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Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Marl: Handelsrecht (Lektion)

Übungsaufgaben Marl

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  • Warum ist es erforderlich, den Begriff des Kaufmanns gesetzlich festzulegen? Der Kaufmannsbegriff ist Zentralbegriff des HBG und nur wenn die Beteiligten Kaufleute sind, sind die Normen des HGB anwendbar. Vgl. §§ 13, 14 BGBAlso, weil nur so die Normen des HGB anwendbar sind.
  • Welche Kaufleute kraft Gewerbebetriebes gibt es? § 1 HGB Zum Kaufmann kraft Gewerbebetrieb werden diejenigen bestimmt, die ein Handelsgewerbe betreiben. Istkaufmann § 1 HGB Kannkaufmann §§ 2,3 HGB Kaufmann kraft Eintragung (kraft Fiktion) § 5 HGB Kaufmann kraft Rechtsform (Formkaufmann) § 6 HGB
  • Welche Kriterien sind bei der Beurteilung heranzuziehen, ob nach der Art des Betriebes kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind? SelbstständigkeitAnbieter auf einem MarktErkennbarkeit nach außenEntgeltlichkeit -> GewinnerzielungsabsichtPlanmäßig und auf gewisse Dauer angelegt -> Nicht gelegentlichKein Freiberufler ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
  • Wie ist ein Gewerbe definiert? Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare und entgeltlich betriebene Tätigkeit, die nicht freier Natur ist.
  • Ist jeder Gewerbetreibende gleichzeitig ein Handelsgewerbe? Siehe § 1 HGBHandelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Siehe § 2 HGBEin gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuches, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Siehe § 3 HGBAuf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 keine Anwendung. Ansonsten weiter siehe § 3 (2) HGB
  • Muss eine ins Handelsregister eingetragene GmbH ein Gewerbe betreiben, um Kaufmann zu sein? Nein, da § 5 HGBEin eingetragenes Gewerbe ist grundsätzlich kaufmännisch, egal ob es „an sich“ nicht kaufmännisch wäre, weil es die Schwelle des § 1 Abs. 2 HGB unterschreitet.
  • Eintragung des Ist-Kaufmanns im Handelsregister konstitutiv oder deklaratorisch? § 29 HGB Eintragung ist deklatorisch.Die Eintragung ins HR ist zwar erforderlich aber nicht entscheidend für die Kaufmannseigenschaft.
  • Wer führt das Handelsregister? Bei den Amtsgerichten der jeweiligen Niederlassung elektronisch geführt.
  • Wie ist das Handelsregister aufgebaut? Elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis von Rechtstatsachen auf dem Gebiet des Handelsrechts § 8 HGB2 Abteilungen gegliedert Abteilung A (HRA):- Einzelkaufmann und Betriebe der öffentlichen Hand soweit gewerblich tätig - OHG- KG + GmbH & Co KG- EWIV- juristische Personen nach § 33 HGB Abteilung B (HRB): - AG- KGaA- GmbH + UG- VVaG - SE
  • Welche Funktion hat das Handelsregister? Publizitätsfunktion § 9 HGBKontrollfunktionBeweisfunktionPublikationsfunktion z.B. § 15 Abs. 2 HGBSchutzfunktion § 15 Abs. 1, 3 HGB
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  • Darf in das Handelsregister nur einsehen, wer ein rechtliches Interesse nachweist? Nein, HR ist öffentlich, Recht auf Einsicht für jedermann § 9 Abs. 1 Satz 1Grundbuch z.B. wird rechtliches Interesse benötigt
  • Sind alle im kaufmännischen Geschäftsverkehr denkbaren Vorgänge im Handelsregister eintragungsfähig? Unterscheidung zwischen Eintragungspflichtigen, eintragungsfähigen und eintragungsunfähigen Tatsachen Eintragungspflichtig = Firma des Kaufmanns, Erteilung bzw. Erlöschung der Prokura, Führung einer OHG etc. Eintragungsfähig = Haftungsausschlüsse nach § 25 Abs. 2 HGB oder § 28 Abs. 2 HGB Eintragungsunfähig = Alle nicht im Gesetz definierten Vorgänge.
  • Welche eintragungsfähigen und nicht eintragungsfähige Tatsachen kennen Sie? Eintragungsfähig: Haftungsausschlüsse nach § 25 Abs. 2 HGB oder § 28 Abs. 2 HGB (Haftungsbefreiung)Nicht Eintragungsfähig: Handlungsvollmacht § 54 HGB ?????????????????????????????????????????????????????????????
