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Sozial- und Krankenversicherung (Fach) / Unfallversicherung (Lektion)
Begriffe zu Unfallversicherung
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- SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (gegründet 1911) Bis 1983 waren 2/3 aller Arbeitnehmer bei SUVA versichert, 1/3 bei privaten Versicherungsgesellschaften gegen Unfall versichert.
- Hilflosenentschädigung - max. 691,- Fr./ Mon. = 2 x Höchstbetrag versicherter Tagesverdienst ➱ Für alltägliche Verrichtungen durch Dritte bei Invalidität
- Integritätsentschädigung ● Einmalige Geldzahlung (max. versicherter Jahresverdienst) nach Unfall bei erheblicher Schädigung der körperlichen Integrität (z. B. Finger- oder Zehenverlust, Tinnitus)
- Invalidenrenten Bei Vollinvalidität 80% des versicherten Jahreslohnes Der Anspruch beginnt, wenn eine ärztliche Behandlung keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes verspricht
- Hinterlassenenrente Überlebender Ehegatte bekommt lebenslänglich 40 % vom Lohn + Witwenrente Kinder bis max. 25. Lebensjahr (15% pro Kind, max. 2 Kinder) Geschiedene Ehegatten,wenn der Versicherte unterhaltspflichtig war
- Taggeld / Karenztage Der Unfalltag und die zwei darauffolgenden Tage sind Karenztage, d.h. für diese Tage wird kein Taggeld ausbezahlt Karenz = Verzicht ➙ hier Sperrfrist
- Taggeld ➙ bei Spitalaufenthalt Liegt der Versicherte stationär in einem Spital, beträgt der Abzug vom Taggeld (für Unterhaltskosten): Alleinstehende 20,- Fr. / pro Tag Verheiratete ohne Kinder 10,- Fr. / pro TAg Verheiratete oder Alleinstehende mit Kindern ➝kein Abzug
- Sachleistungen 1. Pflegeleistungen / Heilbehandlungen Die UVG übernimmt die Kosten für: ambulante und stationäre Behandlung (allgem. Abt., öffent. Spital) Medikamente Laboruntersuchungen Hauspflege Kuren Hilfsmittel (z.B. Krücken)
- Sachleistungen 2. Kostenvergütungen Hilfsmittel nach MiGel - Liste Sachschäden an Brillen, Hörgeräten, Zahnprothesen Reise-, Transport- und Rettungskosten Leichentransporte und Bestattungskosten
- Sachleistungen 3. Geldleistungen ● Taggeld ➝ 80% des versicherten Lohns (max. 350,- Fr. / pro Tag) Bemessung Taggeld : Letzter Lohn vor Unfall Bemessung Rente : Lohn innerhalb eines Jahres Taggeld = Lohnersatz pro Tag ausbezahlt von der UVG Spitalgeld = Betrag, den die Krankenkasse an Versicherte pro Aufenthaltstag im Spital auszahlt
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- Wer ist bei der UVG versichert? Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer Arbeitslose die Taggeld beziehen (bis 400 Tage) sind bei der SUVA gegen Nichtberufsunfall versichert
- Unfallähnliche Körperschädigung Körperschädigungen deren Beschwerdebild ähnlich wie bei Unfall ist, jedoch ohne äussere Einwirkung! Bsp.: Knochenbruch Verrenkung von Gelenken Muskelrisse Trommelfellverletzungen
- Berufskrankheit Krankheiten, die zu 50 -100%ig durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten am Arbeitsplatz verursacht worden sind.
