Nach 2 Monaten -> Verzug und weiteren 4 Monaten Maßnahmen zum Defizitabbau 6. + 7. Stufe: Rat kann wahlweise oder kumulativ Sanktionen ergreifen - zusätzliche Angaben veröffentlichen - Europäische Investitionsbank ersucht werden, um Darlehenspolitik gegenüber dem Land zu prüfen - unverzinsliche Einlage bis zur Korrektur  des übermäßigen Defizits zu hinterlegen - Geldbußen
  • Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) - völkerrechtlicher Vertrag - deutsche Prinzip der Schuldenbremse auf andere europäische Länder übertragen - insbesondere: Verfassungsrechtliche Verankerung einer Obergrenze für das strukturelle Defizit (0,3 %) gemessen am BIP Überschreitungen müssen im Rahmen eines Korrekturkontos ausgeglichen werden Zudem: stärkt der Fiskalvertrag die Rolle der Kommission bei Sanktionen im Rahmen des exzessiven Defizitverfahrens
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  • Europäisches Semester - Mitlgiedsstaaten entwickeln Stabilisierungsprogramm aufbauend auf Jahres wirtschaftsbericht -> von Rat beurteilt -> jedes Land erhält länderspezifische Empfehlungen Problem: politische Integration fehlt bisherige Umsetzung: reine Überwachung der nationalen Konsolidierungsprogramme, ohne die Fiskalpolitik des Währungsraums zu prüfen