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Strafrecht I (Fach) / Z 5 - Grundbegriffe 3 (Lektion)
Ggg
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- Tatbestand gesetzliche Beschreibung einer Handlung, die strafrechtliches Unrecht ist
- Rechtfertigungsgrund Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmässige Handlungen von der RO gebilligt werden geschriebene: Notwehr, Einwilligung ungeschriebene: allgemeines Selbsthilferecht
- Regel-Ausnahme-Prinzip Wer tatbestandsmässig handelt, handelt unrecht. Ausnahme: Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt das Unrecht
- Wirkung der Rechtfertigungsgründe ausschluss des Unrechts Persönliche Wirkung (mehrere Tatbeteiligte: nur derjenige ist gerechtfertigt, der in seiner Person alle Merkmale des Rechtfertigungsgrundes erfüllt
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