Berufskunde (Fach) / Klausur Staatsexamen (Lektion)
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- 5 Säulen gesetzliches Versicherungssystem KrankenversicherungPflegeversicherungUnfallversicherungRentenversicherungArbeitslosenversicherung
- Private Krankenversicherung bestimmtes Bruttogehalt (54.900 €), Selbstständige Höhe Versicherungsbeiträge individuelle Risikofaktoren: Alter, Gesundheitsstatus, individuelle Risikofaktoren, Geschlecht gewünschte Leistungen -> individueller Vertrag
- GBA = Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) • oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ◦ der Ärzte, Zahnärzte◦ Psychotherapeuten◦ Krankenhäuser◦ Krankenkassen • bestimmt (Richtlinien) den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)◦ welche Leistungen medizinischer Versorgung von GKV erstattet werden • beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens
- Krankenhausfinanzierung Fallpauschalen Eingruppierung in DRG-Fallpauschale bestimmt durch Krankheitsart – DiagnoseSchweregrad der Erkrankungerbrachte Leistungen – Operationen und Prozeduren und Zusatzentgelte
- Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten gilt für das gesamte Gesundheitssystem, privat Personen und z.B. Kindergärten
- 5 Gerichtsbarkeiten ordentliche GerichtsbarkeitArbeitsgerichtbarkeitAllgemeine VerwaltungsgerichtbarkeitFinanzgerichtbarkeitSozialgerichtbarkeit
- Jugendgerichtbarkeit • bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres strafunmündig• für Jugendliche (14-18 Jahre), Heranwachsende (18-21 Jahre)→ Jugendgericht→ andere Arten von Strafen wie Erziehungsmaßregelungen, Zuchtmittel, Sozialstunden, Jugendstrafe• Verhandlung nicht öffentlich
- Kündigung ordentliche Kündigung- sozial gerechtfertigt Gründe- Person des Arbeitnehmers- Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers- beitragsrechtliche Gründe Kündigungsform• Schriftformerfordernis• eigenhändig mit vollem Namen unterschrieben• Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden◦ Ausnahme Ausbildungsverhältnis und Mutterschutz
- Prozeit Probezeit (maximal 6 Monate, verkürzte Probezeit) -> 2 Wochen Kündigungsfrist
- Fragen die man nicht beantworten muss • Eheschließung und Kinderwunsch• genetische Veranlagungen• Gesundheitszustand (außer wenn dieser einen einschränkt!)• Religion und Parteizugehörigkeit (mit Ausnahmen)• Schwangerschaft (außer zum Schutz)• Gewerkschaftszugehörigkeit• sexuelle Orientierung• Vermögensverhältnisse
- Gwaltenteilung Legislative (Gesetzgebung) → Parlament: Länderparlamente, Bundestag, Bundesrat Exekutive (Gesetzausführung) → Regierung: Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister Judikative(Gerichtsbarkeit) → unabhängige Richterschaft: Bundesverfassungsgericht keine klassische Gewaltenteilung in Deutschland mehr → Gewaltenverschränkung Gegenspieler und Kontrolleur = Opposition
- Heilmittelrichtlinien = Vereinbarung zwischen GKV und Ärzten mit Kassenzulassung • welche Heilmittel in welchen Mengen von Vertragsärzten der GKV für Versicherte der GKV verordnet werden können• regelt Versorgung Versicherter mit Heilmitteln durch die Heilmittelerbringung (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen)
- IGeL • Leistungen, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören
- nationale Berufsverbände • vier Bundesverbände der Physiotherapeuten◦ IFK Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten◦ ZVK deutscher Verband der Physiotherapeuten◦ VDB Physiotherapieverband e.V. ◦ VPT Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e.V.
- Primärprävention = Gesamtheit aller Maßnahmen, zum Erhalt der Gesundheit
- sekundäre Prävention = Gesamtheit aller Maßnahmen zur Früherkennung → Möglichkeit einer rechtzeitigen Behandlunggezielt bei Personen mit Risikofaktor
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- Tertiärprävention = Gesamtheit aller Maßnahmen, zur Verhinderung des Fortschreitens oder des Eintritts von Komplikationen bei einer bereits manifesten ErkrankungSchäden, Spätschäden oder Komplikationen vermeiden
- wer wählt Bundekanzler Bundestag
- wer wählt Bundespräsident Bundesversammlung
- Aufgaben GBA • bestimmt (Richtlinien) den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)◦ welche Leistungen medizinischer Versorgung von GKV erstattet werden • beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens
- IFK Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten
- VDB Physiotherapieverband e.V.
- VPT Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe e.V.
- Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
- Legislative (Gesetzgebung) → Parlament: Länderparlamente, Bundestag, Bundesrat
- Exekutive (Gesetzausführung) → Regierung: Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister
- Judikative (Gerichtsbarkeit) → unabhängige Richterschaft: Bundesverfassungsgericht
