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SDL (Fach) / Flaggenrecht (Lektion)
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- Erstregister Seeschiffsregister >15m Rumpflänge --> Pflicht zur Eintragung in Schiffsregister
- Beweis eintragung Schiffszertifikat --> muss an Bord mitgeführt werden
- Abteilungen Seeschiffsregister 1. Staatsangehörigkeit & Merkmale des Schiffes (öffentlich-rechtlicher Zweck) 2. privat-rechtlicher Zweck Eigentumsverhältnisse 3. Hypothekenbelastung Eigentumsverhältnisse
- Zweitregister Internationales Seeschiffsregister (ISR) für Schiffe, die unter Bundesflagge im internationalen Verkehr fahren - vom BSH geführt
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