Diagnostik (Fach) / Diagnostik (Lektion)
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Diagnostik
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- Psychologische Diagnostik "Psychologische Diagnostik ist eine Teildisziplin der Psychologie. Sie dient der Beantwortung von Fragestellungen, die sich auf die Beschreibung, Klassifikation, Erklärung oder Vorhersage menschlichen Verhaltens und Erlebens beziehen. Sie schließt die gezielte Erhebung von Informationen über das verhalten und Erleben eines oder mehrerer Menschen sowie deren relevanter Bedingungen ein. Die erhobenen Informationen werden für die Beantwortung der Fragestellung interpretiert. Das diagnostische Handeln wird von psychologischem Wissen geleitet. Zur Erhebung von Informationen werden Methoden verwendet, die wissenschaftlichen Standards genügen.“ · aus dem griechischen „diagignóskein“ à gründlich kennen, entscheiden, beschließen oder sich entscheiden · Wortbedeutung: o Aspekte eines kognitiven Vorgangs o Fähigkeit zu Erkennen von Unterschieden · Psychologische Diagnostik ist also kein Selbstzweck, sondern ist das Insgesamt von Erkenntnisbemühungen im Dienste aktueller Entscheidungen (z.B. Beantwortung einer Fragestellung à Diagnostischer Prozess) · Psychologische Diagnostik dient also der systematischen Gewinnung von Informationen mit der Zielsetzung, eine Entscheidung zu optimieren · PD geschieht unter Einsatz von Methoden, die der wissenschaftlichen Psychologie zuzuordnen sind --> Gegenstand eines diagnostischen Prozesses können Einzelpersonen und Gruppen (Organisationen, Produkte, Umwelten, Ereignisse) sein · Für alle Fächer der Angewandten Psychologie (AO, Klinisch, Pädagogische, Forensische, Verkehrs-P) Methoden der psychologischen Diagnostik (machen aber natürlich nicht die ganze Diagnostik aus) · Gesprächsmethoden (Anamnese/Katamnese, Exploration, Interview) · Verhaltensbeobachtung (Assessment Center, Behavior Sampling · Verhaltensbeurteilung (Ratingskalen) · Tests & Fragebögen (Leistungstests, Persönlichkeitsfragebögen) · Dokumenten-/Werkanalysen · Physiologische & Psychobiologische Methoden Funktionen psychologischer Diagnostik · Beschreibung · Klassifikation · Erklärung · Prognose · + Vorschlag & Evaluation einer Maßnahme · PD als praktizierte Wissenschaft à Anwendung von gesichertem Wissen aus den verschiedenen Disziplinen der Psychologie und Nachbardisziplinen · Diagnostik als wissenschaftliche Praxis à Beantwortung von Fragen, die der Praxis bislang wegen des Fehlens von beispielsweise methodischem Wissen verschlossen waren
- Diagnostischer Prozess Diagnostischer Prozess = Abfolge von Maßnahmen zur Gewinnung diagnostisch relevanter Informationen Abfolge: 1. Beratungsanlass / Erstgespräch 2. Fragestellung 3. Hypothesenbildung a. Feststellungshypothesen (liegt geschildertes Problem vor) b. Erklärungshypothesen (wie ist Problem zustande gekommen) 4. Methodenauswahl (Gespräch, Beobachtung, Beurteilung, Tests, Dokumentenanalyse) 5. Systematische Datenerhebung 6. Hypothesenprüfung 7. Gutachten / Kurzgutachten (optional) 8. Intervention / Beratung 9. Abschlussgespräch bzw. Katamnese / Erfolgskontrolle · Diagnostiker bittet, zu einem Probanden/Einzelfall eine Frage zu beantworten oder einen professionellen Rat zu geben · Voraussetzungen: Der Diagnostiker prüft ob überhaupt Qualifikationen vorhanden, um Anforderungen gerecht zu werden + ob Frage professionellen Kriterien entspricht · Gründe für Ablehnung eines Auftrags: o Keine klare, beantwortbare Frage o Fehlende Sachkenntnis/Kompetenz o Unvereinbarkeit mit eigenem Gewissen oder Gesetz / ethische Aspekte o Fehlende Neutralität des Gutachters o Ungünstige Kosten-Nutzen-Relation (Belastung zu hoch zum Erkenntnisgewinn) o Kapazitäten (z.B. zeitlich) erschöpft, um Auftrag angemessen auszuführen o Kein Zugriff auf notwendige Verfahren, Apparaturen, Tests Neue Datenerhebung nötig, falls 1. Uneindeutige Antwort (KI bei IQ-Test) 2. Antworten widersprüchlich beim Einsatz verschiedener Methoden 3. ungültige Antwort (soziale Erwünschtheit, Kontrollskalen bei P.