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Pädagogisches Seminar (Fach) / Orte sonderpädagogischer Förderung (Lektion)
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- Inklusive Schule - jede öffentliche schule, die allen S_S mit und ohne Bedarf in sonderpädagogischer Unterstützung die Teilhabe an Bildung und dem Sozialleben der Schule gleichberechtigt und barrierefrei gewährleistet - Doppelzählungen von S_S mit BasU (Schülerhöchstzahl in der Grundschule: 26)
- Zielgleichheit - S_S mit Förderbedarf in ESE, Hören, Sehen, Sprache, KME - zielgleich = gleiche Leistungsanforderungen entsprechen der besuchten Schulform
- Zieldifferenz - S_S mit Förderbedarf im Bereich lernen und GE - Zieldifferent = Bestimmungen der Förderschulen des jeweiligen Förderschwerpunktes werden zugrunde gelegt
- inklusiver Unterricht - gemeinsame Beschulung von S_S mit und ohne BasU bei zielgleichen und zieldifferenten Leistungsanforderungen - durch Binnendifferenzierung und Individaulisierung in der Lerngruppe - Voraussetzung: notwendige personelle, sächliche und räumliche Rahmenbedingungen werden geschaffen - Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule: März 2012 (nächste Überprüfung durch Landesregierung 2020)
- Erlass "schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen" - Ziel: hoher Beratungsbedarf, ob präventiv oder zum bzw. mit BasU-Verfahren; dazu nötig: vorangegangene Unterrichtshospitation - Vorgehen: Auflösung der Doppelbesetzung in einzelnen Stunden des planmäßigen Unterrichts; Nutzung der freigewordenen Stunden für Beratung: 1/6 der Lehrkräfte-Soll-Stunden sollen für Beratungstätigkeit genutzt werden
- Sonderpädagogische Unterstützung - erhalten alle S_S mit festgestelltem BasU - für S_S ohne BasU präventiv - individuelle Ergänzung und Erweiterung der allgemeinen Förderung, Herstellung und Unterstützung von förderlichen Entwicklungsbedingungen (unter Berücksichtigung der individuellen, psychisch-physischen Bedingungen und der Umfeld-Bedingungen)
- Organisationsformen - Vielfalt von Förderformen und Förderorten Inklusiver Unterricht: mit personenbezogener Zuweisung von zusätzlicher Unterstützung durch Förderschullehrkraft Sonderpädagogische Grundversorgung der Grundschule: systembezogene Zuweisung von zusätzlicher Unterstützung durch Förderschullehrkraft Mobile Dienste: mit personen- und systembezogener Zuweisung von zusätzlicher Unterstützung, ausschließlich beratende Funktion; unterrichtsbegleitende Funktion durch Abordnung Mitwirkung von PMs: in unterrichtsbegleitender und therapeutische Funktion
- Ressourcen - 2 Stunden Grundversorgung pro Klasse an Grundschulen (Primarstufe) in Förderschwerpunkten Lernen, ESE und Sprache - für die übrigen Förderschwerpunkte personenbezogene Rucksackstunden - Unterschiedliche anzahl an Stunden pro Förderschwerpunkt (personenbezogene Rucksackstunden, keine Grundversorgung) im Sekundarbereich
- Individueller Förderplan - umfasst Lernausgangslage (Ist-Zustand), Ziele, Maßnahmen dessen Erfolg und Planungszeitraum - Ziel: individuelle Förderung der einzelnen S_S garantieren - Aufgaben der beteiligten Lehrkräfte, PMs, Therapeuten, mögliche Mitwirkung von S_S und Erziehungsberechtigten
- Systembezogene Zuweisung von zusätzlicher Unterstützung - sonderpädagogische Grundversorgung an der Grundschule in den Schwerpunkten Sprache, Lernen und ESE
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- sonderpädagogische Grundversorgung - Unterstützung der Grundschule in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, ESE - rechnerisch werden jeder Grundschule zwei Förderschullehrstunden zugewiesen, unabhängig davon, ob sich S_S mit den jeweiligen BasUs in der Klasse befinden (auch Prävention) - Zuweisung erfolgt im Zusammenwirken der Landesschulbehörde, der Förderschulen und der allgemeinen Schulen - Ziel: Prävention und Intervention - keine zusätzliche personenbezogene Stundenzuweisung
