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VWL und BWL (Fach) / Missbrauchsverbot (Lektion)

Missbrauchsverbot

Diese Lektion wurde von Rizzen erstellt.

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  • Missbrauchsverbot unilaterales missbräuchliches Marktverhalten schützt Wettbewerb: Verbraucherbezug richtet sich an Unternehmen
  • Problembereiche Beziehung zu Wettbewerbern Kartellabsprachen: Preis-, Quotenabsprachen, Markt-, Kundenaufteilung, Submissionsabsprachen Austausch sensibler Informationen mit Wettbewerbern Kooperationen mit Wettbewerbern: gemeinsame Forschung und Entwicklung, gemeinsamer Einkauf, Produktions-, Spezialisierungsvereinbarungen, gemeinsamer Vertrieb
  • Problembereiche Bezieung zu Kunden/Lieferanten Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Verträgen mit Lieferanten/ Kunden• Preisbindungen• Gebiets-/ Kundenbeschränkungen• Ausschließlichkeitsbindungen/ Wettbewerbsverbote• VerkaufsbeschränkungenAusnutzung einer marktbeherrschenden Stellung• Diskriminierung• Lieferverweigerung• Verkauf unter Einstandspreis• Bündelung
  • Marktbeherrschende Stellung wirtschaftlich: Die Möglichkeit, die Preise profitabel über einen längeren Zeitraum über das Niveau desWettbewerbspreises zu erhöhen juristisch: Machtstellung zur Verhinderung eines Wettbewerbs im Markt, Unternehmen unabhänig Verhalten zu Wettbewerbern und Abnehmern wirtschaftliche Kommission: Kombination; more economic approach
  • Verbot des MIssbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Ausbeutungsmissbrauch: Erzwingung von unangemessen Einkaufs oder Verkaufspreisen oder sonstige Geschäftsbedingungen Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden derVerbraucher; Behinderungsmissbrauch: der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden Kopplung und Bündelung: der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen
  • Marktdefinition: relvanter Markt bestimmen sachlich, geografisch, zeitlich relevanter Markt
  • sachlich relvanter Markt Verbraucher sehen die Produkte als austauschbar an hinsichtlich Eigenschaft, Preis und Verwendungszweck (SSNIP-Test)
  • SSNIP-Test small but significant and nontransitory increase in price Produkte gehören zum gleichen sachlich relevanten Markt, wenn die Kunden bei 5-10% Preiserhöhung zum anderen Produkt wechseln
  • geografisch relevanter Markt Gebiet: Wettbewerbsbedingungen homogen, spürbarer Unterschied zu benachbarten Gebieten Kriterien: Preis Marktanteile Unternehmen regulatorisches Umfeld Transportkosten Zölle Sprachbarrieren
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