Einkommensteuer (Fach) / Paragraphen (Lektion)
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Die wichtigsten Paragraphen zum Thema Einkommensteuer lernen.
Diese Lektion wurde von SteffiMue erstellt.
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- unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG TBM (Tatbestandsmerkmale): - natürliche Person - Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt - im Inland
- Inland 1 Abs. 1 S. 2 EStG
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 4 EStG TBM - natürliche Personen - im Inland - weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt - inländische Einkünfte nach § 49 EStG
- Sachliche Besteuerung/Einkunftsarten § 2 Abs. 1 Nr. 1-7
- Gewinneinkünfte § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG
- Überschusseinkünfte § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Einnahmen über die Werbungskosten)
- Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG
- Einkommen § 2 Abs. 4 EStG
- Zu versteuernde Einkommen § 2 Abs. 5 EStG
- Steuerfreie Einnahmen § 3 EStG
- Teileinkünfteverfahren (TEV) § 3 Nr 40 EStG
- Anteilige Abzüge § 3c Abs. 2 EStG
- Gewinnbegriff § 4 Abs. 1 S. 1 EStG
- Entnahmen § 4 Abs. 1 S. 2 EStG
- Einlagen § 4 Abs. 1 S. 8 EStG
- Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG TBM: Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst
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- Nicht abziehbare Schuldzinsen § 4 Abs. 4a EStG
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 4 Abs. 5 EStG
- Geschenke § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG TBM: - Geschenke - an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind
- Nicht abzugsfähige Geschenke § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 TBM: - wenn AK/HK > 35,00 € - im Wirtschaftsjahr - zugewendete Gegenstände - an Empfänger
- Geschäftliche Bewirtungskosten § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG TBM: - geschäftlicher Anlass - angemessen gelten - betriebliche Veranlassung nachgewiesen - 70% abzugsfähig
- Nachweis der abzugsfähigen Bewirtungskosten § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG schriftliche Angaben vom Stpfl.: Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass, Höhe
- Häusliches Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG TBM: - Aufwendungen sind nicht abzugsfähig ABER: - dies gilt nicht, wenn für die betriebl. oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG - Begrenzung bis 1.250,00 €; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 1. HS (Halbsatz) EStG
- Gewinnermittlungszeitraum § 4 a Abs. 1 Satz 1 EStG
- Wirtschaftsjahr § 4 Abs. 1 Satz 2 - Nr. 1 bei L+F - Nr. 2 und 3 bei Gewerbetreibenden
- Bewertung des Anlagevermögens § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 S. 1 EStG
- Bewertung von Verbindlichkeiten § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG
- Absetzung für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
- Investitionsabzugsbetrag § 7 g Abs. 1 Satz 1 EStG
- Sonderabschreibung § 7 Abs. 5 EStG
- Einnahmen § 8 Abs. 1 EStG
- Werbungskosten § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG TBM: - Auwendungen - zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen - bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen ist
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- Werbungskostenpauschbetrag § 9 a Abs. 1 EStG TBM: - Pauschbeträge, wenn nicht höherer Werbungskosten nachgewiesen
- Sonderausgaben § 10 Abs. 1 EStG
- Steuerbegünstigte Zwecke § 10 b EStG
- Sonderausgaben-Pauschbetrag § 10 c EStG
- Verlustabzug § 10 d EStG
- Vereinnahmung (bei 4/3 Ermittlern) § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG - Zuflussprinzip im KJ
- Vereinnahmung regelmäßig wiederkehrende Einnahmen (4/3 Ermittler) § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG
- Verausgabung (4/3 Ermittler) § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG - Abflussprinzip
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben § 12 Abs. 1 EStG
- Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft § 13 Abs. 1 EStG
- Freibetrag für Land- und Forstwirtschaft § 13 Abs. 3 Satz 1 EStG
- Einkünfte aus Gewerbetrieb § 15 Abs. 1 EStG
- Merkmale des Gewerbebetriebes § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG TBM: - selbständig - nachhaltig - Gewinnerzielungsabsicht - allgemeinde Beteiligung am wirtschafltichen Verkehr - kein Land- und Forstwirt - kein anderer freier Beruf
- Veräußerung des Gewerbebetriebes § 16 Abs. 1 EStG
- Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften § 17 Abs. 1 EStG TBM: - Veräußerung - Anteile an einer Kapitalgesellschaft - innerhalb der letzten 5 Jahre - mittelbar und unmittelbare Beteiligung zu mind. 1%
- Veräußerungsgewinn bei Anteilen an KapGes § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG
- Selbständige Arbeit § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Nichtselbständige Arbeit § 19 Abs. 1 EStG
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