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tR-BilS (Fach) / tR-BilS_§_R_H (Lektion)

Wichtige § + Richtlinien + Hinweise

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  • Vermietung zwischen Schwester-Personengesellschaft (1. von zwei Ausnahmen vom Grundsatz SBV hat Vorrang vor BV) - Bilanzierungskonkurrenz TBM:- gewerblich tätige oder gewerblich geprägte PersGes- Vermietung WG- an zumindestens teilweise personenidentische PersGes (Schwestergesellschaft) => Bilanzierung WG im BV der vermietenden PersGes H15.8 (1) (Vermietung zwischen Schwester-Personengesellschaften) EStH
  • Vergütung ist Sondervergütung (kein Gewinnvorab), obwohl kein schuldrechtlicher Vertrag vorliegt (Ausnahme) H15.8 (3) (Tätigkeitsvergütungen, 1. Tiret) EStH TBM:- im Gesellschaftsvertrag vereinbart- als Aufwand gebucht- auch im Verlustfall gezahlt- tatsächliche Durchführung der Vereinbarung => Einkünfte § 15 (1) S.1 Nr. 2 S. 1 Halbsatz 2 EStG (2. Gewinnstufe)
  • Lieferung von Waren / Sonstiges zwischen Gesellschafter und Gesellschaft TBM:- Kaufvertrag oder- sonstiges (fremdübliches) Veräußerungsgeschäft (z.B. Werkvertrag mit Warenanteil nicht untergeordneter Wert = Werklieferung) H15.8 (3) (Tätigkeitsvergütungen, 2. Tiret) EStH
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung als Teil der Tätigkeitsvergütungen gehören unabhängig vom Zufluss an MU zu den Vergütungen H15.8 (3) (Tätigkeisvergütungen, 6. Tiret) EStH
  • Bagatellgrenze § 15 (3) Nr. 1 EStG in EStH Umqualifizierung § 15 (3) Nr. 1 EStG tritt nicht ein, wenn originär gewerbliche Nettoumsatzerlöse 3% der Gesamterlöse der Gesellschaft UND 24.500 Euro im VZ nicht übersteigen H15.8 (5) (Bagatellgrenze) EStH
  • Gewinnermittlung im Sonderbetriebsvermögen nach dem gleichen Gewinnermittlungszeitraum und nach der gleichen Gewinnermittlungsart wie in der PersGes H4.1 (Auzeichnungs- und Buchführungspflichten, 2. Tiret) EStH
  • WG des Gesamthandsvermögen - (fast) ausschließliche private Nutzung durch Gesellschafter (z.B. Einfamilienhaus, das unentgeltlich für eigene Wohnzwecke genutzt wird in HB: Gesellschaftsvermögen in StB: notwendiges PV der GesellschafterDann Fall des § 5 (6) EStG, § 60 (2) EStDV H4.2 (11) (Ausnahme bei privater Nutzung) EStH
  • Miteigentum (Grundstück) von Nichtgesellschaftern anteilig notwendiges SBV, soweit Gesellschafter beteiligt; Anteil an Gesamthandsvermögen der Nichtgesellschafter bleibt unberücksichtigt H4.2 (12) (Miteigentum von Nichtgesellschaftern) EStH
  • Gesellschafter vermietet Grundstück an Dritten UND Dritter vermietet an die Gesellschaft => SBV des Gesellschafters H4.2 (12) (Untervermietung) EStH
  • KG (Personenhandelsgesellschaft) - Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma- bei einem Gesellschafter Haftung beschränkt- bei einem Gesellschafter Haftung nicht beschränkt (persönlich haftender Gesellschafter) §§ 161 ff. HGB
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  • OHG (Personenhandelsgesellschaft) - Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma- bei keinem Gesellschafter Haftung beschränkt §§ 105 ff. HGB
  • Rechnungslegungsvorschriften für PersHG ohne natürl. Personen § 264a HGB
  • Kaufmannseigenschaft kraft Betrieb eines Handelsgewerbes Handelsrecht:§ 1 (2) HGB i.V.m. § 105 (1) bzw. § 161 (1) i.V.m.§ 6 (1) HGB i.V.m.§§ 238 ff. HGB = Buchführungspflicht Steuerrecht:§ 140 AO = abgeleitete Buchführungspflicht
  • Sachwertabfindung ausscheidender Mitunternehmer - EStH Veräußerung WG zur Tilgung der Abfindungsschuld = laufender Gewinn H16 (9) (Sachwertabfindung) EStH
  • Teilrechtsfähigkeit Personengesellschaft § 124 HGB
  • Einheitsbetrachtung bei Mitunternehmerschaften § 39 (1) AO Grundsatz: eigene Teil-Rechtsfähigkeit (§ 124 HGB) der Mitunternehmerschaft Folge: - Fremdübliche Verträge zwischen PersGes und Gesellschafter- kein Gesellschafter kann über ein VG der Gesellschaft alleine verfügen
  • Bruchteilsbetrachtung bei Mitunternehmerschaften + Gründe § 39 (2) Nr. 2 AO Ausnahme, soweit für die Besteuerung eine personenbezogene Betrachtung geboten ist. Mögliche Fälle: - Spiegelbildtheorie (PersGes)- Ausscheiden Gesellschafter aus PersGes- § 6b EStG
  • Welche Betrachtungsweise gilt bei Vermögensverwaltende PersGes? - es sind keine Mitunternehmerschaften, es gilt die  Bruchteilsbetrachtung, § 39 (2) Nr. 2 AO
  • Gesamthandsvermögen oder handelsrechtliches BV § 718 BGB, ggf. i.V.m. § 105 (3) HGB oder § 161 (2) HGB = es gibt nur notwendiges, kein gewillkürtes BV
  • Nutzungsänderung betrieblich genutzter Gebäudeanteil ohne Entnahmehandlung bleibt ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil trotzdem BV, auch wenn zu fremden Wohnzwecken vermietet H4.2 (5) (Nutzungsänderung, 1. Tiret) EStH
  • Betriebsvermögen bei PersGes = Gesamthandsvermögen (Satz 1) + WG notwendiges SBV I (=unmittelbar dem Betrieb der PersGes dienen) + WG notwendiges SBV II (=unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der     PersGes) (Satz 2) + WG gewillkürtes SBV I (=wenn objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt Betrieb zu     fördern) + WG gewillkürtes SBV II (=wenn objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt Beteiligung zu      fördern) (Satz 3) R4.2 (2) EStR
  • Darlehen an Gesellschafter - unangemessen niedriger Zins HB = BV StB = keine betriebliche Veranlassung und daher steuerlich kein BV mit der Folge, Entnahme aller Gesellschafter anteilig (weil diese der Vorgehensweise zugestimmt haben) H4.3 (2-4) (Personengesellschaften, 5. Tiret) EStH
  • § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht nur ... sondern zugleich eine ... 1) Qualifizierungsnorm (die Einkünfte werden nach § 15 EStG umqualifiziert) 2) Zurechnungsnorm (die Einkunftsquelle wird dem SBV zugerechnet)
  • Unentgeltliche Überlassung Grundstück an PersGes Wenn es dem Betrieb unmittelbar dient, kommt es auf die Entgeltlichkeit nicht an = trotzdem notwendiges SBV I R4.2 (12) Satz 1 EStR