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VII. ARBEITS- UND SOZIALRECHT (Fach) / ARBEITS- und SOZIALRECHT (Lektion)

2018

Diese Lektion wurde von mahad10 erstellt.

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  • (1) Wie entsteht ein Arbeitsverhältnis und was muss den ArbeitnehmerInnen ausgehändigt werden? 1) Durch eine Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 2) ein Dienstzettel muss ausgehändigt werden.
  • (2) Welche Pflichten haben ArbeitnehmerInnen in einem Arbeitsverhältnis? (A) Arbeitspflicht. (B) Sorgfaltpflicht. (C) Haftpflicht. (D) Treupflicht. (F) Weisungspflicht.
  • (3) Welche Pflichten haben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis? 1) Urlaub. 2) Entgeltzahlingspflicht. (Lohn) 3) Fürsorgepflicht. 4) Anmeldepflicht.
  • (4) Was ist die Sozialversicherung? Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche pflichtversicherund. Krankenversicherung. Unfallversicherung. Pensionsversicherung. Arbeitslosenversicherung.
  • (5) Welche Nachteile haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie zum Mindestlohn angemeldet sind, aber mehr verdienen? Die ArbeitnehmerInnen bekommen weniger: Krankengeld, Urlaubsgeld, Pensionsgeld, Arbeitslosengeld,
  • (6) Welche Nachteile haben ArbeitnehmerInnen, wenn sie nicht angemeldet („schwarz“) arbeiten? Der Arbeitsnehmer ist nicht Kranken. Unfall - Pensions- und - Arbeitslosenversichert.
  • (7) Wie können ein ArbeitnehmerInnen Arbeitsverhältnis zu beenden? A) Kündigung. B) Vorzeitiger Austritt. C) Einvernehmliche Auflösung. D) Zeitablauf.
  • (8) Wie können Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden? A) Kündigung. B) Entlassung. C) einvernehmliche Auflösung.D) Zeitablauf F) auflösung innerhalb der Probezeit. E)Tod
  • (9) Erklären Sie: Kündigung. Kündigung: unbefristetes Arbeitsverhältnis, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen unter Einhaltung der Kündigungsfrist ein Arbeitsverhältnis beenden.
  • 14) Wohin wenden sich ArbeitnehmerInnen, wenn der Lohn nicht oder nicht vollständig ausbezahlt wird? An das Arbeits- und Sozialgericht. (9,Wien Althanstrasse 39-45)
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  • 15) Welche wichtigen Bereiche werden im Kollektivvertrag geregelt? Entgelt. Arbeitszeit. Probezeit. Sonderzahlungen ( Wiehnachtsgeld und Urlaubsgeld) Kündigungszeit. Ansprüche bei Arbeitsverhinderung.
  • 16) Nennen Sie drei (3) Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Kollektivvertrag? 1) Der Arbeitsvertrag: wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, er kann somit freie Vereinbarungen enthalten. 2) Der Kollektivvertrag: wird zwichen der Wirtschaftskammer Österreich und der Gewerkschaft VIDA abgeschlossen und regelt zB: den Mindestlohn. 3) Er schafft Mindeststandards zu bei der Entlohnung Arbeitszeit und Taggeld für alle Arbeitnehmer einer Branche.
  • 17) Wer schließt den Kollektivvertrag für das Taxigewerbe ab? Wirtschaftskammer Österreich und Die Österreichische Gewerkschaft VIDA
  • 18) Wie hoch ist der kollektivvertragliche Mindestlohn im Taxigewerbe allgemein und in Wien? Ab 2018 Mindestlohn ist. 1,235€ In Wien zuzüglich Taggeld in Höhe von 10€ pro Kalendertag.
  • 19) Für wen und wo gilt der Kollektivvertrag? 1) fachlich: für Unternehmungen des Taxi- und Mietwagengewerbes. 2) räumlich: für ganz Österreich. 3) persönlich: für alle Arbeiter, die bei einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Österreich beschäftigt sind.
  • 10) Erklären Sie Entlastung? (Fristloss) Entlassung: schwerwiegender Grund, sofortige Entlassung ohne Kündigungsfrist der Arbeitgeber muss die Entlassung aussprechen.
