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Bilanztheorie (Fach) / Kapitel 4 statische BT nach Simon (Lektion)

Modul Rechnungslegung

Diese Lektion wurde von StanMIller erstellt.

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  • Die statische Bilanztheorie nach Simon ist vermögensorientiert. Welcher Bilanzzweck verbirgt sich hinter ihr? Nach der Ansicht von Simon liegt der Zweck einer Bilanz in der jährlichen Ermittlung desVermögens des Kaufmanns. Die statische Bilanz wurde von Simon somit als Bestandsnachweis aufgefasst. Die Gewinnermittlung, welche ein Nebenprodukt der Vermögensermittlung darstellt, erfolgtdurch Vermögensvergleich. Die zentrale Aussage betrifft das Zusammenspiel zwischen Vermögen und Gewinn: „Wer den Gewinn richtig ermitteln will, muss das Vermögen richtig ermitteln.“
  • Was sind Simons Voraussetzungen für die Bilanzierung von körperlichen Gegenständen? Laut Simon ergibt sich das Vermögen eines Unternehmens aus seinem potentiellen Preis. Derpotentielle Preis wird von den zukünftigen Erträgen bestimmt (Ertragswert).Vermögensgegenstand ist somit alles, was einen positiven Beitrag zum Ertragswert leistet. Die Aktiva werden dabei in körperliche und unkörperliche Gegenstände aufgeteilt.Körperliche Gegenstände (Mobilien und Immobilien) sind grundsätzlich Aktiva.Es gibt zwei Voraussetzungen: 1. Die Gegenstände müssen sich im Eigentum des Bilanzierenden befinden.„Nicht das juristische Eigenthum, sondern die tatsächliche Frage, ob eine bewegliche Sachenach kaufmännischen Anschauungen als zum Vermögen des Bilanzierenden gehöriganzusehen ist, muss für die Einstellung derselben in die Bilanz als maßgebend erachtetwerden.“ wirtschaftliche Eigentumsdefinition2. Die Gegenstände müssen einen „Veräußerungswerth“ haben.
  • Was sieht Simon hinsichtlich der Bilanzierung von unkörperlichen Gegenständen vor? Unkörperliche Gegenstände müssen aktiviert werden, wobei Objektivierungsdefizite damit einhergehen: „In der Einstellung unkörperlicher Gegenstände liegt eine große Gefahr für die Richtigkeit derBilanz. Sie kann leicht dazu verleiten, nicht existierende Güter unter die Aktiva zu setzen unddadurch den Weg zu fiktiven Bilanzen zu bahnen. Auf der anderen Seite ist nicht möglich, vonunkörperlichen Gegenständen ganz abzusehen; auch sie können einen Theil des Vermögensbilden und müssen daher in der Bilanz figurieren.“ Bei den unkörperlichen Gegenständen unterscheidet Simon in Forderungen, Rechte und rein wirtschaftliche Güter, welche heute dem Geschäfts- oder Firmenwert entsprechen. Forderungen sind für Simon stets Aktiva (wenn sie einen Veräußerungswert haben). Rechte und rein wirtschaftliche Güter müssen laut Simon veräußerbar sein (verkehrsfähigsein). Sind die Rechte und rein wirtschaftlichen Güter veräußerbar, so könne sie laut Simonzum Vermögen gezählt werden. Sind diese Güter verkehrsfähig, so können sie in der Bilanz alsAktivum fungieren (auch wenn sie immateriell und nicht recht greifbar sind).Außerdem muss den Gütern eine Gegenleistung im Sinne der doppelten Buchführung vorliegen, da diese sonst nicht in die Bilanz aufgenommen werden könnten. Lediglich derivative (d.h. erworbene) rein wirtschaftliche Güter dürfen in die Bilanzaufgenommen werden. Originäre (d.h. selbst erstellte) rein wirtschaftliche Güter dürfenhingegen nicht aktiviert werden. Bei Rechten hingegen spielt es keine Rolle, ob diese derivativ oder originär sind. Bei den Passiva unterscheidet Simon lediglich in Eigenkapital und Schulden. Bei Schulden istfür ihn das wichtige Merkmal eine Verpflichtung im rechtlichen Sinne.Rückstellungen werden nur restriktiv berücksichtigt, eine Passivierung von drohendenVerlusten ist jedoch vorgesehen. Passive transitorische Rechnungsabgrenzungsposten werden von Simon ebenfallsvorgesehen.
  • Was ist unter Schuldendeckungspotential zu verstehen? Unter Schuldendeckungspotential wird die Möglichkeit eines Unternehmens verstanden,seine Schulden, notfalls auch mithilfe des Verkaufs von Vermögensgegenständen, zu decken.
