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Externes ReWe (Fach) / Einführung (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Ischgli erstellt.
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- Rechnungswesen: System zur quantitativen d.h. wert und mengenmäßigen Ermittlung, Aufarbeitung und Darstellung von wirtschaftlichen Zuständen (zu einem bestimmten Zeitpunkt)
- Buchunführung Systematische, lückenlose und chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
- Nenne 5 Adressaden des Rechnungswesens: Unternehmer: Selbstinformation über Wirtschaftlage + Gewinnmöglichkeit Arbeitnehmer u. ihre Vertreter: Arbeitsplatzsicherheit, Bonus Kapitalgeber: Gewinnausschüttung Gläubiger: Kreditwürdigkeit Lieferanten: Zahlungsfähigkeit und Fortbestand Kunden Versorgungssicherheit, Gewährleistung, Fortbestand
- Überführung Inventur in Bilanz Zur Ermittlung des Reinvermögens wird eine Bestandsaufnahme, Inventur genannt, aller Vermögensgegenstände und Schulden durchgeführt. Ergebnis der Inventur: Gesamtvermögen - Schulden = Reinvermögen/Eigenkapital. Darstellung in Bilanz: Aktiva = Gesamtvermögen Passiva = Eigenkapital und Schulden
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung: §252 etc.
- Aktiva und Passiva? Aktivseite = Mittelverwendung nach Liquidirbarkeit Passivseite = Mittelherkunft nach Fristigkeit
- Einzahlung Einnahmen Ertrag Auszahlung Ausgabe Aufwand 1. Kassenbestand + Bankguthaben = Zahlungsmittelbestand 2. 1. + Forderungen - Verbindlichkeiten = Geldvermögen 3. GV +-Sachvermögen = Gesamtvermögen
- Erfolgs und Aufwandskonten Aufwand: Soll nimmt zu Ertrag: Haben nimmt zu Es gibt kein Anfangsbestand!
- Notieren Sie die Abschlussbuchung für ein Aktives und Passivesbestandskonto: Schlussbilanzkonto an Bank (aktives Bestandskonto) Verbindlichkeiten an SBK (passives Bestandskonto)
- Stadt x verschickt Gewerbesteuerbescheid. Das Unternehmen muss 3.500 nachzahlen. Der Betrag ist Ende April fällig. Buchung bei Versand? Buchung bei EIngang der Steuer? Versand: Forderungen an Gewerbesteuerertrag 3.500 Eingang: Bank an Forderungen 3.500
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- Abschreibung Beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung/Lieferung oder Herstellung §253 HGB Folgende Sachverhalte sind meist betroffen: zeitliche Abgenzung von Aufwend. u. Erträgen = aktive u. passive RAP Aufendungen, die im laufenden Jahr wirtschaftl. verursacht wurden aber erst künftig zu auszahlung führen = Rückstellung
- RAP § 250 aktive RAP: Aufwandsabgrenzung kann direkt oder zum BIlanzstichtag erfolgen. Bsp. Vorauszahlung Miete für ein Jahr. Merke: Auszahlung jetzt, Aufwand später passive RAP: BSP Vereinnahmung von Miete für ein Jahr. Merke: Einzahlung jetzt, Ertrag später.
- Bilanzierung dem Grunde nach (darf ich bilanzieren? oder Handelt es sich um ein Vermögensgegenstand?) 1. Bilanzierungsfähigkeit: 1. zukünftier Nutzen für Unternehmen + 2. Vermögensgegenstand muss selbstständig !bewertbar u. 3. Bewertbar sein (meist identisch). 2. Zurechnung zum Betriebsvermögen: betriebl. Nutzung? = 50% = notwendiges BV = bilanzierungspflicht. 10 - 50 % gewähltes BV = wahlrecht ob BV oder Privatvermögen. 10 % = notw. Privatvermögen Außerdem prüfen ob wirtschaftlicher Eigentümer: Besitz, Gefahr, Nutzen, Lasten! Wenn nicht, dann zivilrechtlicher EIgentümer, dann ist 2. nicht gegeben. 3. Bilanzierungsverbot (§248 HGB) 4. Bilanzierungswhalrecht § 248 Abs. 2 S.1 HGB!
- Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten: Anschaffungskosten: §255 Abs. 1, Wichtig: Rabatte, Skonti und Boni sind abzusetzen!!! Anschaffungsnebenkosten: Sicherstellung des betriebsbereiten Zustands und Transport an den Einsatzort. (Zölle, Transportkosten, Provisionen, Vermittlungsgebühren) (müssen auch Vermögensgegenstand zugerechnet werden können.