-FraBö) Weitere: eingesetzte Verfahren waren für die Fragestellung nicht angemessen / Verfahrensauswahl oder Durchführung war unvollständig Der diagnostische Prozess - Ist ein regelgeleiteter Informationsverarbeitungsprozess - Folgt einem finalen Denkmodell: ??? - Impliziert ethische Bewertungen Der Diagnostische Prozess… (mit seinen à 3 Perspektiven) … beginnt nicht erst mit der diagnostischen Untersuchung, sondern mit der ersten Kontaktaufnahme des Diagnostikers mit dem Auftraggeber à kommunikative Funktion … ist iterativer Natur à prozesshaftes Geschehen … lässt sich durch strategische und taktische Planungsschritte kennzeichnen à technologischer Bezug Der diagnostische Prozess kommt dann zu einem Ende, wenn der Diagnostiker seine professionelle Beziehung mit der Person/Institution (Auftraggeber) und dem Probanden/Einzelfall in Bezug auf die diagnostische Aufgebe beendet.
- Guidelines for the Assessment Process (Diagnostischer Prozess) 0. Allgemeine Prinzipien 1. Analysieren des Falls 1.1. Analysieren der Anforderungen und/oder Ziele 1.1.1. Untersuchen & Einschätzen der Fragestellung des Auftraggebers und/oder Probanden 1.1.2. Zusammenführen von Anforderungen des Auftraggebers und Charakteristika der allgemeinen Problemsituation 1.1.3. Formale Übereinkunft 1.2. Formulieren prüfbarer diagnostischer Hypothesen zum Fall = Umwandeln von Anforderungen und Zielen in diagnostische Fragen 1.2.1. Formulieren von diagnostischen Fragen in fachspezifischen Begrifflichkeiten auf der Grundlage der bisher erhobenen Informationen 1.2.2. Operationalisieren der fachspezifischen Begrifflichkeiten mit Hilfe der diagnostischen Instrumente und Verfahren 1.1. Erheben von Informationen: Zusammentragen von Informationen, die für die diagnostischen Fragen bedeutsam sind 1.1.1. Planen der Anwendung von diagnostischen Verfahren 1.1.2. Anwenden diagnostischer Verfahren 1.1.3. Beurteilen der Anwendung von diagnostischen Verfahren 1.1. Verarbeiten der Information, beziehen der gesammelten Daten auf die diagnostischen Fragen 1.1.1. Analysieren der Daten 1.1.2. Ziehen diagnostischer Schlussfolgerungen 2. Organisieren und berichten der Ergebnisse = Technische Aufbereitung der Ergebnisse und Berichten an Auftraggeber/Proband 2.1. Integrieren der Ergebnisse: Beantworten der Fragestellungen des Auftraggebers/Probanden so vollständig wie möglich 2.1.1. Zusammenstellen der Ergebnisse zu einer umfassenden Falldarstellung 2.1.2. Formulieren von Schlussfolgerungen hinsichtlich der Fragen des Auftraggebers/Probanden 2.2. Erstatten des Gutachtens = Schriftliche und/oder mündliche Erstattung des Gutachtens 2.2.1. Anforderungen an die Erstellung des Gutachtens 2.2.2. Aufnehmen der relevanten Informationen in das Gutachten 2.2.3. Verständlichkeit des Gutachtens 2.3. Diskutieren und Entscheiden 2.3.1. Diskutieren des Gutachtens mit dem Auftraggeber, Probanden und/oder wichtigen Anderen 2.3.2. Analysieren, ob die allgemeinen Umstände das Ende des diagnostischen Prozesses, einen Wiedereinstieg in die Diagnostik oder den Übergang zu einer Intervention rechtfertigen 3. Planen der Intervention = Hält der Diagnostiker eine Intervention für erforderlich, so sind vor dem Beginn der Behandlung verschiedene diagnostische Maßnahmen zu ergreifen 3.1. Auswählen und prüfen spezifischer Interventionshypothesen 3.1.1. Auswählen der Intervention und Operationalisieren der Ergebnisvariablen 3.1.2. Prüfen von Interventionsverfahren und Entscheiden für das im Einzelfall am besten geeignete 3.1.3. Auswählen und Erfassen der für das Monitoring relevanten Variablen ► Durchführung der Intervention 4. Evaluation und Nachuntersuchung = Wenn eine Intervention durchgeführt wurde, sind verschiedene diagnostische Maßnahmen durchzuführen. 