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Rechtspsychoogie (Fach) / Kapitel 4 (Lektion)

Sexualdelinquenz

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  • aus rechtspsychologischer Sicht drei Kernbereiche: (1) Sexuelle Gewaltdelikte (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung) (2) Sexueller Missbrauch von Kindern (3) Exhibitionistische Handlungen & Erregung öffentlichen Ärgernisses
  • Für die Rechtspsychologie ist es deswegen ein so interessantes Forschungsgebiet, da es viele gutachterliche Beurteilungen... o der Täter braucht (Bsp. Lockerung und Entlassung) sowie auch  o der Opfer (Bsp. Glaubhaftigkeit der Aussage)  o Initiieren und Durchführen geeigneter therapeutischer Maßnahmen für Opfer und Täter 
  • Sexualdelinquenz: Strafrechtliche Regelungen 70er Jahre: Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung, kein Vergehen gegen Sittlichkeit mehr 90er Jahre: Regelungen Menschenhandel, Kinderpornographie, Kindesmissbrauch etc verschärft 1997: geschlechtsneutral, ebenfalls in Ehe strafbar
  • Kriminologische Klassifikation der Sexualdelinquenz bzw. Der Sexualstraftäter In der Fachliteratur haben sich vor allem zwei Hauptgruppen für die Klassifizierung von Sexualstraftätern herauskristallisiert: Sexuelle Gewalttäter (Vergewaltiger) und sexuelle Missbrauchstäter, vor allem Kindesmissbrauch. 
  • Bei den Vergewaltigungstätern wird dabei zunächst nach dem jeweils primären Tatmotiv unterschieden: o Ausnutzen einer Tatgelegenheit o Anhaltender Ärger, Wut o Sexuelle Befriedigung o Rache 
  • Es gibt noch eine andere Unterscheidung nach Knight und Penky für die Missbrauchstäter. Diese besteht aus zwei unabhängigen Achsen: Erste Achse = Fixierung auf Kinder:  Zweite Achse = Häufigkeit der Kontakte zu kindlichen Opfern:  Es ergeben sich insgesamt 24 Kombinationen, allerdings sind nur 13 für die Praxis relevant. 
  • Sexualdelikte 2011 am meisten Missbrauchsdelike (33%), aber starker Rückgang Sexualmord ist ebenfalls zurückgegangen beim Besitz und bei der Beschaffung von Kinderpornographie haben wir steigende Zahlen> Vorteile durch Internet, Aufdeckung besser geworden
  • Rückfälligkeiten von Sexualstraftätern keine genauen Zahlen, aber Pilotstudien: nach 4 Jahren 40% wieder sanktioniert, 21% erneute Freiheits- oder Jugendstrafe Metaanalyse Hanson und Bussiere: Rückfallquote 13,4%, sexuelle Gewalttäter knapp 20%, Kindesmissbrauch ca 12%, irgendein 36% -> eher Minimalwerte meist in den ersten zwei jahren des Risikozeitraums
  • Unterschiedliche Zahlen bei der Rückfälligkeit hinsichtlich der Beziehung zwischen Täter und Opfer: ▪ Innerfamiliäre Kindesmissbraucher wurden deutlich seltener rückfällig als fremde Täter  ▪ Hohe Rückfälligkeit bei Straftätern vor dem 21.Lebensjahr.  > diese Ergebnisse kann man auch als spezifische Risikofaktoren sehen, die sich im Rahmen kriminalprognostischer Begutachtungen als Rückfallprädiktoren verwenden lassen 
  • Behandlung und Prognose vor allem die kognitiv-behavioralen Ansätze bei der Behandlung von Kindesmussbrauch und Vergewaltigung wirksam  nicht alle motiviert für Therapie, aber auch nicht alle brauchen Therapie Es kam in den letzten Jahren zu einem erheblichen Ausbau der Therapien. Weiter hat man in den letzten zehn Jahren zum Thema des individuellen Risikos verurteilter Täter (Bsp. Entscheidung für Lockerungen) zahlreiche Skalen und Instrumente entwickelt, SVR 20, Static 99, SONAR
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