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Designrecht (Fach) / Handout Seite 10 (Lektion)

Vergleich Urheberrecht/Eingetragenes Design/Markenrecht

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  • Urheberrecht Schutzfähige Gegenstände persönliche gesitige Schöpfungen Werke der Liteartur, Wissenschaft und Kunst sowie einfache Lichtbilder
  • Urheberrecht Schutzvoraussetzungen persönliche gesitige Schöpfung mit indivudueller Prägung, so da nach den im Leben herrschenden Anschauungen von Kunst gesprochen wird
  • Urheberrecht Entstehung kraft Gesetzes mit Vollendung des Werkes
  • Urheberrecht Schutzumfang erstreckt sich auf Gegenstände, bei denen die künstlerischen Züge durchscheinen, die dem Ursprungswerk insgesamt seine schutzfähigen eigenpersönlichen Züge verleihen
  • Urheberrecht Schutz gegen unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung
  • Urheberrecht Dauer bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers (einfache Lichtbilder bis 50 Jahre ab Erscheinen)
  • Eingetragenes Design schutzfähige Gegenstände Formschöpfungen mit ästhetischem Inhalt
  • eingetragenes Design Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigentümlichkeit
  • eingetragenes Design Entstehung Anmeldung und eintragung beim deutschen Patent- und Markenamt (Gebühr pro Muster 92 Euro)
  • eingetragenes Design Schutzumfang erstreckt sich auf Gegenstände mit im wesentlichen übereinstimmenden ästhetischem Gesamteindruck
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  • eingetragenes Design Schutz gegen Nachahmung und Verbreitung
  • eingetragenes Design Dauer maximal 20 Jahre ab Anmeldetag
  • Markenrecht schutzfähige Gegenstände grafisch darstellbare Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Herkuntsangaben Kennzeichnungen mit Herkunftsfunktion
  • Markenrecht Schutzvoraussetzungen Unterscheidungskraft, kein Freihaltebedürfnis  (berechtigtes Interesse von Wettbewerbernbeschreibende Angaben ihrer Waren oder Dienstleistungen frei benutzen zu könne), kein Eingriff in die Rechte Dritter
  • Markenrecht Entstehung Anmeldung und Eintragung beim deutschen Patent- und rakenamt (Gebühr pro Marke 294 Euro)
  • Markenrecht Schutzumfang erstreckt sich auf - identische oder ähnliche Marken an identischen oder ähnlichen Waren - Schutz vor Verwässerung und Rufausbeutung bekannter Marken
  • Markenrecht Schutz gegen jedwede Nutzung (z.Bsp. Nachahmung und Verbreitung)
  • Markenrecht Dauer 10 Jahre, verlängerbar bis unendlich
  • Was schützt das Patentgesetz? neue Erfindungen im Technischen bereich, die gewerblich anwendbr sind
  • Was schützt das Gebrauchsmustergesetz? gewerblich anwendbare Erfindungen (ausrdücklich nicht: ästhetische Formschöpfungen)