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Lebensmittelrecht (Fach) / Lebensmittelsicherheits- & Verbraucherschutzgesetz (Lektion)

LMSVG

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  • Welche Waren unterliegen dem LMSVG? (Gesetzestext) LebensmittelWasser für den menschl. VerbrauchGebrauchsgegenständeKosmetische Mittel   für alle Produktions-, Verarbeitungs- & Vertriebsstufen Gilt nicht für:Primärproduktion für privaten häuslichen GebrauchHäusliche Verarbeitung, Handhabung od. Lagerung zum häuslichen Gebrauch
  • Was versteht man unter "Lebensmittel"? (Gesetzestexte) Artikel 2 EG-BasisVO alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe — einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
  • Was sind KEINE Lebensmittel? Keine LM: Futtermittel, lebende Tiere (wenn nicht für den menschl. Verzehr hergerichtet), Pflanzen vor dem Ernten, Arzneimittel, Tabak & Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Rückstände & Kontaminanten
  • Was versteht man unter Nahrungsergänzungsmittel? (LMSVG Begriffsbestimmungen) LM, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen! = sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.
  • Was versteht man unter einem "Zusatzstoff"? Wie sind Zusatzstoffe geregelt? Stoffe, die LM absichtlich zugesetzt werden um eine bestimmte technologische Wirkung zuerzielen (z.B. süßen, färben od. konservieren) Ein LM-zusatzstoff wird in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft als „ein Stoff mit od. ohneNährwert, der i.d.R. weder selbst als LM verzehrt noch als charakteristische LM-zutat verwedet wird & einem Lm aus technologischen Gründen zugesetzt wird, wodurch er od. seine Nebenprodukte (un-/mittelbar) zu einem Bestandteil des LM wird od. werden kann“ definiert. Artikel 1(2) der RL 89/107/EWG
  • Nennen Sie die wesentlichen Beanstandungsgründe des § 5 LMSVG Es ist verboten LM in den Verkehr zu bringen od. zu bewerben, die:   Nicht sicher sind (d.h. gesundheitsschädlich/für den menschl. Verzehr ungeeignet)   Verfälscht od. wertgemindert sind   Mit zur Irreführung geeigneten Angaben versehen sind   Vorbeugung, Behandlung, Heilung einer menschl. Krankheit zuschreiben   Den §§ 4(3), 6, 57 (1) erlassenen VO nicht entsprechen   Bestrahlt sind (ohne Zulassung)   Nicht gemeldet sind (=bestimmte diätetische LM)   Nicht sicher sind (d.h. gesundheitsschädlich/für den menschl. Verzehr ungeeignet)   Ohne das deutlich zu kennzeichnen!
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein LM "nicht sicher/gesundheitsschädlich"? § 5 Abs 5 LMSVG wenn sie geeignet sind die Gesndheit zu gefährden od. zu schädigen LM gilt als nicht sicher wenn es: Gesundheitsschädlich Für den Verzehr durch Menschen untauglich ist Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen:§ 5(2) LMSVG bzw. Art. 14ff EG-BasisV  die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den Verbraucher & auf allen Stufen inder LM Kette die dem Verbraucher vermittelten Informationen (u.a. Etikett) ws sofortigen od. kurzfristigen/langfristigen Auswirkungen auf gesundheit des verbrauchers& „nachfolgende Generationen“ ws kumulativen toxischen Auswirkungen Empfindlichkeiten einer bestimmten Verbrauchergruppe (wenn LM für diese bestimmt war)
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein LM "nicht sicher / für den menschlichen Verzehr ungeeignet"? § 5(2) LMSVG bzw. Art. 14ff EG-BasisV   Kontamination   Fäulnis   Verderb   Zersetzung
  • Unter welchen Voraussetzungen ist ein LM verfälscht oder wertgemindert? (Gesetz) verfälscht: wenn ihnen wertbestimmende Bestandteile, deren Gehalt vorausgesetzt wird, nicht hinzugefügt wurden oder sie durch Zusatz oder Nichtentzug wertmindernder Stoffe verschlechtert wurden wertgemindert: wenn sie nach der Herstellung eine erhebliche Minderung an wertbestimmenden Bestandteilen erfahren haben, soweit sie nicht für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind
  • Wann liegen Irreführung geeignete Angaben bei LM vor? Wenn Angaben vorhanden sind von Wirkung od. Eigenschaften, die das LM nicht besitzt.Täuschende Angaben von Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Urspring od.Herkunft.
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  • Welche Sanktionen sieht das LMSVG bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen vor? § 81ff LMSVG Verbot von InverkehrbringenBeschlagnahmungSchließung des BetriebesEntzug der Zulassung