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Designrecht (Fach) / Handout Seite 10 (Lektion)
Vergleich Urheberrecht/Eingetragenes Design/Markenrecht
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- Urheberrecht Schutzfähige Gegenstände persönliche gesitige Schöpfungen Werke der Liteartur, Wissenschaft und Kunst sowie einfache Lichtbilder
- Urheberrecht Schutzvoraussetzungen persönliche gesitige Schöpfung mit indivudueller Prägung, so da nach den im Leben herrschenden Anschauungen von Kunst gesprochen wird
- Urheberrecht Entstehung kraft Gesetzes mit Vollendung des Werkes
- Urheberrecht Schutzumfang erstreckt sich auf Gegenstände, bei denen die künstlerischen Züge durchscheinen, die dem Ursprungswerk insgesamt seine schutzfähigen eigenpersönlichen Züge verleihen
- Urheberrecht Schutz gegen unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung
- Urheberrecht Dauer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers (einfache Lichtbilder bis 50 Jahre ab Erscheinen)
- Eingetragenes Design schutzfähige Gegenstände Formschöpfungen mit ästhetischem Inhalt
- eingetragenes Design Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigentümlichkeit
- eingetragenes Design Entstehung Anmeldung und eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt (Gebühr pro Muster 92 Euro)
- eingetragenes Design Schutzumfang erstreckt sich auf Gegenstände mit im wesentlichen übereinstimmenden ästhetischem Gesamteindruck
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- eingetragenes Design Schutz gegen Nachahmung und Verbreitung
- eingetragenes Design Dauer maximal 20 Jahre ab Anmeldetag
- Markenrecht schutzfähige Gegenstände grafisch darstellbare Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Herkuntsangaben Kennzeichnungen mit Herkunftsfunktion
- Markenrecht Schutzvoraussetzungen Unterscheidungskraft, kein Freihaltebedürfnis (berechtigtes Interesse von Wettbewerbernbeschreibende Angaben ihrer Waren oder Dienstleistungen frei benutzen zu könne), kein Eingriff in die Rechte Dritter
- Markenrecht Entstehung Anmeldung und Eintragung beim deutschen Patent- und rakenamt (Gebühr pro Marke 294 Euro)
- Markenrecht Schutzumfang erstreckt sich auf - identische oder ähnliche Marken an identischen oder ähnlichen Waren - Schutz vor Verwässerung und Rufausbeutung bekannter Marken
- Markenrecht Schutz gegen jedwede Nutzung (z.Bsp. Nachahmung und Verbreitung)
- Markenrecht Dauer 10 Jahre, verlängerbar bis unendlich
- Was schützt das Patentgesetz? neue Erfindungen im Technischen bereich, die gewerblich anwendbr sind
- Was schützt das Gebrauchsmustergesetz? gewerblich anwendbare Erfindungen (ausrdücklich nicht: ästhetische Formschöpfungen)