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Strafrecht I (Fach) / Z 6 - Fallprüfungsschema (Lektion)

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  • Aufbau Handlungsbegriff Tatbestandsmässigkeit Revhtswidrigkeit Schuld -> Strafe oder vorbeugende Maßnahme 
  • Tat, rechtswidrige Tat, Straftat tatbestandsmässige Handlung tatbestandsmässige und rechtswidrige Handlung tatbestandsmässige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung
  • Unrecht - Rechtswidrigkeit Rechtswidrig = Tat ist nicht durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt Rechtswidrigkeit ist im Ggs zum Unrecht weder spezifizierbar, noch quantifizierbar