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Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Handelsrecht (Lektion)

Übungsaufgaben Hamburg 2018

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  • Frage 1 (3 Punkte) Welche Folgen hat die Eintragung bzw. Nichteintragung von Tatsachen in das Handelsregister? (A) Ist eine Tatsache richtig eingetragen und bekannt gegeben worden, muss ein Dritter diese Tatsache spätestens nach 15 Tagen gegen sich gelten lassen, auch wenn er über die Änderungen nicht informiert war. (B) Wird eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen, so kann ein Dritter sich nicht auf die tatsächliche Rechtslage berufen. (C) Ist eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen worden, so kann ein Dritter davon ausgehen, dass diese Tatsache nicht eingetreten ist. (D) Ist eine Tatsache falsch eingetragen und bekannt gemacht worden, kann sich ein Dritter nicht auf die falsche Eintragung berufen. (E) Nicht eingetragene Tatsachen muss ein Dritter nicht gegen sich gelten lassen, es sei denn, er weiß von der Tatsache. Frage 1 (3 Punkte) Welche Folgen hat die Eintragung bzw. Nichteintragung von Tatsachen in das Handelsregister? (A) Ist eine Tatsache richtig eingetragen und bekannt gegeben worden, muss ein Dritter diese Tatsache spätestens nach 15 Tagen gegen sich gelten lassen, auch wenn er über die Änderungen nicht informiert war. (B) Wird eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen, so kann ein Dritter sich nicht auf die tatsächliche Rechtslage berufen. (C) Ist eine eintragungspflichtige Tatsache nicht eingetragen worden, so kann ein Dritter davon ausgehen, dass diese Tatsache nicht eingetreten ist. (D) Ist eine Tatsache falsch eingetragen und bekannt gemacht worden, kann sich ein Dritter nicht auf die falsche Eintragung berufen. (E) Nicht eingetragene Tatsachen muss ein Dritter nicht gegen sich gelten lassen, es sei denn, er weiß von der Tatsache.
  • Frage 2 (2 Punkte) Welche Aussagen über Handelsgeschäfte sind zutreffend? (A) Nur wenn zwei Kaufleute an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, liegt ein Handelsgeschäft vor. (B) Ein Handelsgeschäft liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört. (C) Bei einem zweiseitigen Handelsgeschäft kann ein Vertrag durch Schweigen auf ein Bestätigungs- schreiben zustande kommen. (D) Ein Kaufmann kann nur gegenüber einem anderen Kaufmann mündlich bürgen. (E) Ein Kaufvertrag ist immer ein Handelsgeschäft. Frage 2 (3 Punkte) Welche Aussagen über Handelsgeschäfte sind zutreffend? (A) Nur wenn zwei Kaufleute an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind, liegt ein Handelsgeschäft vor. (B) Ein Handelsgeschäft liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört. (C) Bei einem zweiseitigen Handelsgeschäft kann ein Vertrag durch Schweigen auf ein Bestätigungs- schreiben zustande kommen. (D) Ein Kaufmann kann nur gegenüber einem anderen Kaufmann mündlich bürgen. (E) Ein Kaufvertrag ist immer ein Handelsgeschäft.
  • Frage 3 (2 Punkte) Welche Aussagen zum Handelsregister sind zutreffend? (A) Das Handelsregister ist ein amtliches Register. (B) Das Handelsregister enthält nur eintragungspflichtige Tatsachen. (C) Das Handelsregister wird bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. (D) Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt auf Antrag des Anmeldepflichtigen. (E) Das Handelsregister wird beim Grundbuchamt geführt. Frage 3 (3 Punkte)Welche Aussagen zum Handelsregister sind zutreffend? (A) Das Handelsregister ist ein amtliches Register. (B) Das Handelsregister enthält nur eintragungspflichtige Tatsachen. (C) Das Handelsregister wird bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. (D) Eine Eintragung in das Handelsregister erfolgt auf Antrag des Anmeldepflichtigen. (E) Das Handelsregister wird beim Grundbuchamt geführt.
  • Frage 4 (1 Punkt) Ein Prokurist darf: (A) Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. (B) Für Grundstücke des Unternehmens Hypotheken oder Grundschulden bestellen. (C) Grundstücke veräußern. (D) Einen alten im Unternehmen nicht mehr benötigten Computer des Unternehmens an sich selbst ver- kaufen, ohne dazu gesondert ermächtigt zu sein. (E) Einen Vertrag unterschreiben, mit dem er an seine Frau einen gebrauchtes Notebook des Arbeitgebers verkauft. Frage 4 (3 Punkte) Ein Prokurist darf: (A) Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. (B) Für Grundstücke des Unternehmens Hypotheken oder Grundschulden bestellen. (C) Grundstücke veräußern. (D) Einen alten im Unternehmen nicht mehr benötigten Computer des Unternehmens an sich selbst ver- kaufen, ohne dazu gesondert ermächtigt zu sein. (E) Einen Vertrag unterschreiben, mit dem er an seine Frau einen gebrauchtes Notebook des Arbeitgebers verkauft.
