gesellschaftsrecht (Fach) / KapG (Lektion)

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KapG

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  • Dackeltheorie bei verdeckter Einlage (vE) WG, das verdeckt eingelegt wird, folgt der Vermögenssphähre in der sich die Beteiligung befindet. d.h. WG wechselt ggf. 1 log Sekunde vor der Einlage in die Vermögenssphäre der Beteiligung Folgen: WG = PV , Beteiligung = PV --> vE aus PV, §§ 17, 20, 23 EStG WG = BV , Beteiligung = PV --> vE aus PV; vorher Zwangsentnahme unter Aufdeckung der stR (= lfd Gewinn) WG = BV , Beteiligung = BV --> vE aus BV; Aufdeckung stR bei Ansatz TW WG = PV , Beteiligung = BV --> vE aus BV; vorher Zwangseinlage § 6 I Nr. 5 EStG !; § 23 EStG prüfen in ALLEN Fällen: Erhöhung AK der Beteiligung PV: H 17 V (vE) EStH BV: § 6 VI Sätze 2+3 EStG
  • Fiktionstheorie bei vGA bei verhinderter Vermögensmehrung: es ist alles so zu stellen, als wäre es richtig gelaufen
  • vGA über Beteiligungskette: X (EU) -- > Y-GmbH --> Z-GmbH Z-GmbH verkauft X Ma für 100.'; BW: 150.'; VW: 300.' vGA, weil verhinderte Vermögensmehrung bei Z-GmbH --> Fiktionstheorie Z-GmbH: § 8 III Satz 2 KStG Y-GmbH: es wird unterstellt, dass Z-GmbH ein fremdübliches Entgelt von X erhalten hat; den Unterschiedsbetrag 200.' hat Z-GmbH in Form GA an Y-GmbH weitergereicht, diese hat wiederum auch durch GA an X weitergereicht BS: sbA 200.' an Beteiligungserträge 200.' außerbilanziell: § 8 III Satz 2 KStG:                           + 200.' § 8b I Satz 1 KStG                          ./. 200.' § 8b V Satz 1 KStG                          + 10.' X:  fiktiv fremdübliches Entgelt bezahlt --> Erhöhung AK der Ma + Anpass AfA vGA der Y-GmbH = Beteiligungsetrag bei X; TEV
  • KapSt bei Sachdividende § 44 I Satz 7 EStG: wenn KapErtrag ganz od teilweise nicht in Geld besteht und in Geld geleistete KapErtrag nicht zur Deckung der KapSt ausreicht, hat Gesell der KapG den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen