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Orthopädie/Unfallchirurgie (Fach) / Versicherung und Berufsgenossenschaft (Lektion)
- Wann zum Durchgangsarzt? bei Arbeitsunfähigkeit über unfalltag hinweg bei behandlungsbedürftigkeit > 1 Woche verordnung von heil- und hilfsmitteln unfallbedingte Wiedererkrankung
- Verletztengeld Beginn nach ende der lohnfortzahlung bei bestehender arbeitsunfähigkeit 80% des regelentgeldes anspruch endet bei arbeitsfähigkeit oder mit rentenbeginn wegen erwerbsminderung, -unfähigkeit oder Alter
- Verletztenrente Zahlung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) > 20% über die 26. Woche nach Unfall in Höhe bezogen auf Jahresarbeitsverdienst Rente auf Zeit durch bestehendes Rentengutachten Rente auf unbestimmte Zeit nach spätestens 3 Jahren durch zweite Rentengutachten
- private Unfallversicherung Bemessung nach Grad der Invalidität Gliedertaxe individuelle Vereinbarung im Vertrag Vorinvalidität Leistung im Todesfall nur gegen Aufpreis Invalidität frühestens 12 Monate nach Unfall beurteilbar 90% der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ist erkrankungs- und nicht unfallbedingt
- Sozialversicherung Begutachtung im Rahmen der GKV Rentenversicherung Schwerbehindertenrecht Pflegeversicherung
- Gerichtsgutachten Haftpflichtschäden ärztliche Behandlungsfehler Strafrecht
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