  • In welcher Form sind Handelsregistereintragungen einzureichen? Gemäß § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen
  • Welche Wirkung hat die Eintragung in das Handelsregister für die Öffentlichkeit? Konstitutive und deklaratorische Wirkung der Eintragung Konstitutiv ist die Wirkung, wenn die Rechtstatsache durch die Eintragung erst entsteht (z. B. Kannkaufmann, § 2 Satz 1 HGB; Kapitalerhöhung bei der AG). Deklaratorisch ist die Wirkung, wenn die Rechtstatsache unabhängig von der Eintragung besteht (der Istkaufmann nach § 1 Abs. 2 HGB ist Kaufmann, die Eintragung nach § 29 HGB ändert daran nichts. Der Prokurist ist bestellt). Evtl. noch § 15 HGB Pubilizität ??????????????????????????????????????????????????????????????
  • Was ist, wenn eine einzutragende Tatsache unrichtig bekannt gemacht wurde? § 15 Abs. 3 HGB sog. Positive Publizität Dritte können sich (ausnahmsweise) auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen verlassen, auch wenn sie unrichtig sein sollten.
  • Was bedeutet „negative Publizität“ des Handelsregisters? § 15 Abs. 1 HGB negative Publizität Dritte brauchen mit Tatsachen, die trotz Eintragungspflicht nicht eingetragen und bekannt gemacht worden sind, nicht zu rechnen Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie von demjenigen, in dessen Angelegenheiten sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, dass sie diesem bekannt war. Diese Vorschrift regelt die Wirkung von Tatsachen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, im maßgeblichen Zeitpunkt aber entweder noch nicht eingetragen oder zwar eingetragen, aber noch nicht bekannt gemacht worden sind. Beispiele hierfür sind Widerruf einer Prokura, Auflösung einer Gesellschaft, Ausscheiden eines Gesellschafters, Ausscheiden eines Vorstands oder Geschäftsführers, Ge-schäftsübergang etc. Auf das Schweigen des Handelsregisters kann man sich verlassen! Es kommt nicht auf den unrichtigen Registerinhalt an, sondern auf das, was das Register verschweigt.
  • Was versteht man unter der Prokura, was unter der Handlungsvollmacht? Prokura = Vollmacht vgl. §§ 164 ff. BGB) mit der Besonderheit, dass ihr Umfang durch §§ 49 f. HGB zwingend festgelegt ist. Handlungsvollmacht = jede handelsrechtliche, also unternehmensbezogene Vollmacht, die keine Prokura darstellt, vgl. § 54 Abs. 1 HGB
  • Wie wird Prokura erteilt? Erteilung § 48 Abs. 1 HGBNur von dem Inhaber des Handelsgeschäftes oder seinem gesetzlichen VertreterNur mittels ausdrücklicher ErklärungEintragungspflicht gem. § 53 Abs. 1 HGB. Die Eintragung im Handelsregister hat aber nur deklatorische Wirkung. Die Rechtsfolgen fehlender Eintragung ergeben sich aus § 15 HGB.
  • Ist die Vertretungsmacht des Prokuristen auf einfache und gewöhnliche Geschäfte, die in einem kaufmännischen Unternehmen vorkommen, beschränkt? Keine Beschränkung auf branchenübliche Geschäfte. Nach § 49 Abs. 1 HGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von Geschäften, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt.
  • Darf ein Prokurist Insolvenz anmelden? Nein. Darf keine Privat- /Prinzipalgeschäfte (z.B. Unterzeichnung der Bilanz oder Stellung Stellung des Insolvenzantrags durchführen)
  • Kann die Prokura rechtsgeschäftlich beschränkt werden? Im Außenverhältnis grundsätzlich unbeachtlich vgl. § 50 Abs. 1, 2 HGB Im Innenverhältnis durch Arbeitsvertrag möglich „Funktionsprokura“ Bsp. Gesamtprokura § 48 Abs. 2 HGB etc.
  • Kann der Umfang der Handlungsvollmacht rechtsgeschäftlich festgelegt werden? Ja, da zwischen Generalhandlungsvollmacht, Arthandlungsvollmacht und Spezialhandlungsvollmacht unterschieden wird. Der Umfang ist grundsätzlich vom Vollmachtgeber frei bestimmbar. Mindestinhalt jedoch branchenübliche Geschäfte vgl. § 54 Abs. 1 i.V.m Abs. 3 HGB
  • Welche Typen der Handlungsvollmacht kennen Sie? Generalhandlungsvollmacht, Arthandlungsvollmacht und Spezialhandlungsvollmacht
  • Welchen Umfang hat die Handlungsvollmacht jeweils? Der Umfang ist grundsätzlich vom Vollmachtgeber frei bestimmbar.Mindestinhalt jedoch branchenübliche Geschäfte vgl. § 54 Abs. 1 i.V.m Abs. 3 HGB Generalhandlungsvollmacht – Vollmacht zum Betrieb eines Handelsgewerbes Arthandlungsvollmacht – Vollmacht zur Vornahme bestimmter Arten von Rechtsgeschäften Spezialhandlungsvollmacht – Vollmacht
  • Welche Bedeutung hat die Handelsregistereintragung für die Prokura? Die Eintragung im HR hat eine deklatorische Wirkung/Bedeutung, d.h. die Ertielung der Prokura bzw. deren Erlöschen ist auch ohne HR Anmeldung wirksam.