  • 11) Erklären Sie: vorzeitiger Austritt? Berechtigtenvorzeitiger Austritt: schwerwiegende Gründe, Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist sofort beeneden.
  • 12) Erklären Sie: einvernehmliche Auflösung. einvernehmliche Aflösung:               freiwillig, jederzeit möglich ohne Einhaltung von Fristen.
  • 13) Erklären Sie: Zeitablauf? Zeitablauf: vereinbarte Beschäftigungszeit ist abgelaufen.
  • 20) Was sind die Besonderheiten der Probezeit? Das Dienstverhältnis kann während des ersten Monates jederzeit ohne Einhaltung von Kundigungsfrist gelöst werden.
  • 21) Welche Kontrollen müssen TaxilenkerInnen bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen? 1) Bremsen. 2) Lichtanlage. 3) Ölstand im Motor. 4) Kühlwasserstand. 5) Taxameter. (Funktionstüchtigkeit) 6) Pickerl. 7) Unfallbericht-Formular. 8) Profiltifekontrolle. 9) Reifendruck. 10) Warmwest. 11) Tarifauszug. 12) Betriebsordung. 13) Stadtplan. 14) Amtlichenwienerstraßenverzeichnis. 15) Rechnungen.
  • 22) Arbeitszeit A) Wie lang ist die Arbeitszeit pro Tag und pro Woche? B) Wie lange ist die Lenkzeit pro Tag und pro Woche? C) Wie lange ist die tägliche Ruhezeit A) Arbeitszeit: pro Tag Maximal 12 Stunden Pro Woche maximal 55 Stunden (davon 5 Überstunden 60 Stunden) B) Lenkzeit: pro Tag maximal 9 Stunden (zweimal in der Woche darf darf man 10 Stunden) pro Woche maximal 56 Stunden. C) Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
  • 23) Wie viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld stehen TaxilenkerInnen zu? 1) bis zu 1 Dienstjahr --> 3/4 Brutto - KV- Mindestmonatslohn 2) ab dem 2. Dienstjahr --> 1 Brutto - KV- Mindestmonatslohn oder Aliquote.
  • 24) Für welchen Schaden und in welcher Höhe müssen ArbeitnehmerInnen haften? In welchen Gesetz ist das geregelt? 1) Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er versursacht und verschuldet hat. 2) Er kann bis zur vollen Schadenwiedergutmachung ersatzpflicht gemacht werden.(Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)
  • 25) Ist es zulässig längere Arbeitszeiten oder weniger Lohn als im Kollektivvertrag geregelt zu vereinbaren? Begründen Sie die Antwort! 1) Nein 2) Die Wichtigste Funktion des Kollektivvertrages ist--> die Schutzfunktion Das heißt, er soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer zumindest das im Kollektivvertrag vorgesehene Mindestentgelt bekommt und die festgelegten Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
  • 26) Sind Vereinbarungen, die ArbeitnehmerInnen schlechter stellen als im Kollektivvertrag, zulässig? Begründen Sie die Antwort! 1) Nein 2) Da im Kollektivvertrag nur Mindesterfordernisse geregelt sind zB: Lohn, Arbeitszeit und Urlaub.
  • 27) Wer überwacht die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften? Arbeitsinspektorat
  • 28) Eine Pflicht der ArbeitnehmerInnen ist die Haftpflicht. Was bedeutet das? In welchem Gesetz ist das geregelt? 1) bei einer schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht oder. 2) einer schuldhaften Nichterfüllung der Sorgfaltspflicht haftet def Arbeitnehmer. 3) wird im DIENSTNEHMERHAFTPFLICHTGESETZ gereglet.
  • 29) Eine Pflicht der ArbeitgeberInnen ist die Anmeldepflicht. Was bedeutet das? Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unverzüglich (vor Arbeitsbeginn) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden, später Taxischlüssel abgeben.
  • 30) Wie lange sind die Kündigungsfristen laut Kollektivvertrag für das Taxigewebe? 1) bis 1 Monat --> keine Frist. 2) mehr als ein Monat bis zu 1 Jahr --> 1 Woche. 3) mehr als 1 Jahr --> 2 Wochen.