- NBU Nichtberufsunfall = Alle Unfälle die nicht Berufsunfälle sind also: Unfall von und zur Arbeit Sportunfälle Freizeitunfälle
- BU Berufsunfall = Unfälle die Personen die vor, während oder nach der Arbeit zustossen (einschliesslich Pausen) auf Geschäfts- und Dienstreisen Betriebsausflügen beim Besuch von Schulungen / Kursen während der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall
- Die UVG Die Unfallversicherung Die UVG ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Sofern nicht bei der SUVA versichert, müssen sich Arbeitnehmer bei privaten oder öffentlichen Versicherern oder über die Krankenkasse unfallversichern
- Unfall Plötzliches, unfreiwilliges, von Aussen einwirkendes Ereignis, welches eine Person körperlich u./o. geistig schädigt
- Ruhen der obligatorischen UVG Die Versicherung ruht, wenn der Versicherte durch die eidgen. Miitärversicherung oder eine ausländische obligatorische Versicherung versichert ist
- A Voll - Obligatorium UVG Arbeitnehmer mit mind. 8 Arbeitsstunden/ Woche beim gleichen Arbeitgeber (bei 4 Wochen Ferien) Voll - Obligatorium ➯ volle Unfallvers. rund um die Uhr (also auch in der Freizeit)
- Beginn der oblig. UVG bei Voll-Obligatorium Ab dem 1. Arbeitstag, inkl. Arbeitsweg
- Ende der oblig. UVG bei Voll - Obligatorium 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag Die NBU kann hier bis max. 180 Tage verlängert werden = Abredeversicherung!! (kostet 25,- Fr. / Monat)
- Versicherte Risiken bei Voll - Obligatorium NBU BU Berufskrankheiten unfallähnliche Körperschäden
- B Arbeitnehmer mit weniger als 8 Arbeitsstunden/ Woche beim gleichen Arbeitgeber = Teil- Obligatorium = Unfallversicherung für den Arbeitsweg + Arbeitszeit
- Versicherte Risiken UVG bei Teil - Obligatorium BU Berufskrankheiten unfallähnliche Körperschädigungen
- Beginn der UVG bei Teil - Obligatorium 1. Arbeitstag, inklusive Arbeitsweg
- Ende der UVG bei Teil - Obligatorium Letzter Arbeitstag, inkl. Arbeitsweg (keine NBU - Verlängerung möglich, da nur gegen BU versichert!)
- Kürzungen UVG Bei den Geldleistungen: ● Taggeld ● Hinterlassenenrente ● Invalidenrente ● Integritätsentschädigung ● Hilflosenentschädigung Kann es zu Kürzungen kommen, wenn der Versicherte den Unfall: - absichtlich herbeigeführt hat - bei der Ausübung eines Verbrechens verunfallt ist - z.B. alkoholisiert verunfallt ist - besondere Wagnisse, aussergewöhnliche Gefahren verursacht hat
- Wie geht man administrativ bei einem Unfall vor? Patient meldet seinem Arbeitgeber den Unfall. Ist der Arbeitnehmer länger als 3 Tage arbeitsunfähig füllt er eine Schadenmeldung (Unfallmeldung UVG) aus. Das Formular Bagatellunfall wird ausgefüllt, wenn keine oder eine höchstens 3 Tage andauernde Arbeitsunfähigkeit besteht. Arbeitgeber füllt die Schadenmeldung (Unfallmeldung)von der Unfallversicherung aus Man bekommt pro Unfall eine Unfall-Nummer, die man auf jedem Formular eintragen muss. Unfallbeschreibungen auf dem Formular dürfen vom AG nicht geändert werden!! Der erstbehandelnde Arzt füllt das Arztzeugnis UVG aus. Der Verunfallte bekommt die Formulare Apothekerschein UVG und Unfallschein UVG Die Apotheke trägt auf dem Schein alle abgegebenen Medikamente ein. Der weiterbehandelnde Arzt (Hausarzt) trägt seine erbrachten Leistungen auf dem Unfallschein ein. Am Ende der Behandlung werden alle Formulare an die Versicherung zurück gesendet.
- Was kann man tun, um weiterhin unfallversichert zu sein, wenn man aufhört zu arbeiten? Bei Voll-Obligatorium ist man noch 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag unfallversichert. Nach diesen 30 Tagen kann man bei der Unfallversicherung eine Abredeversicherung für weitere 180 Tage abschliessen (25,- Fr./Monat) oder Unfallversicherung Krankenkasse private Unfallversciherung wieder Unfallversicherung bei neuem Arbeitgeber bei Arbeitslosigkeit ist man über SUVA versichert