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Bilanzierung (Fach) / bilanz (Lektion)

buanz

Diese Lektion wurde von braunejane erstellt.

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  • Was versteht man unter dem Begriff „Kapitalrücklage“? Definieren Sie drei Sachverhalte (Einzahlungen), die gemäß § 272 Abs. 2 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen sind. Die Kapitalrücklage ist ein variabler Teil des Eigenkapitals, der dadurch charakterisiert ist, dass sie nur Beträge enthält, die von außerhalb der Gesellschaft stammen. Alle Beträge der Kapitalrücklage wurden direkt von Gesellschaftern der Gesellschaft zugeführt. Agio aus der Ausgabe von Anteilen. Die Differenz zwischen dem Emissionskurs und Nominalbetrag bei Aktien, die erheblich sein kann. • Erhaltener Gegenwert für Wandlungs- und Optionsrechte bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen, der z.B. als Ausgabe-Agio über 100% Nominalkurs hinaus gestaltet ist. • Zuzahlungen der Gesellschafter gegen Gewährung von Vorzugsaktien, etwa bei der Umwandlung von Stamm- in Vorzugsaktien • Andere Zuzahlungen der Gesellschafter bspw. Nachschüsse bei einer GmbH oder direkte Zuschüsse einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft.
  • Erklären Sie den Begriff Gewinnrücklage und unterscheiden Sie in vier unterschiedliche Arten von Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen entstehen durch teilweise Einbehaltung (Thesaurierung) erwirtschafteter Überschüsse. Gewinnrücklagen werden im Zuge der Gewinnverwendung dotiert. In der GuV dürfen Veränderungen der Gewinnrücklagen erst nach dem Posten Jahresüberschuss ausgewiesen werden. • Gesetzliche Rücklage • Satzungsmäßige Rücklage • Rücklage für eigene Anteile • Andere Gewinnrücklagen
  • Stellen Sie bitte den Zusammenhang zwischen den Bilanzpositionen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn dar. Jahresüberschuss/-fehlbetrag +/- Gewinn-/Verlustvortrag + Entnahmen aus den Rücklagen - Einstellungen in die Rücklagen = Bilanzgewinn/Bilanzverlust
  • Wann gilt ein gegenstand als vermögensgegenstand? Es ist zu prüfen, ob durch das Preisausschreiben ein Vermögensgegenstand entsteht. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes sind: Es liegen Aufwendungen vor, die einen • künftigen ökonomischen Nutzen versprechen, die • selbständige bewertbar • selbstständig verwertbar sind Ein künftiger ökonomischer Nutzen liegt vor, da die mit dem Preisausschreiben gewonnene Kundenkartei der Anbahnung zukünftiger Geschäfte dient. Die Kundenkartei steht der AG exklusiv zur Verfügung. Für die Erstellung der Kundenkartei fielen Aufwendungen in Form der Kosten für das Preisausschreiben an. Die selbständige Bewertbarkeit der Kundenkartei ist gegeben, da die Kosten für das Preisausschreiben eindeutig als Herstellungskosten der Kundenkartei zurechenbar sind. Für die Folgebewertung sind ebenfalls Bewertungsverfahren denkbar (z.B. Marktpreise für Kundendateien als Vergleichsgröße) Die selbständige Verwertbarkeit ist bei Kundenkarteien gegebenen; es gibt einen Markt für Kundenkarteien. Bei der durch das Preisausschreiben entstandenen Kundenkartei ist die Vermögensgegenstandseigenschaft demnach durchaus zu bejahen. Allerdings handelt es sich um einen selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens, für den in § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB ein ausdrückliches Ansatzverbot definiert ist. Damit dürfen diese Ausgaben nicht aktiviert werden.