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  • 31) Nennen Sie vier Gründe für einen vorzeitigen Austritt? A) gesundheitliche Gründe. B) körperliche oder sexuelle Belästigung. C) beleidigende Äußerungen. D) Unternehmer benachteiligt Dienstnehmer.
  • 32) Nennen Sie vier Gründe für eine Entlastung? A) Betrug B) Trunksucht. C) Fäschung von Urkunden. D) Führerschein oder Taxilenkerausweisentzug. E) Bedrohungen des Dienstgebers. F) Taxifahrer fährt ohne Taxameter.
  • 33) Erklären Sie Kündigungsfrist und Kundigungstermin? 1) Kündigungsfrist: vom Erteilen der Kündigung bis zum Kündigungstermin. 2) Kündigungstermin: Tag der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • 34) Wer bezahlt Beträge zur Sozialversicherung? Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • 34.a) Ein Arbeitnehmer wird während des Urlaubs krank. a) Wie lange muss der Krankenstand dauern, damit der Urlaub unterbrochen wird? b) Können die entfallenen Urlaubstage an den genehmigten Urlaub angehängt werden? a) Länger als 3 Werktage. b) NEIN
  • 35) Was ist ein Dienstzettel? Zählen Sie vier Inhalte auf. Dienstvertrag (schriftliche Aufzeichnung) 1)- Lohn. 2)- Urlaub. 3)- Arbeitszeit. 4)- Dienstort.
  • 36) Wo sind Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis auszutragen? Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer sind vor dem Arbeitskammer oder Arbeits und Sozialgerecht auszutragen. 1090,Wien. Althanstraße 39
  • 37) Wie entsteht der Anspruch auf Urlaubstage im 1. Arbeitsjahr? Der Urlaubsanspruch entsteht in den ersten 6 Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit und nach der Vollendung von 6 Monaten in voller Höhe.
  • 39) Wann muss der Schichtwechsel den Dienstnehmern bekannt gegeben werden? 24 Stunden vor Beginn. 
  • 40) Was gilt im Taxigewerbe als Nachtarbeit? Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr
  • 38) Nennen Sie vier Beispiele für die Entgeltfortzahlung. 1) Lohn 2) Sonderzahlung 3) Entgeltfortzahlung 4) Urlaub, Weihnachtsgeld
  • 41) Wann und in welcher Form sind Ansprüche aus einem Dienstverhältnis im Taxigewerbe geltend zu machen? Ansprüche aus einem Dienstverhältnis sind innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit eingeschrieben geltend zu machen.
  • 42) Wann entfällt der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Bei unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers oder bei Entlastung. ( Fristloss)
  • 43) Dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch einen höheren Monatslohn ersetzt werden? NEIN
  • 44) Wie hoch ist das Taggeld pro Kalendertag und wann steht es einem Taxilenker zu? Das Taggeld beträgt 10€._pro Kalendertag, sofern die Fahrtätigkeit länger als drei (3) Stunden dauert.
  • 45) Erklären Sie das Taggeld? Unter drei (3) Stunden besteht kein Anspruch auf Tagegeld. Dauert die Fahrtätigkeit länger als drei Stunden, Gebührt für jede angefangene Stunde1/12 des Taggeldes  Für jeden Kalendertag Gebührt maximal 1 Tagessatz. (10€)
  • 46) Was tun, wenn während des Betriebes am Fahrzeug Mängel auftreten? Unverzüglich das Unternehmen oder den Dienstsgeber verständigen, oder Notruf betätigen.
  • 47) Welche Kontrollpflichten hat der Lenker vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs? Öl, Wasserstand, Reifen,  Picker, Warnwest,
  • 48) Bei Verlust oder Abnahme des Führerscheins - was ist zu erledigen? Sofort Verlustanzeige vom Magistrat erstatten. und mit diese Verlustanzeige 4 Wochen weiter fahren, ein Duplikatsführerschein von Verkehrsamt beantragen.
  • 49) Darf trotz Mängel am Fahrzeug weitergefahren werden? Bei leichten Mängel kann man weiter fahren. Bei schweren Mängel unbedingt im KFZ- Service machen lassen.