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Steuerberater schriftlich (Fach) / Fundstellen (Lektion)
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- § 8 EStG Einnahmen
- § 9 EStG Werbungskosten
- § 9a S.1 Nr. 1 lit a) EStG Pauschbeträge für Werbungskosten Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 Euro, Versorgungsbezüge 102 Euro, Rente 102 Euro Immer in der Klausur bringen
- § 9b (1) EStG VSt nach §15 UStG gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den AK/HK des WG
- § 10 EStG Sonderausgaben
- § 11 EStG Vereinnahmung und Verausgabung
- § 12 EStG Nicht abzugsfähige Ausgaben
- § 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 16 EStG Veräußerung des Betriebs
- § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (innerhalb der letzten 5 Jahre zu unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1%)
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- § 18 EStG Selbstständige Arbeit
- § 19 EStG Nichtstelbsständige Arbeit
- § 20 EStG Kapitalvermögen
- § 21 EStG Vermietung und Verpachtung
- § 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte
- § 23 EStG ivm. §22 Nummer 2: Private Veräußerungsgeschäfte
- § 24 EStG Entschädigungen
- § 24a EStG Altersentlastungsbetrag (vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat)
- § 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- § 25 EStG Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
- § 26 EStG Veranlagung von Ehegatten
- § 26a EStG Einzelveranlagung von Ehegatten
- § 26b EStG Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 31 EStG Familienleistungsausgeich
- § 32 EStG Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 32a EStG Einkommensteuertarif
- § 32b EStG Progressionsvorbehalt
- § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen
- § 33a EStG Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
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- § 33b EStG Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
- § 34 EStG Außerordentliche Einkünfte
- § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 34g EStG Steuerermäßigung bei Zuwendung Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen
- § 35 EStG Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- § 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- § 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer (2) Auf die ESt werden angerechnet