  • Frage 5 (3 Punkte) Welche Aussagen zum Fracht- und Speditionsvertrag sind zutreffend? (A) Der Frachtführer ist verpflichtet, das Frachtgut zum Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger abzuliefern. (B) Der Spediteur schließt mit dem Frachtführer in Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung einen Fracht- vertrag ab. (C) Ein Speditionsgeschäft liegt nur vor, wenn die Versendung von Gütern zum Betrieb eines gewerbli- chen Unternehmens gehört. (D) Der Spediteur befördert das Frachtgut grundsätzlich selbst an den Bestimmungsort. (E) Der Frachtführer ist immer Spediteur. Frage 5 (3 Punkte) Welche Aussagen zum Fracht- und Speditionsvertrag sind zutreffend? (A) Der Frachtführer ist verpflichtet, das Frachtgut zum Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger abzuliefern. (B) Der Spediteur schließt mit dem Frachtführer in Erfüllung seiner eigenen Verpflichtung einen Fracht- vertrag ab. (C) Ein Speditionsgeschäft liegt nur vor, wenn die Versendung von Gütern zum Betrieb eines gewerbli- chen Unternehmens gehört. (D) Der Spediteur befördert das Frachtgut grundsätzlich selbst an den Bestimmungsort. (E) Der Frachtführer ist immer Spediteur.
  • Frage 6 (2 Punkte) Welche Aussagen treffen auf den Speditionsvertrag zu? (A) Der Spediteur hat nur einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. (B) Der Spediteur kann das Speditionsgut öffentlich versteigern lassen, wenn der Versender seinen ver- traglichen Pflichten nicht nachkommt. (C) Der Spediteur kann entgegen der Weisungen des Versenders einen Frachtführer aussuchen. (D) Der Spediteur schließt mit dem Frachtführer einen Frachtvertrag. (E) Der Spediteur transportiert nie das Frachtgut selbst. Frage 6 (3 Punkte) Welche Aussagen treffen auf den Speditionsvertrag zu? (A) Der Spediteur hat nur einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. (B) Der Spediteur kann das Speditionsgut öffentlich versteigern lassen, wenn der Versender seinen ver- traglichen Pflichten nicht nachkommt. (C) Der Spediteur kann entgegen der Weisungen des Versenders einen Frachtführer aussuchen. (D) Der Spediteur schließt mit dem Frachtführer einen Frachtvertrag. (E) Der Spediteur transportiert nie das Frachtgut selbst.
  • Frage 7 (2 Punkte) Welche Aussagen zum Handelskauf sind zutreffend? (A) Sind zwei Kaufleute an einem Handelskauf beteiligt, muss der Käufer unverzüglich nach Ablieferung der Ware diese auf Mangelhaftigkeit überprüfen. (B) Wird ein Mangel zu Recht gerügt, kann der Käufer nach seiner Wahl Neulieferung oder Nachbesse- rung verlangen. (C) Eine Rüge des Mangels ist beim Handelskauf entbehrlich, wenn der Mangel offensichtlich ist. (D) Rügt der Käufer eine genehmigungsfähige, höherwertige Falschlieferung nicht, so muss der Käufer den erhöhten Kaufpreis bezahlen. (E) Einen Handelskaufvertrag schließen ein Verbraucher und ein Unternehmer. Frage 7 (3 Punkte) Welche Aussagen zum Handelskauf sind zutreffend? (A) Sind zwei Kaufleute an einem Handelskauf beteiligt, muss der Käufer unverzüglich nach Ablieferung der Ware diese auf Mangelhaftigkeit überprüfen. (B) Wird ein Mangel zu Recht gerügt, kann der Käufer nach seiner Wahl Neulieferung oder Nachbesse- rung verlangen. (C) Eine Rüge des Mangels ist beim Handelskauf entbehrlich, wenn der Mangel offensichtlich ist. (D) Rügt der Käufer eine genehmigungsfähige, höherwertige Falschlieferung nicht, so muss der Käufer den erhöhten Kaufpreis bezahlen. (E) Einen Handelskaufvertrag schließen ein Verbraucher und ein Unternehmer.
