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Management Basics (Fach) / 7. MB_Grundlagen_HGB_24.04.2018 (Lektion)

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Diese Lektion wurde von SarahMeissner erstellt.

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  • Prokura -Umfang der Prokura: gesetzlich festgelegt und Dritten gegenüber nicht beschränkbar. Ist eine Vollmacht, die alle Arten der gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen umfasst. Prokurist kann also Geschäfte jeder Art abschließen deckt alle Geschäfte, die zum Betrieb gehören ab -Erteilung nur durch Kaufmann persönlich oder durch gesetzlichen Vertreter -Erlöschungsgründe: durch Widerruf des Geschäftsherrn gegenüber dem Prokursten beenden den Grundverhältnisses (z.B. Arbeitsvertrag) Tod des Prokuristen bei Verlust der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsinhabers -Einzelprokura: eine Person alles ist vertretungsberechtigt -Gesamtprokura: mehrere Personen sind nur gemeinschaftlich befugt, GEschäftsherrn zu Vertreten. Oder kann so beschränkt werden, dass Prokurist nur gemeinsam mit einem Vertretungsorgan einer Handelsgesellschaft vertretungsberechtigt ist -Filialprokura: Rokura auf Betrieb einer oder mehrerer iederlassungen beschränkt
  • Handlungsvollmacht -Unterschied zur Prokura: keine persönliche und ausdrückliche Vollmachterteilung erforderlich keine EIntragung der Vollmachteteilung ins Handelsregister (weder möglich noch erforderlich) Dritte können nicht uneingeschränt auf das Besteen eier Vollmacht für das betreffende Geschäft vertrauen -Generalhandlungsvollmacht: berechtigt zur Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die in der Branche der Firma üblich sind. -Arthandlngsvollmacht: Vornahme aller Geschäfte einer bestimmten Art. (z.B. EInkäufer, Kassierer,...) Spezialhandlungsvollmacht: Vollmacht auf bestimmtes, einzelnes Geschäft beschränkt. (z.B: Beschaffung der Ladeneinrichtung) -Gesamthandlungsvollmacht: wie bei Gesamtprokura sind meherer Handlungsbevollmächtigte nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt -Grenzen der Handlungsvollmacht: erstreckt sich nicht auf Belastung von Grundstücken eingehen von Wechselverbindlichkeiten Aufnahme von Darlehen Prozessführung -Erlöschen der Handlungsvollmacht: ist jederzeit frei widerruflich erlischt bei beenden der Grundverhältnisses
  • Begriff: Kaufmann 1, Istkaufmann jeder Betreiber eines Handelsgewerbes (Handelsgewerbe = Gewerbebetrieb) Gewerbebetrieb = dauerhaft, selbstständig, mit Gewnnerzielungsverlust Müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen Eintrag ist deklaratorisch keine Kaufmänner: z.B. Ärzte, die sind freiberufler Eintragung nicht zwangsläufig notwendig, wenn Gewerbe sehr klein ist 2, Kannkaufmann freiwillige Eintragung, erst nach Eintragung ist der Getriebsbertreibende ein Kaufmann Handelsregister-Eintrag ist konstitutiv z.B. Kleingewerbe: EIntrag ist nicht verpflichtend 3, Kaufmann kraft Eintragung