20
Betriebswirtschaftliches Handeln (Fach) / Kapitel 1 - Unternehmensformen (Lektion)
Anzeige
- Natürliche Personen und Juristische Personen Natürliche Personen -> Menschen von Geburt an ->Träger von Rechten und Pflichten Juristische Personen ->Künstliche Gebilde -> benötigen zur Gründung notarielle Beurkundung o. richterlichen Beschluss -> Rechtsfähigkeit durch Eintrag im Handelsregister-> Handlungsfähig nur durch Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)
- Merkmale einer Personengesellschaft - keine juristische Person- zusammenschluss natürlicher Personen- Haftung mit geschäfts- und Privatvermögen- Geschäftsführung und Vertretung durch Gesellschafter- Unterliegen Einkommenssteuerpflicht
- Merkmale Kapitalgesellschaft - Körperliche Gebilde mit eigener Rechtspersönlichkeit- Führung durch Organe- Haftung jeder Gesellschafter mit Einlage
- Merkmale Einzelunternehmen - nur ein Unternehmer- Kein Mindestkapital- Alleiniger Gewinn und alleiniges Risiko- Eintrag ins Handelsregister nötig
- Was für Personengesellschaften gibt es? - Stille Gesellschaft- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)- Offene Handelsgesellschaft (OHG)- Kommanditgesellschaft (KG)
- Merkmale Stille Gesellschaft? Gesellschafteranzahl: min. 1 Eigentümer u. 1 Stiller Gesellschafter Leitung/Kontrolle: stille Gesellschafter i. d. R. ausgeschlossen Haftung: unbeschränkte Haftung für Eigentümer, Haftung für stille Gesellschafter auf Einlage beschränkt Kapital: Kein mindestkapital vorgeschrieben Gewinnverteilung: stiller Gesellschafter beteiligt
- Merkmale Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) • Zweck: Zusammenschluss mehrerer Personen, die beabsichtigen ein gemeinsames Ziel zu verfolgen (Kein Handelsgewerbe) • Gründung: Erfolgt durch Gesellschaftsvertrag• Registereintrag: Kein Eintrag erforderlich • Mindestkapital: Nicht erforderlich • Geschäftsführung: In der Regel gemeinschaftlich, abweichende Regelung im Vertrag möglich • Gesellschafter: Mindestens 2 • Haftung: Jeder Gesellschafter haftet unmittelbar, solidarisch und unbeschränkt mit seinem Gesamtvermögen. • Gewinn-/Verlustverteilung: frei wählbar, falls nicht bestimmt zu gleichen Anteilen.
- Merkmale der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) • Zweck: Wird gegründet um ein Handelsgewerbe zu betreiben • Gründung: Durch Vertrag, formfrei und nicht zwingend erforderlich. • Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich • Mindestkapital: Nicht vorgeschrieben • Geschäftsführung: durch jeden einzelnen Gesellschafter wenn vertraglich nicht anders bestimmt • Gesellschafter: Mindestens 2 • Haftung: Unmittelbar, solidarisch, unbeschränkte Haftung jedes Gesellschafters • Gewinn-/Verlustvereteilung: Gewinn: Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 % des von ihm eingebrachten Kapitals, der restliche Gewinn wird nach Köpfen verteilt. Der Verlust wird nach Köpfen verteilt.
- Merkmale Kommanditgesellschaft (KG) • Zweck: Wird gegründet um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Unterschried zur OHG: Nur ein Vollhafter (Komplementär) erforderlich und einige Gesellschafter als Teilhafter (Kommanditisten) nur mit einer bestimmten Summe haften • Vertrag: formfrei • Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich • Mindestkapital: Nicht vorgeschrieben, Die Hafteinlage der Kommanditisten muss im Gesellschaftsvertrag vereinbart und im HR eingetragen werden. • Geschäftsführung: Durch jeden einzelnen Komplementär (Vollhafter). Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. • Gesellschafter: Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist • Haftung: Unmittelbar, solidarisch und unbeschränkte Haftung jedes Komplementärs; auf seine Einlage beschränkte Haftung des jeweiligen Kommanditist. • Gewinn-/Verlustverteilung: Wenn vertraglich nicht anders bestimmt, erhält jeder Gesellschafter vom Gewinn 4 % des von ihm eingebrachten Kapitals. Restverteilung und Verlustverteilung in einem den Umständen angemessenen Verhältnis.
- Merkmale einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) • Zweck: Die GmbH wird häufig als Gesellschaftsform gewählt weil sie eine Haftungsbeschränkung zulässt, dabei ein geringeres Stammkapital als die AG erfordert und außer bei großen GmbH ab 500 Arbeitnehmern, keinen Aufsichtsrat benötigt. • Vertrag: Notarielle Beurkundung vorgeschrieben • Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich • Mindestkapital: Stammkapital 25.000 € • Organe: Geschäftsführer, nur bei großen GmbH: Aufsichtsrat als Kontrollorgan, Gesellschafterversammlung ist Beschlussorgan. • Gesellschafter: Zur Gründung eine oder mehrere Personen erforderlich • Haftung: beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft. Gesellschafter verlieren max. ihr im Geschäftsanteil angelegtes Kapital. • Gewinn-/Verlustverteilung: Die Verwendung eines Jahresüberschusses unterliegt dem Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Anteil der Geschäftsanteile. Ein Verlust wird aus den Rücklagen gedeckt oder vorgetragen.
