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AWL, Sozialversicherung (Fach) / GKV (Lektion)
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- Kopfpauschale Pauschalbeitrag 200 Euro/ VersichertenFam.vers. Ehegatte auch 200 Euro PauschalbeitragKinder sind kostenlosAG-Beitrag entfällt, Gehaltserhöhung in Höhe AG-BeitragBeitrag nicht größer 14% des EinkommensBei stärkerer Belastung steuerfinanzierter Zuschuss
- Sicherung der GKV Solidariätsprinzip nur mit VersicherungspflichtRentner 9/10 Vers.pfl. der 2. Hälfte des ErwerbslebenNebenjob bei Hauptberuflichen Selbstständigen schließt Vers.Pflicht ausVersfrei JAE, BeamteStudenten bis max. 14 Fachsemester/30 Lebensjahrab 55Jahre keine Rückkehr in GKV
- Gründung für die Befreiung von der Versicherungspflicht Schutz der Privatversicherten - Verlust der AltersrückstellungFür JAE-Übergrenzer / kurzfristiger Arbeitslosengeldbezug - Bei Wiedereintrit Neuberechnung der Prämie = Prämienerhöhung wegen Alters Vorversicherungszeit wird nicht berücksichtigt
- Wann sind Ehegatte und Kinder bei Mitgliedern GKV mitversichert? - Nicht versfrei sind (Beamte)- Nicht hauptberuflich SelbstständigKein Gesamteinkommen > 1/7 der Bezugsgröße (365 Euro) oder 400 Euro bei Geringfügigkeit
- Bis wann Kinder durch Fam.vers. abgedeckt? Kinder bis Vollendung 18bis Vollendung 25 bei Schul-/Berufsausbildung
- Ausschluss Kinder Fam Privatversicherter Ehegatte über JAE und Gesamteinkommen > als vom gesetzlich Versicherten Ehegatte
- Aussuchen einer Kasse nach: Service/OrtsnäheZusatz-(Mehr_)leistungenBonusprogrammeZusatzversicherungenImageZusatzbeitragWahltarife
- Kündigung Krankenkasse zum Ablauf übernächsten Monats
- Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag Eingang Kündigung spätestens am Tag der ersten Fälligkeitz.B. Zusatzbeitrag 1. Mai fällig am 15.06.reguläre Bindungsfrist entfällt,Bindungsfrist bei Wahltarifen, kein Sonderkündigungsrecht
- Bürgerversicherung Alle zahlen einBerücksichtigung aller EinkommenErhöhung bzw. Abschafung BBG
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- Funktion Gesundheitsfonds AG-Beitrag 7,3% + AN-Beitrag 8,2% + Bundeszuschuss = GesundheitsfondAnschließende zuweisung aus Gesundheitsfonds an Krankenkasse.Zuweisung auch abhähngig von Risikofaktoren : Alter, Geschlecht, Morbidität, EM-Rente
- Kurzfristige Beschäftigung auf 50 AT oder 2Monate begrenzt
- AG-Beitrag geringfügig entlohnt 15 % RV13 % KV2 % Steuern
- wann gerigfügig entlohnt AE regelm 400 Euro nicht übersteigtKruzfristig und geringfügig strikt voneinander zutrennen
- Gerigfügig RV ein Jahr auf 400 Euro = 2 Monate auf Wartezeit angerechnet
- Aufstockung RV bei geringfügig AN trägt Differenz zw. AN-Pauschalbeitrag und tasächlicher BeitragBeitrag ist von mind 155 Euro zu entrichten1. 19,9% - 15% = 4,9% ANEinkommen 50 Euro2. AG 50 * 15% = 7,5; 155 Euro * 19,9% = 30,85 Euro AN 30,85 Euro - 7,5 Euro= 23,35 Euro
- Gleitzonenformel 1,2565 * AE - 205,20 euro
- AN-Beitragsbrechnung bie Gleitzone Gesamtbeitrag (vom Verminderten Entgelt)./. AG-Anteil (tatsächliches AE)= AN-Beitrag
- Arzneimittelmarkt Monopol / Oligopolkeine Markttransparenzkeine elastische Nachfrage ( egal wie hoch der Preis, Nachfrage bleibt gleich)
- Arzneimittel Möglichkeiten zur Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebot Festbeträgeaut-idem RegelungAusschluss von BagatellarzneimittelSelbstbeteilung/ZuzahlungEntwicklung einer PositivlisteRabatverträge
- Leistungen bei Zahnersatz befundorientierter Festzuschuss = 50% der RegelversorgungErhöhung durch Vorsorge um 30 %mehrere Versorgungsformen möglich1. Regelversorgung z.B. Brücke2. Gleichartige Versorgung3. Andersartige Versorgung z.B. Implantat