Abgabenordnung (Fach) / AO (Lektion)

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Formulierungshilfen

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  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen §§ 85, 88 AO ; §§ 90, 93 AO Zur Sicherstellung der tatbestandsmäßigen Besteuerung nach § 85 Satz 1 AO hat das Finanzamt steuerlich bedeutsame Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln, § 88 I ...
  • Bekanntgabe von VwA § 122 AO Ein VwA ist nach § 122 I Satz 1 AO demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Ihm gegenüber wird der VwA mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam, § 124 I Sätze 1 und 2 AO = ...
  • Bekanntgabe VwA an Minderjährigen Ein VwA ist nach § 122 I Satz 1 AO demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist. Ihm gegenüber wird der VwA mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam, § 124 I Sätze 1 und 2 AO Der minderjährige ...
  • Einspruch Obersatz Ein Einspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist.
  • Begründetheit Einspruch der zulässige Einspruch ist begründet, wenn der VwA rechtswidrig (=fehlerhaft) ist und der Einspruchsführer dadurch tatsächlich in seinen Rechten verletzt wird (vollständige Prüfung durch das FA, ...
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Statthaftigkeit §§ 347, 348 AO Form § 357 I und III AO Frist §§ 355, 356 AO, Beschwer § 350 Allg. Rechtsschutzbedürfnis Weder Verzicht § 354 I Satz 1 noch Rücknahme § 362 I Satz 1 AO --> bei ...
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Statthaftigkeit ... Der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ist nach § 347 I Satz 1 Nr. 1 AO statthaft, weil es sich bei der ESt um eine Abgabenangelegenheit iSd § 347 II AO iVm § 1 I AO handelt. Der Einspruch ...
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Form Der Einspruch wurde nach § 357 I Satz 1 AO schriftlich eingelegt und lässt den Einspruchsführer nach § 357 I Satz 2 AO zweifelsfrei erkennen. die fehlerhafte Bezeichnung als Widerspruch ist gem § ...
  • Änderung Festsetzungs-/Feststellungsbescheid Der F.-Bescheid darf geändert werden, wenn - die Voraussetzungen einer Korrekturnorm erfüllt sind und - noch keine Festsetzungs-/Feststellungsverjährung eingetreten ist
  • Prüfung Haftungsbescheid Die Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid ist zulässig, wenn - der Haftungsschuldner einen Haftungstatbestand verwirklicht hat - der Steueranspruch, für den gehaftet wird, noch nicht erloschen ist ...
  • Haftungsschuldner hat einen Haftungstatbestand verwirklicht ... = § 69 AO TBM: - gesetzl Vertreter; z.B. GF einer GmbH: § 35 GmbHg, § 34 I AO, § 69 AO - Pflichtverletzung; z.B. nicht oder Falschabgabe v. StE, nicht oder nur teilweise Zahlung von StB - Verschulden: ...
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Einspruchsfrist ... gem § 355 I Satz 1 AO beginnt die Einspruchsfrist mit Ablauf des Bekanntgabetages des VwA. Der EStB gilt nach § 122 II Nr. 1 AO am 31.01.01 (3. Tag nach Aufgabe zur Post) als bekannt gegeben. Die Frist ...
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Beschwer Als Adressat des EStB nach § 122 I Satz 1 AO ist der Stpfl zur Einlegung des Einspruchs befugt. Mit der schlüssigen Behauptung einer Rechtsverletzung macht er eine Beschwer gem. § 350 AO geltend
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen Einspruch Verzicht ... Auf den Einspruch ist weder nach § 354 I Satz 1 AO verzichtet noch ist er nach § 362 I Satz 2 AO zurückgenommen worden.
  • Begründetheit Einspruch rechtswidrig ein VwA ist insb rechtswidrig, wenn: - er unter Verletzung der Vorschriften zur Festsetzungsverjährung ergangen ist oder - für einen korrigierten VwA die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift nicht ...
  • Prüfung Festsetzungsverjährung Eine Korrektur des VwA ist gem § 169 I Satz 1 AO nur innerhalb der Festsetzungsfrist möglich. die Festsetzungsfrist beginnt nach § 170 II Satz 1 Nr. 1 Ao (iVm § 149 I Satz 1 AO und § 25 III EStG ...
  • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand eine wiedereinsetzung kann dem Stpfl. nach § 110 I AO nicht gewährt werden, wenn er die Fristversäumnis verschuldet hat. Verschulden iSd § 110 AO liegt vor, wenn die Frist vorsätzlich oder fahrlässig ...
