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JVS NRW 2. Trimester (Fach) / Vollzugsverwaltungskunde (Lektion)
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- Nadeln der Gefangenenpersonalakte Nadel 1: Unterlagen über persönliche Daten • Personal-, Vollstreckungsblatt, Aufnahmeverhandlung und -verfügung, Personenbeschreibung, Ergebnis ärztl. Untersuchung, Vollzugsplan, usw. Nadel 2: Vollstreckungsunterlagen • Aufnahmeersuchen, Haftbefehl, etc. Nadel 3: alle in der Haft anfallenden Schriftstücke • Anträge, Diszis, Anordnung von bSM
- Strafzeitberechnung • Festlegung von Strafbeginn • Festlegung der Vollstreckungsreihenfolge • Festlegung der Zeitpunkte, wann eine vorzeitige Entlassung zu prüfen ist • Festlegung Strafende einschließlich Anrechnung bereits verbüßter Tage
- Vollstreckungsreihenfolge 1. Strafen bis 2 Monate 2. Strafrest nach Widerruf der Aussetzung 3. Kürzere Strafen vor längeren Freiheitsstrafen 4. Lebenslange Freiheitsstrafe 5. Ersatzfreiheisstrafen 6. Untersuchungshaft
- Zuständigkeiten (Vollstreckungsplan) Sachliche Zuständigkeit: • Vollzugsdauer • Regel/Restvollzug • Art der Aufnahme • Nationalität • Geschlecht • Strafart Örtliche Zuständigkeit: • Wohn- oder Aufenthaltsort (> 6 Monate FS) • Ort der behördlichen Verwahrung (< 6 Monate FS)
- Arbeitspflicht im Justizvollzug • Voraussetzung nach §29 Stvollzg NRW ⇒ Zuweisung ⇒ Tätigkeit körperlichen Fähigkeiten angemessen ⇒ Tätigkeit geistigen Fähigkeiten angemessen ⇒ Interessen des Gefangenen berücksichtigt ⇒ Tätigkeit zumutbar
- Die Phasen der Arbeitstherapie • Diagnostische Phase - Eignungsfeststellung, soweit nicht im Einweisungs- oder Auswahlverfahren bereits festgestellt wurde • Motivierungsphase - Bereitschaft soll geweckt und gefördert werden • Beschäftigungsphase - Anleitung, sich kreativ und produktiv mit Material asueinanderzusetzen, Erlernen von Fähigkeit, Schwierigkeiten abbauen, Konzentration und Ausdauer fördern • Werkphase - produktionsähnliche Bedingungen - üblicher Arbeitsprozess - Herstellung von Arbeitsfähigkeit
- Vergütungsstufen 1. 75% 2. 88% 3. 100% 4. 112% 5. 125%
- Eckvergütung 9% der Bezugsgröße
- Zulagen • Erschwerniszulage Bis zu 5% • Arbeiten zu ungünsitgen Zeiten - Bis zu 5% - Regelmäßig min. 1 Stunde vor Beginn oder min. 2 Std. nach Ende der üblichen Arbeitszeit • Mehrarbeit - Bis zu 25% • Leistungszulage - Im Zeitlohn bis zu 30% - Im Keiszungslohn bis zu 15%
- Freitsellung von der Arbeit § 33 StVollzg NRW (Nichtmonetäre Komponente) • Anspruch 20 Tage • Entspricht dem Mindesurlaubsanspruch • muss zugewiesene Arbeit oder Hilfstätigkeit ein Jahr ausgeübt haben • nicht erbrachte Zeiten (z.B Krankheit, Freistellung $34 StVollzg NRW) können bis zu 30 Tage angerechnet werden • Fortzahlung der Vergütung
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- Freistellung von der Arbeitspflicht § 34 StVollzg NRW (Nichtmonetäre Komponente) • nach 3 Monaten zusammenhängender Arbeit • 2 Tage Freistellung von der Arbeitspflicht • Fortzahlung der Vergütung • Nicht in Anspruch genommene Kontingente verlegen Entlassung vor
- Taschengeld §35 StVollzG NRW (Nichtmonetäre Komponente) • rückwirkend für vergangenen Monat gewährt, wenn Gef. unverschuldet ohne Arbeit bedürftig ist • Gef. muss Antrag stellen • unverschuldet ohne Arbeit • Bedürftig • bei U-Gef. wird Taschengeld darlehensweise für bis zu 3 Monate gewährt, danach Kommune zuständig • Taschengeld beträgt 14% des Tagessatzes der Eckvergütung
- Haftkosten Muss zunächst jeder Zahlen, für den das StVollzg NRW/JStVollzg NRW gilt. Ausnahme: Folgende Gefangene müssen keine Haftkosten zahlen: • Die Bezüge nach diesen Gesetzen erhalten • Ohne Verschulden eine Beschäftigung nicht ausüben können • Eine Beschäftigung nicht ausüben, weil sie nicht dazu verpflichtet sind (Mutterschutz/Rente) Rückausnahme: Haftkosten müssen doch zahlen: • Gef. die eine Rente beziehen oder sonstige regelmäßige Einkünfte beziehen. • Haftkosten muss auch zahlen, were ienr Tätigkeit nach dem StVollzG NRW nachgeht, welche jedoch nicht durch die Anstalt vergütet wird. (FBV/Selbstbeschäftigung) • Von Haftkosten kann abgesehen werden, wenn ansonsten die Wiedereingliederung gefährdet wird
- Regel-FB • Maßnahme der Progression • neuer Arbeitsvertrag • Haftkosten werden im machhinein bezahlt • Arbeitsverdienst auf Konto der JVA • Ü-Geld wird angespart
- Modell-FB • Arbeitsplatz mitgebracht • Alter Arbeitsvertrag besteht • Haftkosten werden im Voraus bezahlt • Arbeitsverdienst auf Konto des Gef. • Ü-Geld wird nicht angespart