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Wirtschaftliches Denken und Finanzierung Sozialer Dienste (Fach) / Finanzierung der Pflege (Lektion)
Prüfungsfragen zur Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege
Diese Lektion wurde von Ancrion erstellt.
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- Welche Arten von Leistungsentgelten sieht das SGB XI für stationäre Pflegeeinrichtungen vor – und wer ist primärer und sekundärer Leistungsträger (Kostenträger)? (6 Punkte) Pflegeendgeld (Prim: Pflegekasse, Sek: Bewohner/Sozialamt) Endgeld für Unterkunft und Verpflegung (Prim: Bewohner, Sek: Sozialhilfe) Gesondert berechenbare Investitionsendgelde (Prim: Bewohner, Sek: Sozialhilfe) Ausbildungszuschlag (Prim: Bewohner, Sek: Sozialhilfe) Zuschlag für Alltagsbegleiter (Prim: Pflegekasse) Individuelle Zusatzleistung (Prim: Bewohner)
- Auf welches Entgelt bzw. welche Entgelte bezieht sich die im Jahr 2017 neu eingeführte Regelung zum „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)“? Pflegeentgelt
- Kann der Betreiber von zehn stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern, die eine ähnliche Größe und Platzzahl sowie vergleichbare Leistungsangebote aufweisen, für diese zehn Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage einer Durchschnittskalkulation einheitliche Entgelte mit den Kostenträgern vereinbaren oder muss er für jede der zehn Pflegeeinrichtungen jeweils einzeln Entgeltanträge und Kostenberechnungen anfertigen und den Leistungsträgern (Kostenträgern) vorlegen? Es muss für jede Einrichtung ein eigener Antrag, eigene Buchführung, eigene Kalkulation erstellt werden.
- Die Dienstleistungsangebote und die Finanzierung der Betriebskosten ambulanter / mobiler Pflegedienste in Bayern sind differenziert zu betrachten: Welche Dienstleistungsangebote sind für ambulante Pflegedienste typisch und wer sind die primären Leistungsträger dieser Dienstleistungen? (4 Punkte) Grundpflege (Prim: Pflegekasse, Sek: Patient/Sozialamt) Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandwechsel, Blutdruckmessung) (Prim: Krankenkasse) Essen auf Rädern (Prim: Patient) Hausnotruf (Prim: Pflegekasse/Patient Sek: Sozialamt)
- Die Entgelte für die von den ambulanten Pflegediensten erbrachten Dienstleistungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Betriebskostenfinanzierung. Sind diese Entgelte bundes-, landes-, bezirks-, (land-) kreis- oder verbandsweit einheitlich oder für jeden einzelnen ambulanten Pflegedienst gesondert zu ermitteln? Verbandsweit geregelt
- Wer finanziert die laufenden Betriebskosten der Krankenhäusern? Krankenkasse
- Finanzierung der Investitionskosten von Krankenhäusern Das Land und für weiteren Bedarf der Träger z.B. Kommunen
- Wie entstehen die Preise für die Entgelte für Pflegeleistungen und für Unterkunft und Verpflegung? Verhandlung zwischen: Träger der Einrichtung Pflegekasse Bezirk
- Wie entstehen die Preise für die Entgelte für gesondert berechenbare Investitionskosten? Verhandlung zwischen: Träger der Einrichtung Bezirk
- Was meint "gesondert berechenbar"? „Gesondert berechenbar“ meint die Kosten, die nicht von öffentlichen Zuschüssen gedeckt sind.
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- Wie entstehen die Preise für die Ausbildungsvergütung? Verhandlung zwischen: Träger der Einrichtung Bezirk Pflegekasse