4.1. Erheben von Daten zu Interventionseffekten 4.1.1. Untersuchen bereits verfügbarer Daten 4.1.2. Erheben von Daten nach der Intervention 4.2. Analysieren von Interventionsergebnissen 4.2.1. Ziehen von Schlussfolgerungen aus Daten zu den Effekten der Intervention entsprechend 1.4 4.2.2. Berichten der Ergebnisse an den Auftraggeber, den Probanden und/oder wichtige Andere 4.2.3. Wenn erforderlich, schriftlicher Bericht an den Auftraggeber, Probanden und/oder wichtige Andere 4.3. Nachuntersuchung (Follow-up) 4.3.1. Planen der Nachuntersuchung mit Zustimmung des Auftraggebers und/oder Probanden 4.3.2. Untersuchen des Probanden entsprechend dem festgelegten Plan 4.3.3. Analysieren der Ergebnisse 4.3.4. Diskutieren der Befunde mit Auftraggeber, Proband und/oder wichtigen Anderen 4.3.5. Wenn erforderlich, schriftlicher Bericht an Auftraggeber, Proband und/oder wichtige Andere
- Verhaltensgleichung als Operationalisierung (Diagnostischer Prozess) Lewin’sche Grundgleichung: V = f(P,U) Neue Verhaltensgleichung: V = fi (U,O,K,E,M,S) i = Wechselwirkung zwischen U,O,K,E,M,S Nichtpsychologische Variablen U = Umgebungsvariable = äußere Lebensbedingungen (finanzielle Situation, Wohnsituation, Verkehrsbedingungen, Kommunikationsbedingungen, zur Verfügung stehende Zeit) O = Organismusvariable = körperliche Bedingungen (allg. körp. Belastbarkeit, Ernährungsweise, Alter(sunterschiede), Beeinträchtigungen, Behinderungen, Krankheiten (auch defekt abgeheilte), Drogenabhängigkeiten, Besonderheiten (anatomisch, physiolog, Hormon, Nervensystem, Sinnesorgan, Kreislauf…)) Psychologische Variablen K = Kognitive Variablen = allgemeine Leistungsfähigkeit und Inhalte des Wahrnehmens, Lernen und Denkens (allg. Intelligenz / Intelligenzstruktur, Konzentration, Gedächtnis, Kreativität, Begabungen, Arbeitsstil, Gewissenhaftigkeit, Kulturtechniken (Schreiben, Lesen, Grundrechenarten), Kenntnisse (Sprechen, Fachkenntnisse, EDV)) E = Emotionale Variablen (emot. Belastbarkeit, Umgang mit Belastungen, Verhalten bei Frustrationen, Umgang mit Gefühlen, relativ überdauernde Gefühle (Liebe, Schuld Angst, Minderwertigkeit), emot. Bindungen) M = Motivationale Variablen (Motive (Leistung, Macht), Interessen, Bedürfnisse, Werte/Vorstellungen, Erwartungen, Ziele, Überzeugungen, (gewohnheitsmäßiges) Entscheidungsverhalten, Aktivität / Drive, Verstärkung/Bestrafung) S = Soziale Variablen (soziale Intelligenz/Kompetenz, Einstellungen, Erwartungen, Vorurteile, Stereotype, Normen, Pflichten/Verpflichtungen, Einflüsse von „bedeutsamen Anderen“) Weitere Variablen wie soziologische, politische, historische, …
- Rechtliche Grundlagen (Recht & Ethik) Rechtliche Grundlagen - Recht der Europäischen Gemeinschaft - Grundgesetz - Gesetze, z.B. StGB, BGB, vom Parlament erlassen - Rechtsverordnung von Ministerien, Behörden - Weitere Rechtsnormen, z.B. Satzungen von Organisationen Ranghohe Gesetze sind allgemeiner und abstrakter formuliert: Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz (Europäische Menschenrechtskommission, Artikel 8(1) Grundgesetz à Würde des Menschen unantastbar, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Recht auf Leben und körperlichen Unversehrtheit StGB: Geheimnisverrat und Offenbarungspflicht - Verletzung von Privatgeheimnissen o Wer ein Geheimnis weitergibt, das ihm als Berufspsychologe anvertraut wurde, muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen