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Strafrecht I (Fach) / Z 15 - Schuld (Lektion)
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- Schuldprinzip Schuld ist die Voraussetzung der Strafe Das Mass der Strafe darf das Mass der Schuld nicht übersteigen
- Wesen der Schuld Sozialethisches Unwerturteil: Schuld ist Vorwerfbarkeit Objektivierter Schuldmassstab: Maßstab ist der maßgerechte Mensch. Der Täter hat schuldhaft gehandelt, wenn ein anderer in der Lage des Täters nach allgemeiner Erfahrung der Tat Versuchung widerstanden hätte
- Schuldarten Vorsatzschuld Fahrlässigkeitsschuld
- Vorsatzschuld Mit dem Unwerturteil der Vorsatzschuld wird dem Täter vorgeworfen, dass er sich willentlich und wissentlich gegen das Recht und für das Unrecht entschieden hat Aufbau Schuldfähigkeit Untechtsbewusstsein Keine Entschuldigungsgründe Allfällige besondere Schuldmerkmale Alle Schuldmerkmale müssen zum Tatzeitpunkt vorhanden sein
- Fahrlässigkeitsschuld Dem Täter wird vorgeworfen, dass er nicht jene ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt eingehalten hat, zu der er objektiv verpflichtet gewesen wäre
- Schuldfähigkeit Zurechnungsunfähigkeit: bis Vollendung 14 LK, Volltrunkene, Geisteskranke, geistig Behinderte
- Unrechtsbewusstsein Bewusstsein, dass die Tat gegen die RO verstößt Kein Untechtsbewusstsein - keine Schuld
- Entschuldigungsgründe Voraussetzungen, unter denen rechtmäßige Verhalten nicht mehr zugemutet werden kann
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