- Anzeige
- Merkmale Aktiengesellschaft (AG) • Zweck: Verfügt über ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Diese Aktien können im Regelfall ohne besondere Meldungen und Vorkehrungen auf andere Eigentümer übertragen werden. Damit ist die AG relativ unabhängig von einzelnen Eignern. • Vertrag: Notarielle Beurkundung vorgeschrieben • Registereintrag: Eintrag ins HR erforderlich • Mindestkapital: Grundkapital mindestens 50.000 € auf Aktien zerlegt. • Geschäftsführung: Der Vorstand ist Leitungsorgan und gesetzlicher Vertreter.• Gesellschafter: Zur Gründung sind eine Person oder mehrere Personen erforderlich• Haftung: Beschränkt auf das Vermögen der Gesellschaft (nicht das Grundkapital), Gesellschafter verlieren maximal ihr in Aktien angelegtes Kapital.• Gewinn-/Verlustverteilung: Nach Ausgleich von Verlustvortrag, evtl. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage und zu weiteren Gewinnrücklagen.
- Merkmale einer GmbH & Co. KG • Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft und somit eine Personengesellschaft • Der persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch eine GmbH, die Kommanditisten sind meist natürliche Personen. • Sowohl die GmbH als auch die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe der Einlage. • Gründungskapital: 25.000 €
- Entscheidungskriterien bei der Wahl der Rechtsform • Kosten• Haftung• Gründungsaufwand• Transparenz• Finanzierungsmöglichlichkeiten• Steuern• Auflagen
- Warum schließen sich Menschen zu Unternehmen zusammen? • gemeinsame Umsetzung von Ideen oder Visionen • Erreichung gemeinsamer Ziele • Eine einzige Person kann wachsenden Ansprüchen an Unternehmen nicht mehr gerecht werden • Eine einzige Person kann nicht die finanziellen Mittel beschaffen • Fehlende Bereitschaft das gesamte Risiko allein zu tragen
- Unterscheidung zwischen Kooperation und Konzentration bei Unternehmenszusammenschlüssen KooperationUnternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbstständigBeispiel: Konsortium, Arbeitsgemeinschaften, Interessensgemeinschaften, Kartelle (Verboten) Konzentration- Aufgabe von wirtschaftlicher Selbstständigkeit. - Unterstellen sich einer LeitungBeispiel: Konzern, Fusion
- Ziele von Kooperationen und Konzentrationen - Bessere Einkaufskonditionen durch erhöhte Mengen - Steigerung des Absatzes - Steigerung der Kostenersparnis - Sicherung der Beschäftigten durch Übernahme von Aufträgen - Gemeinsame Forschung und Entwicklung
- Horizontaler, Vertikaler und Anorganischer Zusammenschluss von Unternehmen HorizontalUnternehmen mit gleicher Produktionsstufe.Beispiel: 2 Bauunternehmen schließen sich zusammen VertikalUnternehmen mit aufeinanderfolgenden Produktions- o. HandelsstufenBeispiel: Fleischerei, Metzgerei AnorganischBranchenfremde Unternehmen schließen sich zusammenBeispiel: Textilverkauf, Gießerei
- Vor- und Nachteile von Unternehmenszusammenschlüssen Vorteile- Senkung Verkaufspreise durch Weitergabe von Kosteneinparungen im Preis- Senkung Einkaufspreis durch höhere Mengen- Wettbewerbsvorteile- Reduzierung Kostenstruktur durch Wegfall "doppelter" Abteilungen- Verbesserung der Marktposition Nachteile- Aufgabe der Selbstständigkeit- Ausnutzung der Marktmacht- Ggfs. Arbeitslosigkeit durch zusammenlegen von Abteilungen- Gefahr der Verringerung der Angebotsvielfalt
- Veränderungen in Unternehmen aufgrund von Globalisierung - Zunahme globaler Vernetzung, daher höhere Anforderungen an IT - Internationale Arbeitsteilung: Produktion Land A, Montage Land B, Vertrieb weltweit - Zunahme der Bedeutung von Logistik durch massives ansteigen des Verkehrsaufkommens - Verlagerung der Produktion in Billiglohnländer - Erschliessung neuer Absatzmärkte zur Vergrößerung des Marktanteils
- Globalisierung - Darstellung des Wandels der Anforderungen an die menschliche Arbeitsleistung Folgende Veränderungen bringt die Globalisierung mit sich: - Zunahme globaler Vernetzungen = wachsender Anspruch an die IT-Systeme- Internationale Arbeitsteilung z. B. Planung in Land A, Produktion in Land B, Montage in Land C- Logistik bekommt mehr Bedeutung durch Anstieg d. Verkehrsaufkommens- Verlagerung v. Produktionsstätten in Billiglohnländer- Internationale Ausrichtung Corporate Identity = Anpassung an kulturelle Besonderheiten einzelner Länder- Verbesserung von Einkaufskonditionen- Erschließung neuer Absatzmärkte