o Nur wenn Identifizierung der Person möglich ist o Schweigepflicht gilt auch ggü Personen, die ebenfalls Schweigepflicht unterliegen o Weitergabe ist möglich bei Zustimmung - Offenbarungspflicht o Wer von Straftaten erfährt, die geplant sind oder gerade durchgeführt werden, muss die offenbaren o Straftat muss noch abzuwenden sein! Kinder- und Jugendschutz durch Schweigepflicht, aber Schweigepflicht vs. Informationspflicht! Im Zweifel gegeneinander abzuwägen. Altersgrenze bei ~14 Jahren, abhängig von Einsicht/Urteilsfähigkeit des Jugendlichen Zeugnisverweigerungsrecht - In zivilrechtlichen Prozessen o Berufspsychologen können Aussagen über ihnen anvertraute Geheimnisse verweigern - In strafrechtlichen Prozessen o Verweigerungsrecht gilt nur für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten o Nur in Bezug auf Informationen, die sie im Rahmen einer Untersuchung oder Heilbehandlung erfahren Jeder Heileingriff stellt rechtlich eine Körperverletzung dar, wenn der Patient nicht umfassend informiert wurde und nicht eingewilligt hat In der Eignungsdiagnostik steht Informationsinteresse gegen Persönlichkeitsrecht - Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn es für die Entscheidung über die Einstellung erforderlich ist - Zulässige anforderungsbezogene Fragen o Qualifikation und Berufserfahrung o Einsatzfähigkeit (auch spez. Einschränkungen und Krankheiten) o Vertragsbedingung o Spezielle Anforderungen (Fahrerlaubnis, Vorstrafen) - Unzulässige Fragen à Recht zur Lüge o Enger Persönlichkeitsbereich (Schwangerschaft, Familienplanung, sexuelle Orientierung, allg. Fragen zu Gesundheitszustand oder Behinderung, genetische Veranlagung) o Wertorientierung o Herkunft o Vermögen o Besonderheit: Tendenziöse Organisationen, z.B. Parteien, Religionsgemeinschaften, Medienunternehmen, Gewerkschaften - Rechtliche Rahmenbedingungen in der Eignungsdiagnostik o Betriebsverfassungsgesetz o DIN33430
- Ethische Richtlinien (Recht & Ethik) Rechtliche Bestimmungen basieren auf den ethischen Grundüberzeugungen der christlich-abendländischen Tradition Verschiedene ethische Richtlinien - Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP - Europäischer Metacode für Ethik und die Ethik-Charta der Europäischen Föderation der Psychologenverbände (EFPA) - Internationale Richtlinien für die Testanwendung der International Test Commission (ITC) Verantwortung für ethisch korrekte Testanwendung – gemäß ITC à Zentrale Zielsetzung: „Ein fachlich kompetenter Testanwender setzt Tests in fachgerechter, angemessener und ethisch korrekter Weise ein und berücksichtigt dabei die Bedürfnisse und Rechte der am Testprozess Beteiligten, die Gründe für die Testung sowie den weiteren Kontext, in dem der Test stattfindet.“ 1. Handeln in professioneller und ethisch korrekter Weise o Förderung und Beachtung professioneller und ethischer Standards o Über fachliche und ethische Themen auf dem Laufenden halten o Etablierung expliziter Grundsätze im Bezug auf Tests und Testanwendungen o Sicherstellung, dass für sie arbeitende Personen die professionellen und ethischen Standards einhalten o Beachtung der Situation/Lage/Befindens/Empfindlichkeiten des Probanden und anderer Beteiligten o Vertretung der Tests und Testvorgängen in ausgewogener und positiver Weise o Vermeidung von Interessenskonflikten 2. Stellen sicher, dass sie für die Testanwendung fachkompetent sind o Arbeit auf Grundlage und innerhalb der Grenzen wissenschaftlicher Prinzipien und empirischer Befunde o Hohe persönliche Kompetenzstandards o Wissen um die Grenzen der eigenen Kompetenz o Kenntnis über den aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstands des eingesetzten Tests sowie Beachtung von Testentwicklungen und Veränderungen