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Schulpädagogik (Fach) / Aufgaben eines Förderlehrers (Lektion)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Diese Lektion wurde von MariaS erstellt.

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  • Art 60 Abs. 1 BayEUG Der Förderlehrer unterstützt den Unterricht und trägt durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie bzw. er nimmt besondere Aufgaben der Betreuung von Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirkt bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit.
  • Aufgaben des FöL - Unterstützung des Unterrichts in direkter oder indirekter Kooperation in Absprache zwischen Kooperationslehrkraft und Förderlehrkraft - selbständige und eigenverantwortliche Übernahme von unterrichtlichen Aufgaben -> Förderunterricht für Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens -> Förderung von Schülern im Bereich DAZ -> Sprachförderung für Schüler mit deutscher Muttersprache -> Leitung von AGs -> Erteilung von differenziertem Sportunterricht sowie Schwimmunterricht - Organisation und Gestaltung von Gemeinschaftsvernatsaltungen - Einsätze bei Klassenfahrten und Aufenthalten in Schulandheimen oder Jugendherbergen - Aufgabe des Systembetreuers - Unterrichtsvertretung - Verwaltungsstunden: Betreuung der Schülerbücherei, Mediensammlung, Ausstellungen, Wettbewerbe, Verkehrersleiter, Sicherhetsbeauftragter