  • Frage 8 (2 Punkte) Welche Aussagen über den Handelsmakler sind zutreffend? (A) Der Handelsmakler schließt im eigenen Namen und für fremde Rechnung Verträge ab. (B) Der Handelsmakler kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Vertragsparteien den je- weils hälftigen Provisionsanspruch fordern. (C) Der Handelsmakler ist grundsätzlich verpflichtet, eine Schlussnote zu erstellen. (D) Der Handelsmakler ist vertraglich damit betraut, ständig für eine andere Person tätig zu werden. (E) Der Handelsmakler wird auch als Kommissionär bezeichnet. Frage 8 (3 Punkte) Welche Aussagen über den Handelsmakler sind zutreffend? (A) Der Handelsmakler schließt im eigenen Namen und für fremde Rechnung Verträge ab. (B) Der Handelsmakler kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Vertragsparteien den je- weils hälftigen Provisionsanspruch fordern. (C) Der Handelsmakler ist grundsätzlich verpflichtet, eine Schlussnote zu erstellen. (D) Der Handelsmakler ist vertraglich damit betraut, ständig für eine andere Person tätig zu werden. (E) Der Handelsmakler wird auch als Kommissionär bezeichnet.
  • Frage 9 (3 Punkte) Für eine Firma gelten folgende Grundsätze: (A) Eine Personenfirma darf fortgeführt werden, wenn der Inhaber durch Heirat seinen Namen ändert. (B) Eine Firma darf kein Fantasiename sein. (C) Ein Kaufmann darf für ein Unternehmen nur eine Firma benutzen. (D) Eine Firma darf grundsätzlich bei Erwerb des Handelsgeschäfts fortgeführt werden. (E) Eine Firma muss immer den Namen des Inhabers beinhalten. Frage 9 (3 Punkte) Für eine Firma gelten folgende Grundsätze: (A) Eine Personenfirma darf fortgeführt werden, wenn der Inhaber durch Heirat seinen Namen ändert. (B) Eine Firma darf kein Fantasiename sein. (C) Ein Kaufmann darf für ein Unternehmen nur eine Firma benutzen. (D) Eine Firma darf grundsätzlich bei Erwerb des Handelsgeschäfts fortgeführt werden. (E) Eine Firma muss immer den Namen des Inhabers beinhalten.
  • Frage 11 (2 Punkte) Welche Aussagen zur Firmenfortführung sind zutreffend? (A) Bei der Firmenfortführung durchbricht der Grundsatz der Firmenbeständigkeit den Grundsatz der Firmenwahrheit. (B) Führt ein Erwerber das Unternehmen unter der Firma fort, haftet der Erwerber gem. § 25 Abs. 1 HGB nur für die Verbindlichkeiten, die nach der Übernahme des Unternehmens entstanden sind. (C) Führt der Erwerber das Unternehmen unter der bisherigen Firma fort, haftet er für alle Verbindlich- keiten auch vor der Zeit seines Erwerbs, wenn diese vor dem Ablauf von 5 Jahren nach dem Erwerb fällig werden. (D) Bei Firmenfortführung kann die Haftung für Verbindlichkeiten, die vor der Übernahme entstanden sind, durch einen Vertrag zwischen Erwerber und Veräußerer ausgeschlossen werden, wenn diese Rege- lung im Handelsregister eingetragen wird. (E) Führen die Erben ein Geschäft unter alter Firma fort, haften sie nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Frage 11 (3 Punkte) Welche Aussagen zur Firmenfortführung sind zutreffend? (A) Bei der Firmenfortführung durchbricht der Grundsatz der Firmenbeständigkeit den Grundsatz der Firmenwahrheit. (B) Führt ein Erwerber das Unternehmen unter der Firma fort, haftet der Erwerber gem. § 25 Abs. 1 HGB nur für die Verbindlichkeiten, die nach der Übernahme des Unternehmens entstanden sind. (C) Führt der Erwerber das Unternehmen unter der bisherigen Firma fort, haftet er für alle Verbindlich- keiten auch vor der Zeit seines Erwerbs, wenn diese vor dem Ablauf von 5 Jahren nach dem Erwerb fällig werden. (D) Bei Firmenfortführung kann die Haftung für Verbindlichkeiten, die vor der Übernahme entstanden sind, durch einen Vertrag zwischen Erwerber und Veräußerer ausgeschlossen werden, wenn diese Rege- lung im Handelsregister eingetragen wird. (E) Führen die Erben ein Geschäft unter alter Firma fort, haften sie nicht für die Verbindlichkeiten des Erblassers.