- personenbezogene Zuweisung von zusätzlicher Unterstützung - Bedarf richtet sich nach dem Förderschwerpunkt - aufgrund von Grundversorgung keine personenbezogene Versorgung an der Grundschule mit Unterstützungsbedarf in Sprache, lernen, ESE
- Mobiler Dienst - für die Förderschwerpunkte KME, Sehen, Hören und ESE (einschließlich Autismusspektrumsstörung) - nicht für GE und Lernen, weil zieldifferent - system- und personenbezogene Stundenzuweisung - Beratung (Hilfsmittel, Nachteilausgleich, Umgang mit S_S im Unterricht,...) und Unterstützung - wird dann tätig, wenn alle Maßnahmen der allgemeinen Schule erschöpft sind - auch präventiv, um bei der Ausschöpfung der Maßnahmen zu unterstützen - Kompetenztransfer: allgemeine schule soll möglichst dazu befähigt werden Unterstützung selbst zu leisten - Aufgaben: Unterstützung der S_S, Beratung von Lehrkräften und Eltern in Bezug auf pädagogische didaktische, methodische und unterrichtsorganisatorische Aufgaben, beratung von Schulträgern und S_S
- Nachteilsausgleich - alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, S_S mit Einschränkungen, benachteiligungen und Behinderungen einen Zugang zu Lerngegenständen, Aufgabenstellungen zu ermöglichen und in Prüfungssituationen ihre Kompetenzen und Lernleistungen im zielgleichen Unterricht zeigen zu können (Grundgesetz Artikel 3, Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden; Fürsorgepflicht) - keine Reduzierung der Anforderungen! - Beispiele: zusätzliche Zeit und Pausen, Hilfsmittel, alternative Leistungsnachweise, unterrichtsorganisatorische Veränderungen - beschlossen von Klassenkonferenz - keine Abwertung der Leistung, daher kein Vermerk auf Arbeiten oder Zeugnissen
- Elternwille - uneingeschränktes Wahlrecht der Eltern zwischen akllgemeiner und Förderschule - allgemeine Schule = inklusive Schulen und ermöglichen einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang
- Förderschule - S_S, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind werden hier unterrichtet - ist zugleich Förderzentrum - Übergangsvorschriften für die Fortführung der Förderschule im FSP Lernen sowie im Primarbereich der FSP GE, KME, Sehen und Hören - allgemeine didaktische (Handlungsorientierung, motivierender, problemlösender Zugang zu Aufgaben) und organisatorische Prinzipien (unterschiedeliche Anforderungsniveaus, Variation des Lerntempos, der Sozialformen, sprachliche Anpassung..) werden an der Förderschule angepasst - Schülerhöchstzahl Förderschule KME: 10, GE: 7
- Regionale Beratungs- und Interstützungszentren Inklusive Schule (RZI) - Ziel: Inklusion vor Ort weiterentwickeln, Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inklusion - Koordination der sonderpädagogischen Versorgung - Expert_Innenin allen Fragen sonderpädagogischer Förderung und Unterstützung geben hier kompetent Auskunft - Auskunft für S_S, Eltern, Lehrer, nichtlehrendes Personal an Schule, Schulträger, Studienseminare
- Behinderung - Ergebnis der Wechselwirkung zwischen individuellen Voraussetzungen und materiellen, sozialen Bedingungen des Umfelds - Förderung ist Grundgedanke des pädagogischen Handelns - Förderung in den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung und Bewegung Sprache und Denken+ emotionale und soziale Identität
- sonderpädagogische Unterstützung in der inklusiven Schule unterstützt S_S ohne BasU (präventiv) und mit BasU
- Zusammenarbeit mit Eltern - gegenseitiger Informationsaustausch ist essentiell um Bildungsprozess begleiten und unterstützen zu können - Informationen durch die Erziehungsberechtigten über ihre Kinder - Informationen durch die Lehrkräfte über die Entwicklung des Kindes, Lern- und Sozialverhalten, Lernerfolge und Lernerschwernisse - Elternabende, Elternsprechtage, Beratungsstunden im familiären Umfeld - Verständigung über weiterführende Hilfen, therapeutische Angebote, unterstützende Maßnahmen außerschulischer Träger