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VWL und BWL (Fach) / Legal Compliance (Lektion)

Legal Compliance

Diese Lektion wurde von Rizzen erstellt.

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  • Betriebsbezogene Pflichten - Organisationspflicht - Verkehrssicherungspflicht - Informationspflicht - Überwachungspflicht - Aufsichtspflicht
  • Verantwortung Unternehmensleitung Verstösst Unternehmensleitung schuldhaft gegen ihre betriebsbezogenen Pflichten trägt sie die zivilrechtliche Verwantwortung und ist persönlcih schadensersatzpflichtig
  • Zivilrecht Ansprüche Geschädigte/Opfer/Hinterbliebene auf Schadenersatz/Entschädigung (Geld)
  • Strafrecht Strafe für unrechtmässiges Verhalten mit Geld oder Freiheitsstrafe
  • Verschulden Vorwerfbares Verhalten, Schaden verursachend Vorsätzlich, fahrlässig oder grob Fahrlässig
  • Pflichtverletzungen Ausgang von normal Bürger: Sachmängel und Produkthaftungsfällen
  • Organisationspflicht der Unternehmensleitung Organisation Risiken identifiziert, analysiert und überwacht (zeit und sachgerecht) Ziel Aufbau (Compliance-)Organisation: Verhinderung von Pflichtverletzungen in Unkenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Verkehrssicherungpflicht der Unternehmensleitung - Vermeidung einer Gefährdung anderer durch eigene Produkte/Handlungen
  • Informationspflicht der Unternehmensleitung - rechtssichere Organisation der Informationsflüsse/Informationswesen - Nichtwissen schützt vor Strafe/Schadenersatzhaftung nicht
  • Aufsichtspflicht der Unternehmensleitung Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen
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  • Ordnungsgemässe Delegation durch die Unternehmensleitung Delegierende muss Aufsichtspflicht nachkommen, Stichprobenartige Kontrolle
  • Pflicht zur Installation eines Risikomanagementsystems Betreiben eines aktuelles Risikomanagementsystems
  • Prävention von Pflichtverletzungen Abläufe und Organisation im Unternehmen anpassen, damit Erfüllung der Anforderung sichergestellt ist Organigramme, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen, Checklisten, Verfahrensanweisungen neugeschaffene Strukturen und Abläufe regelmässig kontrollieren und dokumentieren
  • Prävention Haftung (Geschäftsführer GmbH) Haftungsfreistellung für leichte Fahrlässigkeit (GmbH Innenverhältnis) professionells Inofmrations-, KOmmunikations und Wissensmanagement --> Entscheidungsvorbereitung für zuständigen Entscheider Konkret: Besprechungen, Berichtswesen, Weisungen, Richtlinien, Infomails, Intraneteinträge, Abteilungstreffen, betriebswirtschaftliche/juristische/technische Tagungen, Schulungsprogramme durchgängiges, schlüssiges, gelebtes Konzept (Compliance)audits: Stichproben Oranisationsstruktur Umsetzungskontrolle konzeptionell regeln und durchführen Delegation rechtliche Anforderungen beachten zur Haftungsrisikoredzuierung des Geschäftsführers