  • Simons Konzeption des Schuldendeckungspotentials wich von der damals üblichen Konzeption ab. An welcher Konzeption des Schuldendeckungspotentials wurde zu Zeiten Simons üblicherweise angeknüpft? Worin unterscheidet sich Simons Konzeption von dieser Konzeption? Zu der damaligen Zeit wurde üblicherweise die Zerschlagungsstatik verfolgt. Hierbei werden Vermögen und Schulden so bewertet, als ob das Unternehmen zerschlagen wird, d.h. die Werte für die Gegenstände können sofort realisiert werden. Eine Liquidation durch Notverkauf wird hierbei jedoch außer Acht gelassen, da diese eine subjektive Bewertung der Gegenstände zur Folge hätte. Simon hingegen war Fortführungsstatiker, somit geht er von einer Fortführung derUnternehmung aus. Der Wert einer Unternehmung ergibt sich für ihn nicht aus den üblichen Marktpreisen, sondern aus dem subjektiven unternehmensbezogenen Wert.
  • Simon wich auch hinsichtlich der Objektivierungskriterien für den Bilanzansatz von Aktiva und Passiva von der zu seiner Zeit vorherrschenden Meinung ab. I)Was ist hinsichtlich der Objektivierungskriterien für den Bilanzansatz von Aktiva und Passiva das Charakteristikum der damals herrschenden Meinung? II)Wodurch unterscheidet sich Simons Vorgehen von dieser Meinung? III) Was sind die Vor- und die Nachteile der Sichtweisen? I) Die Bilanz soll der objektiven Wahrheit der wirklichen Vermögenslage entsprechen.Vermögensgegenstände sollen mit dem objektiven Wert bewertet werden;Spekulationen sind abzulehnen. II) Simon bewertet das Vermögen mit einem unternehmensindividuellen, subjektivenWert. Hierfür unterscheidet er in Betriebsgegenstände und Veräußerungsgegenstände. III) Im Hinblick auf eine möglichst genaue Objektivierung, d.h. Bewertung derGegenstände zu objektiven Preisen, ist die Zerschlagungsstatik besser geeignet. Der objektive Verkehrswert lässt sich relativ einfach unter Bezugnahme auf bekannte Marktpreise ableiten. Simons Fortführungsstatik und die damit verbundene Bezugnahme auf unternehmensindividuelle Werte lässt eine unternehmensspezifischere Bewertung zu, welche genauer auf das jeweilige Unternehmen eingeht, jedoch auch ein gewisses Maß an Spekulation bei der Bewertung der verschiedenen Vermögensgegenstände bietet.
  • Wie definiert Simon Betriebs- und wie Veräußerungsgegenstände? Welche Bewertung hat er jeweils vorgesehen? Betriebsgegenstände sind zum Gebrauch bestimmte Aktiva und entsprechen weitestgehenddem heutigen Anlagevermögen. Die Bewertung findet auf Grundlage der Anschaffungskostenstatt. Ab- und Zuschreibungen sind zulässig. Die Betriebsgegenstände müssen reell existierenund einen Beitrag zum Ertragswert leisten. Veräußerungsgegenstände sind zur Veräußerung bestimmte Aktiva und entsprechenweitestgehend dem heutigen Umlaufvermögen. Sie werden mit demunternehmensbezogenen Veräußerungspreis angesetzt und haben den objektivenMarktpreis als Preisobergrenze. Das Realisationsprinzip gilt nicht, d.h. auch unrealisierteGewinne sind erlaubt.
  • Warum warnt Simon vor einer zu detaillierten Darstellung der GuV? Dies ist laut Simon wettbewerbsrechtlich bedenklich, da anderen Unternehmen zu vieleInformationen preisgegeben werden könnten. Außerdem könnten andere Unternehmen soBetriebsgeheimnisse erfahren, was dem Unternehmen, Aktionären und Arbeitnehmern schaden könnte.
  • Welche Bedeutung hat der Ertragswert in Simons statischer Bilanztheorie? Warum ist die Verwendung des Ertragswertes kritisch zu beurteilen? Das Vermögen wird aus dem potentiellen Preis des gesamten Unternehmens hergeleitet =Ertragswert. Da der potentielle Preis der Unternehmung nur schwer bis gar nicht auf einzelneGegenstände aufgeteilt werden kann, da entsprechende Zuteilungskriterien von Simon nichtgenannt werden, ist ein hohes Maß an Spekulation verbunden mit großenErmessungsspielräumen gegeben.
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