Zivilrecht (Fach) / WDH Rep Fälle (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 17 Karteikarten

WDH Rep Fälle

Diese Lektion wurde von MarcoPolo178 erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Objektiv fremde Geschäfte Objektiv fremde Geschäfte sind solche Tätigkeit, die nach außen erkennbar im Rechtskreis eines anderen erfolgen.
  • Übergabe Übergabe ist die beidseitig gewollte Übertragung des Besitzes vom Veräußerer auf den Erwerber
  • Berechtigung Der die Einigung erklärende Veräußerer muss verfügungsbefugt sein. 
  • Auftragslosigkeit einer Geschäftsführung Auftragslos ist die Geschäftsführung, wenn zwischen dem Geschäftsherrn und dem GEschäftsführer kein besonderes vertragliches oder gesetzliche Schuldverhältnis besteht das zu der betreffenden Geschäftsführung ...
  • Kenntnis der Nichtberechtigung Der Geschäftsfpührer muss um die Fremdheit und seine fehlende Berechtigung wissen, aber trotz dieses Bewusstsein das Geschäft nicht als fremdes, sondern eigennützig also in der Absicht führen, es ...
  • Übernahmeverschulden Haftungsbegründende Pflichtverletzung ist die Übernahme der Geschäftsbesorgung gegen den erkennbaren Willen des Geschäftsherrn.
  • Verschlechterung Verschlechterung meint jeden körperliche Beschädigung der Sache und jede Beeinträchtigung ihrer Funktionstauglichkeit, die durch unsachgemäße Behandlung, nicht ordnungsgemäße Unterhaltung oder ...
  • Untergang der Sache Untergang der Sache ist im Fall des Verlusts der rechtlichen Selbstständigkiet der Sache gem. §§ 946 ff. sowie bei ihrer physischen Vernichtung durch Verbrauch oder Zerstörung gegeben.
  • Unternehmer Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet.
  • Anwartschaftsrecht Ein Anwartschaftsrecht besteht, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtsbereits so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition gesprochen werden kann, ...
  • Verfügung Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, das die dingliche Rechtslage unmittelbar ändern sei es durch Übertragung, Belastung, Aufhebung oder inhaltliche Änderung eines bestehenden Rechts.
  • Auftragslos Auftragslos ist eine GESCHÄFTSFÜHRUNG, wenn zwischen dem Geschäftsherrn und dem Geschäftsführer kein besonderes vertragliches oder gesetzliches SChuldverhältnis besteht, das zu der betreffenden ...
  • Neue Sache Eine neue Sache liegtz vor, wenn sie eine eigenständige, gegenüber den einzelnen verarbeitenden Sache weitergehende Funktion erfüllt.
  • Verarbeitung gem § 950 Hersteller wird Eigentümer durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrer Stoffe zu einer neuen beweglichen Sache. Verarbeitung oder Umarbeitung setzt eine bewusste menschliche oder menschlich gesteuerte ...
  • Arglist Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder mit der Möglichkeit eines Mangels rechnet und ihm bewusst ist, dass der Käufer keine Kenntnis vom Mangel haben könnte und die angebotene ...
  • Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 ist die Verletzung der Sachsubstanz oder Störung des Gebrauchs der Sache. Ideele Störung wie sittliche oder ästhetische Immisionen sind nicht gedeckt
  • Störer. i.S.d. § 1004 Störer ist der derjenige, dem die Beeinträchtigung zugerechnet werden kann. 1. Der Handlungsstörer führt die Beeinträchtigung durch Handlung oder pflichtwidriges Unterlassen herbe. 2. Zustandsstörer ...