der Rechtslage 3. Übernehmen von Verantwortung für die Anwendung von Tests o Beachtung der eigenen Qualifikation o Verantwortung für die Testauswahl und den daraus resultierenden Empfehlungen übernehmen o Probanden über ethische Prinzipien und rechtliche Bestimmungen informieren o Sicherstellung, dass die Art des Auftrags zwischen Probanden und Testanwender klar ist und verstanden wurde o Achtsamkeit gegenüber unbeabsichtigten Konsequenzen o Keine Verursachung von Schaden und Belastungen bei den am Testprozess Beteiligten 4. Gewährleisten von sicherer Verwahrung von Testmaterial o Sichere Verwahrung der Testmaterialien und Kontrolle der Verfügbarkeit o Respektieren von Urheberrechten und rechtlichen Vereinbarungen o Schützen der Integrität eines Tests o Keine öffentliche Darstellung von Testmethoden, die deren Brauchbarkeit beeinträchtigen 5. Gewährleisten von vertraulicher Behandlung von Testergebnissen o Spezifizieren, wer Zugang zu Testergebnissen hat o Probanden über Art der Datensicherung informieren o Zugang zu Testergebnissen nur berechtigten Personen gewähren o Einholung von Einverständniserklärungen bei Weitergabe o Schutz von Daten in Akten o Klare Richtlinien, wie lange Testdaten aufbewahrt werden sollen Wenn möglich, Anonymisierung von Daten
- Rechtspsychologische Diagnostik (Recht & Ethik) Zentrale Bereiche der Rechtspsychologie: - Kriminalpsychologie = verschiedene Aspekte des kriminellen Verhaltens - Forensische Psychologie = psychologische Fragen im Kontext von Gerichtsverhandlungen Aufgaben eines Sachverständigen - Auf Grundlage seiner Erfahrung Stellung zu Fragen nehmen, bei denen eine fachliche Expertise notwendig scheint è Erstellung von Gerichtsgutachten è Sehr heterogene Fragestellungen - Diagnostische Prinzipien und Methoden orientieren sich an den jeweiligen Fragestellungen - Unterstützen des Gerichts è Keine endgültigen Entscheidungen Ablauf eines Begutachtungsprozesses 1. Beauftragung 2. Prüfung der eignen Sachkunde 3. Übernahme des Gutachtens, Festlegen des Zeitrahmens für die Erstellung des Gutachtens 4. Anforderung der Akten (falls noch nicht vollständig vorliegend) 5. Analyse der Akten 6. Übersetzung der juristischen Fragen in psychologische Fragen und Hypothesen 7. Operationalisierung, Festlegung der Methoden, Untersuchungsplanung 8. Auswertung der Ergebnisse und Verfassen der schriftlichen Expertise Diagnostik im Kontext des Strafrechts à Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit - §20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. - § 21 Verminderte Schuldfähigkeit Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. - Beurteilung der Schuldfähigkeit erfolgt in 2 Schritten o 1. Erfüllung der Eingangsmerkmale: § Krankhafte seelische Störung: organische Ursache bekannt/vermutet (Psychosen, Intoxikationen, Substanzabhängigkeit, Epilepsie) § Tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Bewusstseinsveränderungen unter extremer Belastung (Affekt) à ICD-10: schwere akute Belastungsreaktion § Schwachsinn: Störung der Intelligenz § Schwere andere seelische Abartigkeit: Sammelbegriff für alle anderer Störungen (P-Störung, neurotische St., sexuelle Verhaltensabweichungen, Störungen der Impulskontrolle) o 2. Auswirkung des Eingangsmerkmals auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit § … unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln - Risikoeinschätzung: Rückfall- oder Gefährlichkeitsprognose - Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Zeugenaussagen Diagnostik im Kontext des Familienrechts - Sorge- und Umgangsrecht - Beurteilung der Kindeswohlgefährdung Diagnostik in weiteren Kontexten - Arbeits- und Erwerbsfähigkeit - Eignung zur Benutzung einer Schusswaffe - Fahreignung