9

Organisation und Ethik des Arztberufes (Fach) / Medizinische Organisationen und Werbung (Lektion)

Medizinische Organisationen und Werbung (5)

Diese Lektion wurde von Doglover erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Wissenstest: wer vertritt die Ärzteinteressen auf kantonaler Ebene gegenüber Behörden, Krankenkassen und anderen Institutionen? die kantonalen Ärztegesellschaften
  • Wissenstest: jeder Arzt kann selber entscheiden, was auf seinem Praxisschild stehen soll und wie dieses optisch auszusehen hat? Nein, er muss die in der Standesordnung festgelegten Regeln einhalten
  • Wissenstest: Ärzte, die ihren Beruf ausüben, müssen sich einer kantonalen Ärztegesellschaft anschliessen? Nein, die Mitgliedschaft ist freiwillig
  • Wissenstest: welches ist die Aufgabe eines Pharmaberaters? Die pharmazeutische Industrie zu vertreten und seine Produkte den Ärzten vorzustellen.
  • Wissenstest: das Gesundheitswesen in der Schweiz wird kantonal und nicht auf Bundesebene geregelt? ja, es wird kantonal geregelt.
  • Müssen sich Ärzte weiterbilden? In der Schweiz war es schon immer üblich und heute ist es obligatorisch, dass sich Ärzte fortbilden. Jede Woche finden mehrere Kolloquien und Seminare statt. Dazu kommen Kongresse der einzelnen Fachgebiete.
  • Wo ist die medizinische Werbung geregelt? In der kantonalen Standesordnung und von der FMH (Anhang 2 zur Standesordnung FMH) Der Arzt darf an Radio- und Fernsehsendungen teilnehmen - ebenfalls mittels Zeitungsinterviews oder Artikel an die Öffentlichkeit gelangen. Er soll sich dabei aber bescheiden und zurückhaltend aufführen. Auf keinen Fall darf er das Amtsgeheimnis verletzen (Art. 320 StGB).
  • Wie ist das Gesundheitswesen in der Schweiz geregelt? Es ist kantonal geregelt - somit besteht in jedem Kanton eine entsprechende kantonale Ärztegesellschaft, die sich aus freiwilligen Mitgliedern zusammensetzt.
  • Wozu dienen die Fachzeitschriften? Sie sind für die Fortbildung wichtig. Beispiele: Swiss Medical Weekly, Schweizerische Ärztezeitung
Anzeige