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  • Frage 12 (3 Punkte) Welche Aussagen zur Prokura und Handlungsvollmacht sind zutreffend? (A) Die Prokura wird zu ihrer Wirksamkeit in das Handelsregister eingetragen. (B) Prokuristen sind grundsätzlich zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften ermächtigt. (C) Der Prokurist ist im Gegensatz zum Handlungsbevollmächtigten von der Beschränkung des Selbst- kontrahierung gem. § 181 BGB befreit. (D) Der Handlungsbevollmächtigte darf mit einer gesonderten Vollmacht Grundstücke veräußern. (E) Der Handlungsbevollmächtigte darf alle gewöhnlichen Geschäfte tätigen. Frage 12 (4 Punkte) Welche Aussagen zur Prokura und Handlungsvollmacht sind zutreffend? (A) Die Prokura wird zu ihrer Wirksamkeit in das Handelsregister eingetragen. (B) Prokuristen sind grundsätzlich zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften ermächtigt. (C) Der Prokurist ist im Gegensatz zum Handlungsbevollmächtigten von der Beschränkung des Selbst- kontrahierung gem. § 181 BGB befreit. (D) Der Handlungsbevollmächtigte darf mit einer gesonderten Vollmacht Grundstücke veräußern. (E) Der Handlungsbevollmächtigte darf alle gewöhnlichen Geschäfte tätigen.
  • Frage 13 (3 Punkte) Welche Aussagen zum Istkaufmann gem. § 1 Abs. 1 HGB sind zutreffend? (A) Istkaufmann ist jeder Gewerbetreibende. (B) Istkaufmann kann kein Angehöriger eines freien Berufs sein. (C) Istkaufmann sind Kleinkaufleute. (D) Istkaufmann muss ein Handelsgewerbe betreiben. (E) Der Istkaufmann muss sich in das Handelsregister eintragen lassen. Frage 13 (3 Punkte) Welche Aussagen zum Istkaufmann gem. § 1 Abs. 1 HGB sind zutreffend? (A) Istkaufmann ist jeder Gewerbetreibende.(B) Istkaufmann kann kein Angehöriger eines freien Berufs sein.(C) Istkaufmann sind Kleinkaufleute.(D) Istkaufmann muss ein Handelsgewerbe betreiben.(E) Der Istkaufmann muss sich in das Handelsregister eintragen lassen.
  • Frage 14 (2 Punkte) Welche Aussagen zur Publizität des Handelsregisters gem. § 15 HGB sind zutreffend? (A) Wird eine Tatsache unrichtig eingetragen und bekannt gemacht, so gilt sie nicht, weil sie unrichtig ist. (B) 15 Tage nach der Eintragung und Bekanntmachung muss jeder Dritte Veränderungen des Handelsre- gisters gegen sich gelten lassen. (C) Unrichtig eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen gelten nach Eintragung und Bekanntma- chung nur, wenn der Dritte, der sich darauf beruft, es nicht besser weiß. (D) Nur Kaufleute können Einblick in das Handelsregister erhalten. (E) Das Handelsregister genießt wie das Grundbuch öffentlichen Glauben, der mit dem Tag der Eintra- gung einer Tatsache beginnt. Frage 14 (3 Punkte) Welche Aussagen zur Publizität des Handelsregisters gem. § 15 HGB sind zutreffend? (A) Wird eine Tatsache unrichtig eingetragen und bekannt gemacht, so gilt sie nicht, weil sie unrichtig ist. (B) 15 Tage nach der Eintragung und Bekanntmachung muss jeder Dritte Veränderungen des Handelsre- gisters gegen sich gelten lassen. (C) Unrichtig eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen gelten nach Eintragung und Bekanntma- chung nur, wenn der Dritte, der sich darauf beruft, es nicht besser weiß. (D) Nur Kaufleute können Einblick in das Handelsregister erhalten. (E) Das Handelsregister genießt wie das Grundbuch öffentlichen Glauben, der mit dem Tag der Eintra- gung einer Tatsache beginnt.
  • Frage 15 (3 Punkte) Formkaufmann gem. § 6 Abs. 2 HGB ist: Frage 15 (3 Punkte) Formkaufmann gem. § 6 Abs. 2 HGB ist: (A) Die A & B OHG. (B) Die A GmbH. (C) Die B AG. (D) Der T e.V. (E) Die A eG.
  • Frage 16 (2 Punkte) Bei einem beiderseitigen Handelskauf hat die nicht unverzügliche Untersuchung der Ware und die − so- fern ein Mangel vorliegt − Mängelrüge gegenüber dem Verkäufer folgende Folgen: (A) Der Verkäufer verliert seine Mängelgewährleistungsansprüche. (B) Der Käufer verliert nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer. (C) Der Käufer verliert die Gewährleistungsansprüche. (D) Der Verkäufer kann trotz der fehlenden Rüge dennoch mangelfreie Ware liefern. (E) Dem Käufer stehen ungeachtet die Gewährleistungsansprüche zu, da gem. § 475 BGB abweichende Regelungen nicht zulässig sind. Frage 16 (3 Punkte) Bei einem beiderseitigen Handelskauf hat die nicht unverzügliche Untersuchung der Ware und die − so- fern ein Mangel vorliegt − Mängelrüge gegenüber dem Verkäufer folgende Folgen: (A) Der Verkäufer verliert seine Mängelgewährleistungsansprüche.(B) Der Käufer verliert nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer.(C) Der Käufer verliert die Gewährleistungsansprüche.(D) Der Verkäufer kann trotz der fehlenden Rüge dennoch mangelfreie Ware liefern.(E) Dem Käufer stehen ungeachtet die Gewährleistungsansprüche zu, da gem. § 475 BGB abweichende Regelungen nicht zulässig sind.
  • Frage 17 (1 Punkt) Nach den §§ 21, 22 und 24 HGB wird der Grundsatz der Firmenwahrheit zugunsten welches / welcher Grundsatzes / Grundsätze durchbrochen? (A) Firmenausschließlichkeit. (B) Firmenbeständigkeit. (C) Firmenöffentlichkeit. (D) Firmenwahrheit. (E) Firmenbetroffenheit. Frage 17 (3 Punkte) Nach den §§ 21, 22 und 24 HGB wird der Grundsatz der Firmenwahrheit zugunsten welches / welcher Grundsatzes / Grundsätze durchbrochen? (A) Firmenausschließlichkeit. (B) Firmenbeständigkeit. (C) Firmenöffentlichkeit. (D) Firmenwahrheit. (E) Firmenbetroffenheit.
  • Frage 18 (3 Punkte) Kaufmann nach dem HGB ist, (A) wer Dipl. Kaufmann ist. (B) wer ein Handelsgewerbe betreibt. (C) wer sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lässt. (D) wer erfolgreich eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat. (E) die GmbH. Frage 18 (3 Punkte) Kaufmann nach dem HGB ist, (A) wer Dipl. Kaufmann ist. (B) wer ein Handelsgewerbe betreibt. (C) wer sich als Kaufmann in das Handelsregister eintragen lässt. (D) wer erfolgreich eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat. (E) die GmbH.
  • Frage 19 (1 Punkt) Der Geschäftsführer G der G−GmbH hat P Prokura erteilt. Dabei teilte G dem P mit, dass er nur Rechts- geschäfte unter € 10.000,00 abschließen dürfe. Wenige Wochen später kauft P sich ein neues Geschäfts- auto zu einem Preis von € 20.000,00. Wie ist die Rechtslage? (A) Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam. (B) Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig. (C) Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an wirksam. (D) Das Rechtsgeschäft wird mit Genehmigung des G wirksam. (E) P handelt als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Frage 19 (5 Punkte) Der Geschäftsführer G der G−GmbH hat P Prokura erteilt. Dabei teilte G dem P mit, dass er nur Rechts- geschäfte unter € 10.000,00 abschließen dürfe. Wenige Wochen später kauft P sich ein neues Geschäfts- auto zu einem Preis von € 20.000,00. Wie ist die Rechtslage? (A) Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam. (B) Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an nichtig. (C) Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an wirksam. (D) Das Rechtsgeschäft wird mit Genehmigung des G wirksam. (E) P handelt als Vertreter ohne Vertretungsmacht.
  • Frage 20 (1 Punkt) Bei einem beiderseitigen Handelskauf führt die fehlende unverzügliche Untersuchung der Ware und die bei Mangelhaftigkeit Rüge (A) zu Schadensersatzansprüchen des Käufers. (B) zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers. (C) zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen des Käufers. (D) zur Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. (E) zur Beschränkung der Mängelgewährleistungsansprüche. Frage 20 (3 Punkte) Bei einem beiderseitigen Handelskauf führt die fehlende unverzügliche Untersuchung der Ware und die bei Mangelhaftigkeit Rüge (A) zu Schadensersatzansprüchen des Käufers. (B) zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers. (C) zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen des Käufers. (D) zur Hemmung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. (E) zur Beschränkung der Mängelgewährleistungsansprüche.