  • Wie unterscheiden sich Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionär? Handelsvertreter §§ 84 ff HGB Der Handelsvertreter ist selbstständiger Gewerbetreibender, § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB. Er ist Kaufmann, wenn er § 1 Abs. 1 HGB erfüllt bzw. sich nach § 2 HGB ins Handelsregister eintragen lässt. Mit dem „anderen Unternehmen (Unternehmer)“ ist er über den Handelsvertretervertrag, (§§ 675, 611 BGB) verbunden. Er vermittelt für den Unternehmer Geschäfte oder schließt sie in dessen Namen ab. Handelsmakler §§ 93 ff. HGB Der Handelsmakler vermittelt gewerbsmäßig Verträge zwischen den Vertragspartnern. Er ist nicht ständig für einen Unternehmer tätig und selbstständiger Gewerbetreibender. Schlussnote, § 94 HGB Anspruch auf Maklerlohn (Provision) im Zweifel gegen beide Parteien, § 99 HGB Kommissionär §§ 383 ff. HGB Kommissionär ist, wer es gewerbsmäßig (selbstständig) übernimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Kommission = Geschäftsbesorgung, § 675 BGB (näher noch unter 8.)
  • Was versteht man unter einem Handelsgeschäft? § 343 HGB Zwei Tatbestandsmerkmale: Kaufmannseigenschaft (§§ 1-6 HGB) und Zugehörigkeit des Geschäfts zum Betrieb des Handelsgewerbes. im Rechtssinn: 1. Handelsunternehmen (Einzelkaufmann und Handelsgesellschaften). 2. Rechtshandlungen eines Kaufmanns, die durch seine Betriebstätigkeit entstehen: a) Begriff: Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB). Es besteht eine Vermutung für die Betriebszugehörigkeit (§ 344 HGB); dem Kaufmann obliegt der Gegenbeweis. b) Arten: (1) Einseitige Handelsgeschäfte, die nur auf einer Seite Handelsgeschäfte sind (Vertrag zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann), (2) beiderseitige Handelsgeschäfte, das sind Geschäfte zwischen Kaufleuten.c) Handelsrechtliche Vorschriften: gelten nach der Grundregel des § 345 HGB gleichmäßig für beide Teile, auch beim einseitigen Handelsgeschäft. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen, z.B. gelten die strengen Rügevorschriften und -fristen beim Handelskauf (§ 377 HGB) nur für beiderseitige Handelsgeschäfte.
  • Können Sie einen besonders typischen Fall für den Handelsbrauch nennen? Branchenübergreifende Handelsklauseln wie ab Werk. Incoterms
  • Was ist die Folge des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungs-schreiben? Im BGB keinerlei Rechtswirkung, jedoch:Im HGB:Schweigen auf einen Antrag nach § 362 Abs. 1 HGB Antwortet der Kaufmann nicht unverzüglich, so gilt sein Schweigen als Annahme des Antrags. Irrt sich der Geschäftsbesorgungsunternehmer über die Rechtsfolge des § 362 Abs. 1 Satz 1 HGB, so steht im deswegen kein Anfechtungsrecht zu. Anfechten kann er nach den §§ 119 ff. BGB nur dann, wenn er sich über den Antragsinhalt irrt.
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  • Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Behauptung, dass Kaufleute „nichts für umsonst tun“? Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, § 354 HGB ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
  • In welchen Fällen finden die Sondervorschriften für den Handelskauf Anwendung? §§ 373 ff. HGB Handelskauf = Kaufvertrag über Waren oder Wertpapiere der für min. einen Vertragspartner ein Handelsgeschäft ist. Handelsrechtliche Besonderheiten sind in §§ 373 ff. HGB geregelt. Wenn Käufer mit Annahme der Ware im Verzug ist ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
  • Welche Besonderheiten gelten im Handelsrecht bei der Mängelhaftung? Käufer muss Ware untersuchen und unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) rügen. Der Verkäufer muss der Anzeige Art und Umfang des Mangels entnehmen können. Mitteilungen wie„unbrauchbar“ oder „mangelhaft“ reichen nicht aus. Differenzierung zwischenoffenem (§ 377 Abs. 1 HGB) undverstecktem Mangel (§ 377 Abs. 3 HGB). ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
  • Was bedeutet „Rügepflicht“ im Handelsverkehr? Sind bei einem Kaufvertrag sowohl Käufer als auch Verkäufer Kaufleute (Handelskauf) gilt die besondere Untersuchungs- und Rügepflicht des Handelskaufs (§ 377 HGB). Danach muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich dem Lieferanten anzeigen Beiderseitiger HandelskaufAblieferung der Waream rechten Ort zur rechten ZeitKäufer muss Möglichkeit zur Prüfung habenMangel der Ware im Sinne von § 434 BGBKein Ausschluss nach § 377 Abs. 5 HGB oder Verzicht des Verkäufers