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II. WIENER LANDESBETRIEBSORDNUNG (Fach) / April 2018 (Lektion)
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- 51.) Wie haben sich Taxis auf den Standplätzen aufzustellen? A.) nach der Reihe platzsparend aufstellen. B.) ohne Behinderung und ohne Gefährdung aus der Reihe herausfahren.
- 52.) Was haben Sie als Taxilenker zu tun, wenn am Taxistandplatz ein Taxi weggefahren ist? anschließen (nachfahren) oder vorfahren, weiterfahren.
- 53.) Wer darf das Standplatztelefon bedienen? der 1.berechtigter Taxilenker oder der nächste Taxilenker.
- 54.) An wen darf der vom Standplatztelefon entgegengenommene Auftrag nicht weitergegeben werden? An eine Funkzentrale oder Mietwagengewerbe.
- 55.) An wen darf der vom Standplatztelefon entgegengenommene Auftrag weitergegeben werden? Auftrag darf nur an berechtigte Taxilenker weitergegeben werden.
- 56.) Unter welchen Voraussetzungen sind zwei Taxistandplätze als ein Standplatz anzusehen? Auf Standplätzen, die nicht mehr als 100m in Fahrtrichtung voneinander entfernt liegen, ist wie auf einem Standplatz aufzufahren.
- 57) Wo müssen sich Taxilenker , welche ihr Taxi am Taxistandplatz abgestellt haben, aufhalten? Muss in der Nähe des Taxis sein oder in leicht erreichbarer Nähe.
- 58.) Welches Taxi kann der Fahrgast wählen bzw. in welches Taxi kann der Fahrgast einsteigen? Der Fahrgast kann in ein gewünschtes Taxi einsteigen.
- 59.) Ab welchem Datum müssen alle Taxifahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgestattet sein ? Ab 1.Jänner 2013
- 60.) Welche Mindestabmessungen muss das Taxiunternehmerschild aufweisen? Es muss in Form eines Schildes oder Aufklebers in der Größe von min. 8 cm Länge und 5,5 cm Breite, mit einer Schriftgröße von min. 4mm am Armaturenbrett ersichtlich gemacht werden
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- 61.) Welche Mindestangaben hat das Taxiunternehmerschild zu enthalten? Der Name und der Standort des Gewerbe betreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Taxikraftfahrzeuges.
- 62.) Dürfen Sie mit dem Taxi bei Großveranstaltungen in einer Halteverbotszone stehen? Nein
- 63.) Welche Pflichten hat der Taxilenker bei Verunreinigungen des Taxi-KFZ soweit die Gefahr einer Beschmutzung der Fahrgäste oder deren Bekleidung besteht zu erfüllen? Die Kosten für die Reinigung muss der Taxifahrer (Taxilenker) übernehmen.
- 64.) Welche Verpflichtung hat der Taxilenker bei einem Reifenschaden des Taxis nachzukommen? Reifen tauschen oder Reifen reparieren lassen.
- 65.) Wenn ein Fahrgäste das Taxi beschmutzt, wie verhalten Sie sich? Reinigungskosten verlangen. aber wenn der Fahrgast nicht zählt. Anzeige erstatten.
- 66.) Dürfen Sie als Taxilenker ihren eigen Hund im Taxi mitbefördern? Ja