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Eingriffsrecht (Fach) / Konkrete Gefahr (Lektion)
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- Gefahr Eine konkrete Gefahr ist eine Sachlage, die im Einzelfall bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an einem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führt. Die Gefahrenquelle ist zeitlich und örtlichg bestimmbar.