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Verkehrsrecht (Fach) / Verbrechen (Lektion)

schädigen, behindern, gefährden, belästigen, usw..

Diese Lektion wurde von Jill_2000 erstellt.

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  • Schädigung Eine Schädigung umfasst fremde Körper- oder Sachschäden. Dabei muss mindestens ein wirtschaftlich messbarer Nachteil entstanden sein.

  • Vermeidbarkeit Vermeidbarkeit ist gegeben, wenn sie durch Nichtbeachtung eines Gebots oder Verbots verursacht wird.