15

Designrecht (Fach) / Handout S. 19-22 (Lektion)

wERKVERTRAG; Dienstleistungsvertrag, Recht in digitalen Medien

Diese Lektion wurde von daggi erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Werkvertrag ? Der Designer erstellt ein Werk, z.B. das Design für eine Broschüre, ein Logo, eine Illustration. ? Der Kunde hat im vereinbarten Zeitraum Anspruch auf (...) das fertige, fachgerecht ausgeführte Werk.In der Regel ein Druck-PDF oder das Objekt selbst(z. B. eine Illustration).?
  • Werkvertrag ? Der Designer erstellt ein Werk, z.B. das Design für eine Broschüre, ein Logo, eine Illustration. ? Muss der Kunde auch Entwürfe bezahlen, die ihm nicht gefallen? Ein bestellter und fachgerecht ausgeführter Entwurfmuss vergütet werden – auch wenn er dem Kundennicht gefällt.
  • Werkvertrag ? Ein Entwurf dient dem Kunden als (...) für seine weitere Nutzung. Entscheidungsgrundlage
  • Werkvertrag ? Kann der Kunde einen Entwurf ablehnen oder vom Projekt zurücktreten? Der Kunde hat die Freiheit einen Entwurf auszuwählen oderabzulehnen und er kann jederzeit von einem Projektkomplett zurück treten.
  • Werkvertrag Ein Kunde hat aber keinen Anspruch auf die Herausgabe von (...). Produktionsdateien (außer es ist vertraglich vereinbart).
  • Werkvertrag Was versteht man unter einem Entwurf? rechtlich gesehen eine Entscheidungsgrundlage für den Kunden
  • Werkvertrag ? Ist die Ausführung einer Arbeit mangelhaft. Was kann der Kunde verlangen? kann der Kunde erst eine Nach besserung verlangen.Die nächsten Stufen sind eine Minderung der Vergütungoder eine Ablehnung des Werks.
  • Werkvertrag fehlerhaftes Arbeiten Ist dem Kunden durch die Arbeiten oder dem Zeitverzug des Designers ein Schaden entstanden, kann er evtl. (...) verlangen. Schadenersatz
  • Werkvertrag fehlerhaftes Arbeiten wenn der Kunde scadenersatz verlangtt. Tipp? Empfehelenswert Vermögensschadenshaftpflichtversichrung (ca. 200-250 Euro im Jahr)
  • Fremdaufträge an Dritte Vorsicht bei Fremdaufträgen, z.B. bei Druckaufträgen oder Anzeigenschaltungen: ? Treten Sie möglichst nicht als Auftraggeber auf! ? Ist der Designer der Auftraggeber, (...) er gegenüber dem Kunden für das Ergebnis. haftet
  • Anzeige
  • Fremdaufträge an Dritte Vorsicht bei Fremdaufträgen, z.B. bei Druckaufträgen oder Anzeigenschaltungen: ? Treten Sie möglichst nicht als Auftraggeber auf! ? Ist der Designer der Auftraggeber, haftet er gegenüber dem Kunden für das Ergebnis. ? Im schlimmsten Fall bleibt er auf der (...) Rechnungsitzen und muss eine Neuproduktion veranlassen. Hier greift die Haftpflicht nicht.
  • Lizenzvertrag ? Lizenzen werden aufgrund der vom Kunden gewünschten (...) vergeben. Worauf ist dabei zu achten? Nutzungsrechte ? Lizenzen werden auf dieser Basis vom Designervergeben.? Eine Weiterung ist vom Kunden nur nach einerGenehmigung durch den Designer möglich.
  • Dienstleistungsvertrag ? Was beinhaltet dieser Vertrag zum, Bep. Nebenleistungen? Vom Kunden gewünschte Nebenleistungen,z.B. die Drucküberwachung (nur wenn man Ahnung davon hat) , sind zu vergüten.? Der Designer haftet für die ordnungsgemäßeAusführung seiner Arbeit.
  • Recht in digitalen Medien ? Erworbene Bildern und Schriften sowie verwen dete Software unterliegen in der Regel dem einfachem Nutzungsrecht. Sie dürfen weder (...) weitergegebennoch veräußert werden.
  • Recht in digitalen Medien ? Alle Internetpräsenzen eines Unternehmens unterliegen der (...) – das gilt auch für Firmenseiten auf Facebook, Google+ etc. oder einem eigenen Blog. impressumspflicht