4
Strafrecht I (Fach) / Z 4 - Grundbegriffe 2 (Lektion)
Ddd
Diese Lektion wurde von PAE1984 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Aufgabe des Strafrecht Rechtsgüterschutz
- Objektive und subjektive Tatseite Jede strafbare Handlung besteht aus einer äußeren und einer inneren Tatseite. Ohne objektibüve Tatseite (= nur denken, dass man jemanden umbringen möchte) besteht keine Tat
- Prinzipien des rechtsstaatlichen Strafrecht Rückwirkungsverbot (sonst wären nulla poene sine legge außer Kraft) bestimmtheitsprinzip Analogieverbot zulasten Angeklagter verbot von strafbegründendem oder -verschärfendem Gewohnheitsrecht
- Unrecht Handlung, die gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstösst unrecht ist spezifizierbar und quantifizierbar
Anzeige