  • VdN ; keine Aufhebung in Korrekturbescheid nach Außenprüfung ... Die ursprünglichen Festsetzungen standen nach § 164 I AO unter Vorbehalt der Nachprüfung. Die Vorbehalte wurden durch die Änderungsbescheide weder ausdrücklich aufgehoben, § 164 III Satz 2 AO und ...
  • Nach Änderung Rechtsprechung Mitteilung WK an FA ... - Aufwendungen sind neue Tatsachen iSd § 173 I Nr. 2 AO, die dem FA erst nachträglich bekannt geworden sind - kein grobes Verschulden, denn wg. damaliger Rechtslage keine steuerminderung möglich - ...
  • Abhilfebescheid §§-Kette Einspruch --> Gesamtwiederaufrollung § 367 II Satz 1 AO --> Abhilfebescheid: § 367 II Satz 3 iVm § 132 Satz 1 iVm § 172 I Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a letzter Halbsatz AO Formulierung: Der ....-Bescheid ...
  • StB nach Ablauf der Festsetzungsfrist = rechtswidrig, da Verstoß gg. § 169 I Satz 1 + Satz 3 Nr. 1 AO aber: wirksam, nicht nichtig gem § 125 AO
  • wird in Änderungsbescheid erstmals VdN aufgehoben, ... AEAO zu § 347 Nr. 3
  • "Übersehen" eines Grundlagenbescheides bei Erlass ... § 129 AO iVm Ablaufhemmung § 171 II AO 2 Korrekturnormen möglich: - § 175 I Nr. 1 iVm § 171 X AO - § 129 AO iVm § 171 II AO
  • Umfang des Einspruchs gg. Änderungsbescheide, die ... Einspruch in vollem Umfang möglich § 351 AO nicht einschlägig, da Änderungsbescheid nicht einen unanfechtbaren VwA ändern !! entsprechend bei Änderungsbescheid Nr. 2, wenn Nr. 1 noch nicht unanfechtbar: ...
  • Einspruch gg. Prüfungsbericht nicht möglich, da Prüfungsbericht ≠ VwA, siehe AEAO zu § 202
  • nicht unterschriebene StE gelten für Beginn der Verjährung ... --> Beginn Festsetzungsverjährung § 170 II Satz 1 Nr. 1 2.HS AO: mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kj folgt, in dem die Steuer entstanden ist (= 3 Jahre nach Ablauf VZ)
  • Änderungsbescheid ohne Aussage zu § 164 AO geänderter ... EStB: grds muss vermerkt werden, ob VdN weiterhin besteht; aber: AEAO zu § 164 Nr. 6 Satz 2 : fehlt Vermerk, bleibt VdN weiter bestehen UStJE: (durch Steueranmeldung = StB unter VdN, §168) VdN fällt ...
  • Korrektur eines VwA außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens ... Die Korrektur des VwA durch das FA ist rechtmäßig, wenn noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist und die Tatbestandsvoraussetzungen einer Korrekturnorm erfüllt sind Festsetzungsverjährung: ...
  • Prüfung Haftungsbescheid Die Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid ist zulässig, wenn - der Haftungsschuldner eine Haftungstatbestand verwirklicht hat - der Steueranspruch, für den gehaftet wird, noch nicht erloschen ist - ...
  • Mitteilung Gewinnanteil an KG der der Mitteilung zugrunde liegende Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid iSd § 171 X Satz 1 AO, der nach § 182 I Satz 1 AO für den ESt-Folgebescheid bindend ist. ESt-Festsetzung ist nach ...
  • grobes Verschulden bei § 173 AO allg.: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit z.B. - trotz Aufforderung Nicht-Abgabe einer StE ; AEAO zu § 173 Nr. 5.1.2 - Nichtbeachtung einer im StE-Formular gestellte Frage; AEAO zu § 173 Nr. 5.1.3 ...
  • Antrag auf schlichte Änderung § 172 I Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO solange VwA noch anfechtbar aber: Einspruch wahrt die Rechte des Stpfl. umfassender
  • Verwertungsverbot von Festellungen einer Außenprüfung ... besteht nur bei: - nach § 130 I AO zurückgenommenen Prüfungsanordnung - durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung für rechtswidrig erklärte Prüfungsanordnung vgl AEAO zu § 196 Nr. 2
  • Auswirkung von Änderungen von Gewinnfeststellungsbescheiden ... erfolgen Änderungen der Gewinnfeststellungsbescheide sind die GewSt-Messbescheide gem § 184 I Satz 3 iVm § 172 I Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d AO iVm § 35b I Satz 1 GewStG zu ändern §§-Kette:  § 184 ...