  • Zwecke und funktionen des jahresabschlusses erfüllt verschiedene Zwecke, die aus den unterschiedlichen Interessen der Bilanzadressaten sowie des Bilanzierenden resultieren. Das HGB selbst enthält keine Definition für Zwecke der Jahresabschlusserstellung Dokumentationsfunktion Vollständige Erfassung der Geschäftsvorfälle Im Hinblick auf rechtlicheAuseinandersetzungen: - bei Bankrott, - bei Unterschlagungen, - zur Abwehr unberechtigter AnsprücheInformations- und Rechenschaftsfunktion Rechenschaftslegung gegenüber Kapitalgebern Grundlage für deren Beteiligungsentscheidungen Informationen bezüglich: - Vermögenslage, - Finanzlage, - ErtragslageZahlungsbemessungsfunktion Aufgrund an ergebnisabhängiger Zahlungen, insb. Dividenden, aber auch Erfolgsbeteiligungen Gefahr des Substanzverzehrs, daher „vorsichtige Bemessung des nachhaltig ausschüttbaren Gewinns“ (Moxter) Begründung des für das Handelsrecht zentralen Vorsichtsprinzips
  • definition inventor, inventur und aufgaben des inventars Inventar: = Aufstellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens zu Beginn des Handelsgewerbes sowie am Schluss jeden Geschäftsjahres (§ 240 HGB) [≠ JA] Aufgaben des Inventars:  Dokumentation des Vermögens und der Schulden zum Stichtag, Grundlage für die in der Bilanz auszuweisenden Endbestände an Vermögen und Schulden: Inventar als Mengengerüst der Bilanz! Korrektur von Bestandsfehlern, dadurch Vermeidung von Buchungsfehlern und dolosen Handlungen. Inventur: = physische Bestandsaufnahme durch Wiegen, Zählen, Messen und Schätzen sowie Bewertung des Bestands
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: Allgemeine Grundsätze Einhaltung der GoB True and fair viewKlarheit und Übersichtlichkeit RichtigkeitBilanzstichtagsprinzipIn deutsch/EURZeitnahe Erstellung
  • GoB ; ansatzgrundsätze Vollständigkeit Bruttoprinzip BilanzidentitätFormelle Stetigkeit
  • GoB bewertungsgrundsätze Vorsichtsprinzip Periodenabgrenzung (Erträge und Aufwendungen werden angesetzt, wenn sie entstehen)Going concern (Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe dagegen sprechen.)Materielle Stetigkeit  (vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten) -- Fokus auf vergleichbare Gewinnermittlung Einzelbewertung (Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.)Pagatorik  (Erträge oder Aufwendungen müssen aus Zahlungen resultieren oder zu künftigen Zahlungen führen. Rein kalkulatorische Werte dürfen nicht angesetzt werden) --- fokus auf nachvollziehbarkeit
  • Vorsichtsprinzip §252 abs 1 nr 4 Realisationspronzip: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind (Realisationsprinzip bei Gewinnausweis. Tritt erst ein wenn Vermögensgegenstand verkauft wird. Niederstwertprinzip aktiva Bedingunge: ein Gewinn entsteht erst im Zeitpunkt des Umsatzes d.h. wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: (1) Es besteht ein Kaufvertrag mit einem Abnehmer, (2) die geschuldete Lieferung und Leistung ist erbracht, (3) die Güter haben den Verfügungsbereich des liefernden oder leistenden Unternehmens verlassen (Gefahrenübergang!) und (4) die Abrechnungsfähigkeit ist gegeben.b) Den realisierten Erträgen sind die ihnen zurechenbaren Aufwendungen gegenüberzustellen, die notwendig waren, um die Erträge zu erzielen. Imparitätsprinzip: Verluste müssen bereits ausgewiesen werden, wenn sie wahrscheinlich sind (Imparität, da Verlustausweis auch vor Realisation notwendig ist)Man wertet in dem Moment, wo man in Kenntnis ist   --- Hächstwertprinzip passiva  Ein Verlust ist vor dem Realisationszeitpunkt zu erfassen, sofern:(1) Der Verlust muss sich in künftigen Geschäftsjahren realisieren, aber am Abschlussstichtag bereits entstanden sein.(2) es sind lediglich vorhersehbare Verluste vorwegzunehmen
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  • Abstrakte bilanzierungsfähigkeit definiert anhand folgender Kriterien, was ein Vermögensgegenstand ist: Selbständige Verkehrsfähigkeit = Möglichkeit, das Gut außerhalb des eigenen Unternehmens separat zu verwerten und in Geld umzuwandeln. Wirtschaftliche Vorteile = Das Gut muss nicht einzeln veräußerbar sein, aucheine entgeltliche Nutzungsüberlassung sowie der Nutzungsverzicht gegen Entgelt reichen aus. Selbständige Bewertbarkeit = Eine Aktivierung kann nur erfolgen, wenn das Gut auch selbständig bewertbar ist. Abstrakte Passivierungsfähigkeit = definiert anhand der folgenden Kriterien, was eine Schuld ist Verpflichtung: = Es liegt eine hinreichend konkretisierte, rechtliche oder faktische Verpflichtung des bilanzierenden Unternehmens vor. Belastung=Die Verpflichtung muss mit einer hinreichend konkretisierten wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen verbunden sein. Quantifizierbarkeit = Die wirtschaftliche Belastung muss quantifizierbar sein.
  • Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit; Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten vermögensgegenstände: Selbständige VerkehrsfähigkeitWirtschaftliche VorteileSelbständige Bewertbarkeit schulden:VerpflichtungWirtschaftliche LastQuantifizierbarkeit RAP:transitorische Abgrenzungbestimmte ZeitAnspruch/Verpflichtung zur Gegenleistung
  • Konkrete bilanzierfähigkeit Persönliche ZuordnungSachliche ZuordnungGesetzliche AnsatzvorschriftenKonkrete Bilanzierungsfähigkeit-Ansatzverbote -Ansatzwahlrechte -AnsatzgeboteWas gehört dem Unternehmen, was Dritten (anderen Unternehmen)?Was gehört dem Unternehmen, was dem Unternehmer?⇒ wirtschaftliches Eigentum
  • Bsp für eineinbringliche Forderung und zweifelhafte Zweifelhafte forderung: Forderungsschuldner hat nach entsprechender Mahnung nicht gezahlt • Schuldner hat gegen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt • Kunde verweigert die Zahlung wegen Mängeln • Kunde hat ein Insolvenzverfahren beantragt uneinbringliche forderung;Insolvenzverfahren „mangels Masse“ eingestellt • „fruchtlose“ Zwangsvollstreckung • Vermögensauskunft nach §802c ZPO (Zivilprozessordnung): „Offenbarungseid“ • Schuldner ist vermögenslos verstorben oder ausgewandert • Unbekannt verzogen
  • folgebewertung von forderug und darlehen Bruttoforderungsbestand (Start) - Vollabschreibung (Einzelwertberichtigung) auf die uneinbringlichen Forderungen inkl. Korrektur der Umsatzsteuer - Einzelwertberichtigung, in angemessener Höhe auf die zweifelhaften Forderungen ohne Korrektur der Umsatzsteuer. Beachte: Zur Berechnung der PWB werden zweifelhafte Forderungen voll abgezogen. = Zwischensumme (= Basis für Pauschalwertberichtigungen: „netto“ ohne Umsatzsteuer) - Pauschale Abschreibung (Pauschalwertberichtigungen) = Forderungen in der Bilanz (Ende)
  • Unterschied verschiedener rückstellungen Azfwandsrückstellung: Für bestimmte Aufwendungen, die zum Abschlussstichtag verursacht, aber noch nicht ausgeführt worden sind. Keine Verpflichtung gegenüber Dritten!  Bsp: Instandshaltungsrückstellung Verbindlichkeitsrückstellung:Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die zum Abschlussstichtag − dem Grunde und / oder − der Höhe nachunsicher sind. Der Anlass bzw. die Ursache der Verpflichtung liegt im abgelaufenen oder vorangegangenen Geschäftsjahren(gewährleistung- pensionsrückstellung)
  • Unterschiedsbetrag verbindlichkeiten  Auszahlungsbetrag < Erfüllungsbetrag (Disagio, § 250 Abs. 3 HGB):  sofortige erfolgswirksame Erfassung oder Aktivierung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten und Abschreibung über die LaufzeitWahlrecht! steuerrechtlich nach § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG Aktivierungspflicht Auszahlungsbetrag > Erfüllungsbetrag (Agio): Passivierung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten und Auflösung über die Laufzeit
  • verschieden arten von kapitalfluss rechnung Netto-Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit: Welche Einzahlungsüberschüsse wurden im laufenden Geschäft erzielt? Netto-Cash-Flow aus Investitionstätigkeit: Welche Beträge an Zahlungsmitteln wurden für Investitionen verwendet? Netto-Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit: Welche Beträge an Zahlungsmitteln sind aus Finanzierungsmaßnahmen zu- oder abgeflossen?
  • factoring Factoring = regelmäßiger „Ankauf“ von Forderungen gegenüber bestimmten Kunden bzw. einem vordefinierten Kundenkreis durch eine darauf spezialisierte Factoring-Gesellschaft („Factor“) Leistungen des Factors:  regelmäßig Bevorschussung der Forderungen aus LuL (ca. 80-85 % des Forderungsbetrages) gegen bankübliche Verzinsung, i.V.m. (üblichen) Full-Service-Factoring: Übernahme der Debitorenbuchhaltung inkl. Mahnwesen (≈ Outsourcing der Debitorenbuchhaltung), damit Auszahlung des vollen Rechnungsbetrages bei Fälligkeit durch den Factor unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang, nur beim „echten Factoring“: echter Kauf mit Übernahme des Ausfallrisikos („Delkredere“) gegen Zusatzentgelt. Problem: Abtretungsverbote in den Lieferbedingungen insb. von Großkunden
  • leasing Leasing = „Mieten statt kaufen“. Im Unterschied zur Miete ist der Leasingnehmer jedoch i.d.R. für die Erhaltung des Investitionsobjektes verantwortlich. Leasing ist eine Alternative zu anderen Fremdfinanzierungsformen Leasingformen können sich unterschieden nach:  Stellung des Leasinggeber (z.B. Hersteller-Leasing oder indirektes Leasing),  Leasingobjekt (z.B. Mobilien- oder Immobilienleasing),  Umfang der Dienstleistung des LG: Full-Service- oder Teil-Service-Leasing),  Ursprünglichen Eigentümer (Sale-and-Lease-Back) Umfang der Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmers während des Vertragszeitraums im Verhältnis zu AK/HK + Verzinsung des investierten Kapitals: Voll- oder Teilamortisationsleasing.  Vollamortisation = Kaufpreis während der Laufzeit des Leasingvertrages wird vollständig getilgt (das geleaste Gut geht am Ende in das Eigentum des LN über) Teilamortisation = Hier amortisiert sich während der Laufzeit des Leasingvertrages nur ein bestimmter Teil des geleasten Gutes. Der festgelegte Restwert muss im Rahmen der Schlussrate vom Leasingnehmer gezahlt werden. Alternativ geht das geleaste Gut zurück an den Leasinggeber.
  • kapitalkosten definition Kosten, die ein Unternehmen aufgrund dessen Finanzierung an Fremdkapitalgeber bezahlen muss oder von Eigenkapitalgebern (Eigentümer) als Renditeerwartung eingefordert werden.