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Management Basics (Fach) / 4. Grundlagen HGB (Lektion)
Teil 2
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- 1. Istkaufmann, Kannkaufmann, Kaufmann kraft Eintragung 1) Istkaufmann a) Gewerbe - selbständige Tätigkeit- nach Außen erkennbar- auf Dauer angelegt- in erlaubter Weise - mit Gewinnerzielungsabsicht (große Schwierigkeiten à Limited)- nicht als freier Beruf betrieben (Kapitalgesellschaften nie Freiberufler) b) Handelsgewerbe Jedes Gewerbe, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Beweislast – Vermutung für Handelsgewerbe). c) Betreiben des Handelsgewerbes derjenige, in dessen Namen es ausgeübt wird und der berechtigt und verpflichtet wird. 2) Kannkaufmann § 2 HGB a) Betrieb eines Gewerbes b) Kein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB:kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich c) Eintragung im Handelsregister (konstitutiv)Beachte: Löschung der Eintragung auf Antrag möglich-> Ende der Kaufmannseigenschaft Kann-kaufmann = ich werde mit der Eintragung Kaufmann, erst dann gilt das HGB = KOSTITUTIVE WIRKUNG = RECHTSERZEUGENDE WIRKUNG 3) Kaufmann kraft Eintragung (Rechtsform = Formkaufleute) Voraussetzung: a) Eintragung im Handelsregister b) Ausübung eines Gewerbes Wirkung zu Lasten und zu Gunsten des Eingetragenen
- 2. Arten der Prokura 1. Einzelprokura: Person ist allein vertretungsberechtigt / ich alleine darf entscheiden & unterschreiben 2. Gesamtprokura: mehrere Personen sind nur gemeinschaftlich befugt Chef zu vertreten / vier-augen-prinzip, jemand wird mir an die seitegestellt = kann anderer MA sein, Gesellschafter, Geschäftsführer 3. Filialprokura: ganze Filiale hat Prokura