Öffentliches Recht (Fach) / 6 - Republik (Lektion)

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Leitl-Staudinger 2010

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  • Bundespräsident Der Bundespräsident ist das auf sechs Jahre direkt vom Volk gewählte Staatsoberhaupt. Eine Wiederwahl ist für die unmittelbare folgende Funktionsperiode nur einmal zulässig. Er ist für die Amtsführung sowohl politisch als auch rechtlich verantwortlich. Der Bundespräsident ist ein oberstes, monokratisches Verwaltungsorgan des Bundes. Seine Aufgaben sind durch die Verfassung grundsätzlich abschließend aufgezählt.
  • Monarchie Die Monarchie ist eine Staatsform, bei der kraft Erbfolge ein Monarch an der Staatsspitze steht, der seine Legitimation oft aus religiösen Wurzeln ableitet, sich also auf Gottesgnadentum beruft. Er übt seine Funktion auf unbegrenzte Zeit aus und ist dabei niemandem verantwortlich. Eine Staatsform, die nicht Monarchie ist, wird als Republik bezeichnet.
  • Organ Ein Organ im weiteren Sinn ist ein abstraktes Gebilde, das durch die Rechtsordnung zu Rechtshandlungen ermächtigt ist (zB.: bri der GmbH das Organ Geschäftsführer). Organe im engeren Sinn sind jene abstrakte Gebilde, die zu Rechtshandlungen ermächtigt sein, die dem Staat zuzurechnen sind (zB.: das Organ Bundespräsident).
  • Republik Eine Republik ist eine Staatsform, bei der das Staatsoberhaupt grundsätzlich direkt oder indirekt vom Volk gewählt wird, seine Funktion für eine zeitlich befristete Amtsperiode ausübt und für die Amtsführung rechtlich und politisch verantwortlich ist. Das Gegenteil der Republik ist die Monarchie.
  • Staatsoberhaupt Als Staatsoberhaupt bezeichnet man jenes Organ, das an der Staatsspitze steht. Dem Staatsoberhaupt kommt typischerweise Funktionen wie die völkerrechtliche Vertrettung des Staates, die Ernennung anderer Staatsorgane oder der Oberbefehl über das Heer zu. Das österreichische Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident.