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VWL und BWL (Fach) / Unternehmensrecht (Lektion)

Unternehmensrecht

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  • Gesellschaftsrecht Gesamtheit er Rechtsvorschriften, die für privatrechtliche Personenvereinigungen gelten, Teil des Privatrechts
  • Personenvereinigung Zusammenschluss miondestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
  • Untergliederung Personenvereinigungen Gesellschaften, die durch einen Vertrag zu einem gemeinsamen Zweck gegründet werden, und Gemeinschaften, die Kraft des Gesetzes entstehen
  • Unternehmensrecht Sammelbegriff für verschiedene Rechtsbereiche für Gründung, Führen, Veräusserung/dem ERwerb der Umstrukturierung und Beendingung
  • Unternehmensrecht Teilbereiche (Sonderprivatrecht) Teile von... (7) Handelsrecht Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Wettberbs und Kartellrecht Kapitalmarktrecht Insolvenzrecht
  • Unternehmen Organisierte Einheit sachlicher und personeller MIttel, mit deren Hilfe der Unternehmer am Wirtschaftsverkehr teilnimmt
  • Unternehmensträger Rechtssubjekt, dem das Unternehmen zugeordnet ist (Gesellschaften können Unternehmensträger sein)
  • Gesellschaftsformen Privatrecht 9 (nicht vollständig) AG GmbH KG (Kommanditgesellschaft OHG/OG Offene Handelsgesellschaft GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts e.V. Eingetragener Verein  UG Unternehmergesellschaft e.G. Eingetragene Geneossschaft/Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen) stG Stille Gesellschaft  Societas Europaea (s.e.)
  • Personengesellschaften (3) Verfolgung Gemeinsamer Zweck persönliche Haftung der Gesellschafter KG (Kommanditgesellschaft) OHG/OG Offene Handelsgesellschaft GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Selbstorganschaft Gesellschafter sind selbst zuständig für Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
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  • Fremdorganschaft GEschäftsführung können Dritte bestellen
  • Unterschied Personen/Kapitalgesellschaft - keine juristische Person, teilrechtsfähig - mindestens ein Gesellschafter haftet mit gesamten Vermögen - Gründung formlos, Entstehung Geschäftsaufnahme - mindestens 2 Gesellschafter - Gesellschaftsvermögen Eigentum der Gesellschafter - Selbstorganschaft
  • Kritieren bei Rechtsformwahl Haftung: Privatvermögen vs. Kaptialeinlage Leitung und Einflussmöglichkeiten des einzelnen Gesellschafters: Selbstorganschaft vs. Fremdorganschaft, einstimmige Entscheidungsfindung (Innenverhältnis) vs. Mehrstimmigkeitsprinzip (Aussenverhältnis Organisationaufwand: Aufwand gesetzliche Einhaltung, Rechtsrat, Kosten, Organisationaufwand, Verwaltungskosten Kontrolle des Mitgliederbestandes / Verkehrsfähigkeit der Beteiligung Finanzierung steuerliche Behandlung Berichterstattung und Publizitätspflichten
  • Kapitalgesellschaften juristische Person (Recht und Pflichten) Kaqpitalgesellschaften handelt nicht durch Mitglieder sondern durch Organe Geschäftsführung: Vorstand /Geschäftsführern Entstehen bei Eintragung im Handelsregister/Firmenregister
  • weitere Aufgaben und Pflichten Vorstand -Einberufung Hauptversammlung - Festlegung Tagesordnung - Vorbereitung udn Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen - Organisation Buchhaltung und Einrichtung eines Überwachssystems - Berichterstattung an den Aufsichtsrat
  • Gesamtführungsprinzip Prinzip: gemeinschaftliche Geschäftsführung; praktisch: Wahl eines Vorstandsvorsitzendes
  • Ressortprinzip jedes Vorstandsmitglied selbständige Entscheidung im Zuständigkeitsbereich jedoch alle Mitglieder des Vorstands Mitberantwortung für alle Geschäftsführungsentscheidungen