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Strafrecht I (Fach) / Z 5 - Grundbegriffe 3 (Lektion)

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  • Tatbestand gesetzliche Beschreibung einer Handlung, die strafrechtliches Unrecht ist
  • Rechtfertigungsgrund Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmässige Handlungen von der RO gebilligt werden geschriebene: Notwehr, Einwilligung ungeschriebene: allgemeines Selbsthilferecht
  • Regel-Ausnahme-Prinzip Wer tatbestandsmässig handelt, handelt unrecht. Ausnahme: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt das Unrecht
  • Wirkung der Rechtfertigungsgründe ausschluss des Unrechts Persönliche Wirkung (mehrere Tatbeteiligte: nur derjenige ist gerechtfertigt, der in seiner Person alle Merkmale des Rechtfertigungsgrundes erfüllt
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