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VWL und BWL (Fach) / Compliance (Lektion)
Compliance
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- Compliance Begriffserklärung Einhaltung sämtlicher für das Unternehmen relevanten gesetzlichen Pflichten, Vorschriften und Regeln Einhaltung von ethischen und moralischen Grundsätzen Einhalten von Vorgaben und Zielen durch die Konzern- bzw. Unternehmensspitze Fachliche Kompetenz und persönliche Verwantwortung im Umgang mit exteren und internen Reglegungen/Vorgegaben der Gesellschafter
- Kernrisiken Compliance Verstösse Kartellrecht Korruption Verletzung Datenschutz/IT Sicherheit Branchenspezifische
- allgemeine Risikofelder Deliktsrecht (unterlaubte Handlunge, Produkt und Umwelthaftung) Immaterialgüterrecht (Patent, Markenverstösse) Wettberbsrecht (unlautere WErbung) Kartellrecht Arbeitsrecht (Arbeitnehmerschutz, Kündigungen, Antidiskriminierungsgesetz) Kapitalmarktrecht (Marktschutz, Publizitätspflichten) Vertragsrecht (Gewährleistung, Verbraucherschutz) Steuerrecht Sozialversicherungsrecht Insolvenzrecht (Insolvenzstraftaten) Datenschutzrecht Geräte und Produktsicherheitsgesetz
- Funktionen Schutzfunktion Beratungs- und Informationsfunktion Marketingfunktion Innovationsfunktion
- Schutzfunktion Potentielle Konflikte werden erkannt und Gesetzesübertretungen wird vorgebeugt
- Beratungs- und Informationsfunktion Schaffung von Rechtssicherheit afu unternehmens- und Mitarbeiterebene
- Marketingfunktion Stärkung des Vertrauens der Kunden in die INtegrität udn Fairness des Unternehmens
- Innovationsfunktion Unternehmen zu Verbesserungen anhalten
- Elemente einer effektive Compliance Funktion: umfassende Risikobewertung Einrichtungen von Compliance-Standards (Verhaltensregeln) sachkundige Führung und klare Zuständigkeitsregeln Kommunikation und Schulung Einrichtung von Monitoring, Prüfungs, Selbsbewertungs- und Berichtswesen konsequente Disziplin und Schaffung geeigneter Anreize
- C-Abteilung Unterstützt die Geschäftsbereiche Entwicklung C-Unternehmenskultur Beratung und Training Überwachung adäquate Kommunikation in Unternehmen und den Regulatoren Überwachung dass auftrende Probleme professionell und rasch gemanaget werden
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- Unterschied Compliance und Rechtsabteilung Rechtsabteilung - Nachgelagert tätig - verantwortet den Ausschluss zivilrechtlicher Haftungsrisiken - begleitet beratend konkrete Transaktionen C-Stellen: - proaktiv - schaffen interessenskonfliktfreie Strukturen inm Aufbau und Abalaufsorganisation - Entscheidung ob Rechtsbereich eingeschaltet wird - verantwortet die Verankerung von Rahmenbedingungen zum Ausschluss von rechtlichen Haftungsrisiken
- Wesentliche Compliance Aufgaben Beratung - einschlägige Gesetze, Regelungen und Vorschriften - Änderungen Hinweise - Berichtserstattung an Senior Management/Aufsichtsorgan - Eskalation identifizierter Probleme - regelmässige Schulungen
- wesentliche Aufgaben Compliance Interessenvertretung Kooperation mit Behörden Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden Koordination und Begleitung aufsichtsbehördlichen Untersuchungen Beantwortung von Anfragen der Rgulatoren und Aufsichtsbehörden Mitwirkung in Industriegruppen und Branchenverbänden
- wesengliche Aufgaben der Compliiance Aufgaben Aufdeckung ERmittlungen Kontrolle und Überwachung interner Compliance Reglungen Transaktionen auf eigene Rechnung (Mitarbeitergeschäfte), Eigengeschäfte sowie Kundenkonten Überwachung der Meldung bedeutender Stimmrechtsanteile Durchführung regemässiger Prüfungen zur Überwachung von marktkonformen Verhaltne Schulungsteilnahmen
- Compliance Beauftragter unabhängig, selbstständig, weisungsfrei
- aktuelles Compliance-Risikomanagements Konzentration auf Kontrollen auf Geschäfte mit hohem Risikopotenzial flixble Ressourcensteuerung bei änderen Rahmenbedingungen Schaffung Transparenz Auswertungsmöglichkeiten: Wirksamkeit der Kontrollen und Massnahmen verhältnismässig zu Risikopotenzial fortwährende Anpassung der Massnahmen Erstellen Risikoberichte Konzentration auf proaktives Unterstützen der Geschäftsbereiche bei neuen Prozessen/Produkten
- Wohin geht der Weg von Compliance Weg von Überwachung und Kontrollefunktion zu Beratungsfunktion Integraler Bestandteil der Geschäftsbereiche/Risikomanagements
- Stellung und Aufgaben von Compliance Aufgaben: unabhängig, wirksam, dauerhaft
- Unabhägigkeit fachlich nur gegenüber Geschäftsleitung gebunden Vergütung der Mitarbeiter des Compliance darf nicht durch den Überwacher abhänggig Anbindugn an interne Revision nicht zulässig
- Wirksamkeit Compliance-Mitarbeiter: relevante Informationsflüsse ungeschränktes Auskunfts-, Einsichts und Zugangsrecht zu Räumlichkeiten und Informationen erforderliche Fachkentnnisse nötige Mittel
- Dauerhaftigkeit Compliance-Funktion dauerhaft eingerichtet - nicht anlassbezogen - wesentliche Bereiche gemäss Risikogehlt