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Privatrecht 1 (Fach) / Kapitel 4 - Subsumtion (Lektion)
- Aufbau einer Rechtsnorm sind als Sollensanordnungen konstruiert Rechtsnorm setzt sich zusammen aus Tatbestand und Rechtsfolge in machnen Fällen auch Zusammenhalt mehrere Einzelvorschriften oft auch Tatbestand und Rechtsfolge in getrennten Normen
- Tatbestand jener Teil der Rechtsnorm, in dem der Gesetzgeber die Lebenssituation abstrakt umschreibt, auf welche die Rechtsnorm und die darin angeordnete Rechtsnorm Anwendung finden soll Tatbestandsmerkmale: kumulativ oder alternativ
- Rechtsfolge die von der Rechtsnorm angeordnete rechtliche Konsequenz, die eintritt, wenn der Tatbestand der Norm erfüllt ist juristisches Sollen
- Subsumtion Vorgang, bei dem der Rechtsanwender feststellt, ob die Lebenssituation (Sachverhalt) dem Tatbestand einer Rechtsnorm entspricht nur wenn der Sachverhalt dem Tatbestand entspricht, treten die REchtsnormen ein genaues Erfassen des Sachverhalts Erhebung der konkreten Rechtsnomren und deren Tatbestandsmerkmalen Unterstellung Sachverhalt unter die Tatbestandsmerkmale der Rechtsnorm Feststellung der Rechtsfolgen und Übertragung auf den konkreten Sachverhalt
- Sachverhalt Geschehensablauf, der sich tatsächlich in der Realtität zugetragen hat
- Anspruchsprüfung Lesen und Erfassen Sachverhalt Fallfrage Formulierung des Anspruchs: Ein Anspruch berechtigt eine Person, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen fordern zu können. Wer will was von wem aus welchem Rechtsgrund Subsumtion Rechtsfolgen Beantwortung Fallfrage: Der geprüfte Anspruch besteht / besteht nicht
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