7
Strafrecht (Fach) / Defintionen (Lektion)
Fremd, Vorsatz; Sache, Gesundheit schädigen, usw..
Diese Lektion wurde von Jill_2000 erstellt.
- Vorsatz Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
- Sache Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand.
- Fremd Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum steht und nicht herrenlos ist.
- Beschädigen Jede körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die ihre stoffliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur erheblich beeinträchtigt wird.
- Zerstören Jede körperliche Einwirkung auf die Sache, drucb die sie vernichtet oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig aufgehoben ist.
- Körperliche Misshandlung Jede übel, unangemessen Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder körperliche Unversehrheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
- Gesundheit schädigen Hervorrufen oder steigern eines, wenn auch vorrübergehenden krankhaften Zustandes.
Anzeige