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VWL und BWL (Fach) / Unternehmensrecht (Lektion)
Unternehmensrecht
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- Gesellschaftsrecht Gesamtheit er Rechtsvorschriften, die für privatrechtliche Personenvereinigungen gelten, Teil des Privatrechts
- Personenvereinigung Zusammenschluss miondestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
- Untergliederung Personenvereinigungen Gesellschaften, die durch einen Vertrag zu einem gemeinsamen Zweck gegründet werden, und Gemeinschaften, die Kraft des Gesetzes entstehen
- Unternehmensrecht Sammelbegriff für verschiedene Rechtsbereiche für Gründung, Führen, Veräusserung/dem ERwerb der Umstrukturierung und Beendingung
- Unternehmensrecht Teilbereiche (Sonderprivatrecht) Teile von... (7) Handelsrecht Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Wettberbs und Kartellrecht Kapitalmarktrecht Insolvenzrecht
- Unternehmen Organisierte Einheit sachlicher und personeller MIttel, mit deren Hilfe der Unternehmer am Wirtschaftsverkehr teilnimmt
- Unternehmensträger Rechtssubjekt, dem das Unternehmen zugeordnet ist (Gesellschaften können Unternehmensträger sein)
- Gesellschaftsformen Privatrecht 9 (nicht vollständig) AG GmbH KG (Kommanditgesellschaft OHG/OG Offene Handelsgesellschaft GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts e.V. Eingetragener Verein UG Unternehmergesellschaft e.G. Eingetragene Geneossschaft/Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen) stG Stille Gesellschaft Societas Europaea (s.e.)
- Personengesellschaften (3) Verfolgung Gemeinsamer Zweck persönliche Haftung der Gesellschafter KG (Kommanditgesellschaft) OHG/OG Offene Handelsgesellschaft GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Selbstorganschaft Gesellschafter sind selbst zuständig für Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
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- Fremdorganschaft GEschäftsführung können Dritte bestellen
- Unterschied Personen/Kapitalgesellschaft - keine juristische Person, teilrechtsfähig - mindestens ein Gesellschafter haftet mit gesamten Vermögen - Gründung formlos, Entstehung Geschäftsaufnahme - mindestens 2 Gesellschafter - Gesellschaftsvermögen Eigentum der Gesellschafter - Selbstorganschaft
- Kritieren bei Rechtsformwahl Haftung: Privatvermögen vs. Kaptialeinlage Leitung und Einflussmöglichkeiten des einzelnen Gesellschafters: Selbstorganschaft vs. Fremdorganschaft, einstimmige Entscheidungsfindung (Innenverhältnis) vs. Mehrstimmigkeitsprinzip (Aussenverhältnis Organisationaufwand: Aufwand gesetzliche Einhaltung, Rechtsrat, Kosten, Organisationaufwand, Verwaltungskosten Kontrolle des Mitgliederbestandes / Verkehrsfähigkeit der Beteiligung Finanzierung steuerliche Behandlung Berichterstattung und Publizitätspflichten
- Kapitalgesellschaften juristische Person (Recht und Pflichten) Kaqpitalgesellschaften handelt nicht durch Mitglieder sondern durch Organe Geschäftsführung: Vorstand /Geschäftsführern Entstehen bei Eintragung im Handelsregister/Firmenregister
- weitere Aufgaben und Pflichten Vorstand -Einberufung Hauptversammlung - Festlegung Tagesordnung - Vorbereitung udn Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen - Organisation Buchhaltung und Einrichtung eines Überwachssystems - Berichterstattung an den Aufsichtsrat
- Gesamtführungsprinzip Prinzip: gemeinschaftliche Geschäftsführung; praktisch: Wahl eines Vorstandsvorsitzendes
- Ressortprinzip jedes Vorstandsmitglied selbständige Entscheidung im Zuständigkeitsbereich jedoch alle Mitglieder des Vorstands Mitberantwortung für alle Geschäftsführungsentscheidungen