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KSt (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)
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- Persönliche Kit-pflicht §1 Abs 1 KStG
- Sachliche Kit -pflicht (Welteinkommen) § 1 Abs. 2 KStG
- beschränkte KSt-pflicht §2 KStG
- Einkünfte einer KapGes als Einkünfte aus Gew. zu behandeln §8 Abs. 2 KStG
- Kit bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen §7 Abs. 1 KStG
- Ermittlung der Einkommens bestimmt sich nach den Vorschriften der EStG und KStG §8 Abs. 1 KStG
- Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften iSd §8Abs.1 KStG §13 Satz 1 InvzulG 2010
- Einkünfteermittlungszeitraum das Kalenderjahr §7 Abs. 3 Satz 2 KStG
- Hinzurechnung vGA außerbilanziell §8 Abs. 3 Satz 2 KStG
- Abziehbarkeit von Spenden §9 Abs.1 Nr. 2 KStG
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- BMG für die Berechnung des Höchstbetrags der abzugs. Spenden §9 Abs. 2 KStG (vor abzug der Spenden)
- nicht abziehbare Steuern und Nebenleistungen §10 Nr. 2 KStG
- nicht abziehbare Geldstrafen §10 Nr. 3 KStG
- nicht abziehbare Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen außer gesendet vergütete Auslagen §10 Nr.4 KStG
- Geldbußen, Ordnung-und Verwarnungsgelder § 8 Abs. 1 KStG iVm § 4 Abs. 5 S.1. Nr. 8 KStG
- Körperschaftsteuer beträgt 15% §23 Abs. 1 KStG
- Anrechnung VZ §31 Abs1 KstG iVm §36 Abs. 2 Nr. 1 EStG
- SolZ beträgt 5,5% von der BMG §1 Abs. 1 , §3 Abs. 1 Nr. 1 und §4 Satz 1 SolZG
- verdeckte Einlage erhöht das Einkommen nicht außerbilanzielle Korrektur und in das St. einlagenkonto - Zugang §8 Abs. 3 S.3 KStG, § 27 Abs. 1 S.1, 2 KStG
- Einlagerückgewähr ist zu bescheinigen damit keine steuerpflichtigen einnahmen nachgewiesen werden können §27 Abs. 5 KStG
- Gewinnausschüttung, Anteile im PV Einküfte §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG jedoch nicth soweit aus St Einlagenkonto §20 Abs. 1 Nr. 1 S 3 EStG KapErt St und Soliz sind n.abz Aufwendeungen, § 12 Nr. 3 EStG Abzug der Kap ERt St , §43 Abs, 5 S. 1 EStg abgegolte Einlangenrückgewähr midern die Ak, jedoch solnge die nicht diese übersteigen kein §17 Abs. 4 iVm Abs. 1 EStG - keine fiktive Veräußerung Ek aus Gew.
- natürliche Person Anteile 10% im BV, Gewinnausschüttung Einkünfte aus Gew., §20 Abs. 1 Nr. 1 iVm Abs. 8 iVm §15 Abs. 1 S.1 Nr. 1 EStG, soweit die aus dem St Einlagenkonto stammen, minder sie die Ak, Beteiligungswert Außerhalb der Bilanz TEV, §3 Nr. 40 S.1 Buchst d EStG KapErt St anzurechnen, §36 Abs. 2 Nr. 2 EStG
- vGA - aufwand bei anderen Einkünften vGa ist auf eben der gesellscahft hinzuzurechnen, §8 Abs. 3 S.2 KStG auf Ebene der Ges im PV , §20 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG, gesonderte St-Tarif, §32d Abs. 1 EStG, Aufwand/WK in vollerHöhe bei anderen Einkünften, § 9 Abs. 1 EStG
- Dividenden, Veräußerungsgewinn im BV §8 b Abs. 1 KStG - 100% steuerfrei §8 b Abs. 5 KStG- 5% n. abzugs BA